Beim Beladen und Packen von Camper oder Wohnwagen zählt wirklich jedes Kilo. Sie sollten das für Ihr Campingfahrzeug zugelassene Gesamtgewicht immer im Auge haben. Wieviele kg darf man überladen? Was hoch sind die Bussen bei einer Überladung? Wir klären auf.
Packt man den Koffer für die Ferien, wiegt das Gepäck oft mehr, als die Gewichtsbeschränkungen zulassen. Genauso ist es, wenn man den Camper oder den Wohnwagen belädt, das Gesamtgewicht wird meist unterschätzt und das im Fahrzeugausweis vermerkte, zugelassene Gesamtgewicht wird schnell mal überschritten.
Leicht vergisst man dabei, dass neben dem eigentlichen Gepäck auch andere Gegenstände Gewicht haben, wie zum Beispiel ein Veloträger oder die Markise. Deshalb wird empfohlen, das Fahrzeug oder das Wohnwagengespann vor der Abreise zu wiegen. In der Schweiz kann man das meist bei Kehricht- oder Recyclinganlagen.
Eine Übersicht, wo man Wohnmobil oder Wohnwagen wiegen kann, finden Sie >> hier.
Wohnmobil:
Wohnwagen-Gespann gemäss Abbildung:
Die Bussen bei Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz beim Überschreiten des zulässigen Gewichts, nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, sind wie folgt:
Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
1. Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200
c. Wohnmobile über 3.5t mehr als 100k, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250
2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist
(Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent: CHF 250
3. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent: CHF 40
b. Um mehr als 5 Prozent: CHF 100
Quelle: Ordnungsbussen-Verordnung / 3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr
Überschreitet man das Gesamtgewicht und überschreitet zusätzlich auch noch die Achslast werden die Bussen kummuliert, man zahlt als einmal für die Überschreitung des Gesamtgewichts und einmal für die Überschreitung der Achslast.
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Mehr erfahrenDie komplette Bussenliste finden Sie >> hier.
Eine Übersicht über die möglichen Bussen für eine Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen im Ausland finden Sie >> hier.
Wenn Sie mit einem Wohnwagengespann reisen, beachten Sie auch beim Beladen des Autos Gesamtgewicht. Wir haben Tipps für das korrekte Beladen des Autos.
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