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Tempo 100 mit Anhänger auf Schweizer Autobahnen

Leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, dürfen auf Schweizer Autobahnen mit Tempo 100 fahren, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Kurz erklärt

- Seit dem 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

- Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.

- Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt. 

 

Am 01.01.2021 trat die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug), auf 100 km/h auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen, in Kraft.

Wir haben beim TCS Experten Erich Schwizer nachgefragt, was das bedeutet. 

Zugelassene Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz

Angaben in km/h

Innerorts

Ausserorts

Autostrassen

Autobahnen

Auto

50

80

100

120 

Anhänger bis 3.5t

50

80

80
100 (seit 01.01.2021 *)

80
100 (seit 01.01.2021 *)

Anhänger über 3.5t

50

80

80

80

Wohnmobil bis 3.5t

50

80

100

120

Wohnmobil über 3.5t

50

80

100

100

Angaben in km/h

Auto

Innerorts

50

Ausserorts

80

Autostrassen

100

Autobahnen

120 

Angaben in km/h

Anhänger bis 3.5t

Innerorts

50

Ausserorts

80

Autostrassen

80
100 (seit 01.01.2021 *)

Autobahnen

80
100 (seit 01.01.2021 *)

Angaben in km/h

Anhänger über 3.5t

Innerorts

50

Ausserorts

80

Autostrassen

80

Autobahnen

80

Angaben in km/h

Wohnmobil bis 3.5t

Innerorts

50

Ausserorts

80

Autostrassen

100

Autobahnen

120

Angaben in km/h

Wohnmobil über 3.5t

Innerorts

50

Ausserorts

80

Autostrassen

100

Autobahnen

100

* gilt für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt  (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug) und sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.

Wann darf ein Gespann mit Tempo 100 fahren?

  • Das neue Gesetz gilt auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen für leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3,5t nicht übersteigt (3.5t Gesamtgewicht des Anhängers, ohne Zugfahrzeug).
  • Mit Tempo 100 fahren darf, wessen Anhänger oder Wohnwagen die technischen Anforderungen und die Bauart dazu erfüllen.
  • Die Klärung, ob ein bestimmter Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist, obliegt damit der Verantwortung des Fahrzeugführers.
  • Selbstverständlich müssen von den Fahrzeugführern auch die sich aus dem Fahrzeugausweis ergebenden Beschränkungen des Zugfahrzeugs betreffend Anhängelast beachtet werden.

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Wie bekomme ich eine Zulassung für Tempo 100 mit Anhänger?

  • Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
  • Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
  • Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Wird man vom Strassenverkehrsamt zur periodischen Nachprüfung aufgefordert, weil der Termin fällig ist, bietet sich jedoch eine gute Gelegenheit den Experten zu fragen, ob der Anhänger, den man gerade vorführt, für 100 km/h zugelassen ist.
  • Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden.
  • Auch die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Dies ist ersichtlich am Geschwindigkeitsindex, einem Buchstaben (z.B. „N“) auf der rechten Seite der Reifendimension: 185/60 R 12 C 104/101 N
  • Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „F“ und „G“ sind ungenügend. 
    Die Bedeutung der Buchstaben:
    F bis   80 km/h
    G bis  90 km/h
    J bis 100 km/h
    K bis 110 km/h
    L bis 120 km/h
    M bis 130 km/h
    N bis 140 km/h

So prüfen Sie, ob Ihr Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist

1. Suchen Sie im Fahrzeugausweis die Typengenehmigung

Sie finden die Typengenehmigung im Fahrzeugausweis Ihres Anhängers im Feld 24:

Schweizer Fahrzeugausweis
 

2. Die max. zugelassene Geschwindigkeit des Anhängers im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt nachschauen

  • Unter Punkt 17  im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt (siehe Abbildung unten) der entsprechenden Typengenehmigung, finden Sie die maximal zugelassene Geschwindigkeit (Vmax) für den Anhänger.
  • Wenn Sie nicht im Besitz des Fahrzeug-Datenblattes Ihres Anhängers sind: fragen Sie beim Verkäufer oder Importeur des Anhängers nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vmax nach. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist eruierbar anhand der Typenscheinnummer (zu finden im Feld 24 im Fahrzeugausweis, siehe Abbildung oben).
  • Ein Online-Verzeichnis von mehr als 200‘000 Schweizerischen Fahrzeug-Datenblättern steht unter www.typenscheine.ch zur Verfügung. Bei nicht im Verzeichnis aufgeführten Typenscheinnummern, z. B. mit einem «X» muss unter Umständen beim Hersteller nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vmax gefragt werden.

Beispiel Fahrzeug-Datenblatt mit Typenschein Nummer (blau):

Fahrzeug-Datenblatt
 

Plakette für Tempo 100 auf deutschen Autobahnen

Die ab 1. Januar 2021 in der Schweiz geltende Neuregelung ändert nichts daran, dass Schweizer Gespanne, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren wollen, eine Plakette brauchen.

Wer eine Plakette 100 für Deutschland auf seinem Wohnwagen hat, muss diese ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz nicht mehr abdecken. 

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