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Wohnmobil oder Wohnwagen überladen

Das Überladen von Camper oder Wohnwagen kann teuer werden. Um wieviele Kilos darf man Camper oder Wohnwagen überladen?

Das Überladen von Camper oder Wohnwagen kann teuer werden

Beim Beladen und Packen von Camper oder Wohnwagen zählt wirklich jedes Kilo. Sie sollten das für Ihr Campingfahrzeug zugelassene Gesamtgewicht immer im Auge haben. Wieviele kg darf man überladen? Was hoch sind die Bussen bei einer Überladung? Wir klären auf.

1. Gesamtgewicht von Wohnmobil oder Wohnwagen wiegen

Packt man den Koffer für die Ferien, wiegt das Gepäck oft mehr, als die Gewichtsbeschränkungen zulassen. Genauso ist es, wenn man den Camper oder den Wohnwagen belädt, das Gesamtgewicht wird meist unterschätzt und das im Fahrzeugausweis vermerkte, zugelassene Gesamtgewicht wird schnell mal überschritten. 

Leicht vergisst man dabei, dass neben dem eigentlichen Gepäck auch andere Gegenstände Gewicht haben, wie zum Beispiel ein Veloträger oder die Markise. Deshalb wird empfohlen, das Fahrzeug oder das Wohnwagengespann vor der Abreise zu wiegen. In der Schweiz kann man das meist bei Kehricht- oder Recyclinganlagen.

Wo kann ich Wohnwagen oder Wohnmobil wiegen?

Eine Übersicht, wo man Wohnmobil oder Wohnwagen wiegen kann, finden Sie >> hier.

2. Wo steht das maximal zulässige Gesamtgewicht?

  • Das maximal zulässige Gewicht Ihres Fahrzeuges oder Wohnwagens entnehmen Sie dem Fahrzeugausweis, Ziffer 33. (Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Fahrzeuges) 

3. Definition für das Leergewicht

  • Das Leergewicht im Fahrzeugausweis entspricht dem Gewicht des unbeladenen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (Minimum 90% der Flüssigkeiten, Benzin usw.) und schliesst 75 kg für das Gewicht des Fahrers ein. 
  • Die Zuladung (Ziffer 32 im Ausweis) wird durch Abzug des Leergewichts vom Gesamtgewicht berechnet.  

4. Was wird bei der Gesamtgewichts-Kontrolle kontrolliert?

  • Kontrolliert werden Gesamtgewicht und Achslast. 
  • Das maximal zulässige Gewicht des Wohnmobils beinhaltet immer alle Personen an Bord. Dies muss bei der Zuladung berücksichtigt werden. Einzig beim Leergewicht des Fahrzeugs ist der Fahrer (75kg) schon einberechnet.

5. Wieviel beträgt die Messtoleranz?

Die Geräte- und Messtoleranz beträgt 3%. (Um den Ungenauigkeiten der Waagen sowie der Wägemethoden und -umständen (Witterungsbedingungen, Messplatz usw., Rechnung zu tragen). Es ist jedoch nicht empfohlen, diese als Toleranz auf die Zuladung zu interpretieren.

6. Benötigter Fahrzeugausweis für Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz

Wohnmobil:

  • bis max 3.5.t, inkl. Anhänger von max. 750kg: Führerschein Kat. B
  • ab 3.5t bis max. 7.5t: Führerschein Kat. C1 oder D1

Wohnwagen-Gespann gemäss Abbildung: 

Benötigter Fahrzeugausweis für Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz
 

7. Wie hoch sind die Bussen bei einer Überladung?

Die Bussen bei Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz beim Überschreiten des zulässigen Gewichts, nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, sind wie folgt:
Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV) 

1. Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. Wohnmobile bis 3.5t mehr als 100kg, aber weniger als 5%: CHF 200
c. Wohnmobile über 3.5t mehr als 100k, bis 5%, nicht mehr als 1000kg: CHF 250

2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten ist
(Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Bis zu 100kg Mehrgewicht: CHF 100
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent: CHF 250

3. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. Um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent:  CHF 40
b. Um mehr als 5 Prozent: CHF 100

Quelle: Ordnungsbussen-Verordnung / 3. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr 

Achtung: Bussen werden kummuliert

Überschreitet man das Gesamtgewicht und überschreitet zusätzlich auch noch die Achslast werden die Bussen kummuliert, man zahlt als einmal für die Überschreitung des Gesamtgewichts und einmal für die Überschreitung der Achslast. 

Pannen- und Unfallhilfe für Motorhomes bis 7.5 t und Wohnanhänger bis 3.5 t

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Mehr erfahren

Die komplette Bussenliste der Schweiz

Die komplette Bussenliste finden Sie >> hier.

Bussen im Falle einer Überladung im Ausland

Eine Übersicht über die möglichen Bussen für eine Überladung von Wohnmobil oder Wohnwagen im Ausland finden Sie >> hier. 

8. Das Auto richtig beladen

Wenn Sie mit einem Wohnwagengespann reisen, beachten Sie auch beim Beladen des Autos Gesamtgewicht. Wir haben Tipps für das korrekte Beladen des Autos.

>> Auto beladen - Gesamtgewicht beachten

Beladen, aber sicher

Laden Sie sich die informative und illustrierte Info-Broschüre "Beladen, aber sicher" des TCS kostenlos herunter.

>> Info-Broschüre gratis downloaden 

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