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Belgien

Flandern im Norden und Wallonien im Süden. Beliebt sind Brüssel und die Seebäder im Nordwesten.
Belgien
Belgien liegt zwischen dem Ärmelkanal und der Nordsee und ist umgeben von den Niederlanden, Deutschland, Luxemburg und Frankreich.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Ozeanisches Klima; milde Winter und kühle Sommer. www.meteo.be

Beste Reisezeit: Juni - September.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Beträge über EUR 3‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Entreissdiebstähle kommen vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Belgien sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Belgien informieren:
Belgische Botschaft in Bern
Weltpoststrasse 4
3000 Bern 6
Tel: 031 350 01 50
E-Mail : bern.consular@diplobel.fed.be
Website :  switzerland.diplomatie.belgium.be

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
  • Autovermietung: Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs: Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.
  • Versicherung: Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 175.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Zollbehörde: https://finances.belgium.be

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
  • Pannendreieck (im Falle eines Unfalls oder einer Panne)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung  (in Belgien registrierte Fahrzeuge)
  • Feuerlöscher  (in Belgien registrierte Fahrzeuge)
  • Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

Winterausrüstung

  • Spikesreifen sind vom 1.11. bis zum 31.3. erlaubt.
  • Für Winterreifen oder Schneeketten gibt es kein Obligatorium. Für Textiltraktionshilfen gibt es noch keine Vorschriften.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot), an den Speichen und an den Pedalen (gelb oder orange), Reflektorstreifen auf beiden Seiten der Reifen oder zwei doppelseitige gelbe Reflektoren an den Rädern
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

Bis 25km/h mit Tretunterstützung:

  • Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich
  • Reflektoren: vorne, hinten, an den Pedalen, in den Rädern
  • Velolicht: bei Dunkelheit oder schlechter Sicht

Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung:

Gleichgesetzt mit Motorräder Kategorie B

  • Helm obligatorisch
  • Führerschein AM (ab 16 Jahren)
  • Nummernschild
  • Lichter

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm empfohlen
  • maximal erlaubte Geschwindigkeit: 25 km/h
  • keine Altersbeschränkung

Verkehrsregeln

  • Velowege dürfen benutzt werden
  • nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren, ausser im Schrittempo
  • kein Passagier erlaubt

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Schutzkleidung für Fahrer und Beifahrer: Handschuhe, knöchelschonende Stiefel, langarmige Weste sowie Hose oder ein Lederkombi.
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug, wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist grundsätzlich verboten.
  • Einmaliges Übernachten auf einem öffentlichen Parkplatz ist erlaubt.
  • Mit dem Einverständnis des Grundstückbesitzers ist eine Nacht auf privaten Grund erlaubt.

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

 

 

Wohnwagen Höchstmasse

  • Höhe: 4 m
  • Breite: 2.55 m
  • Länge (inkl. Deichsel): 12 m
  • Gesamtlänge (Wagen + Wohnwagen/Anhänger): 18.75 m

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5090*120
Anhänger5090*120
Motorrad5090*120
Wohnmobil > 3.5 t > 7.5 5090*90

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0.2‰ für Berufskraftfahrer

Kindersicherung

  • Kind kleiner als 135 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kind älter als 3 Jahre und kleiner als 135 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Falls auf den Rücksitzen nur zwei Rückhaltevorrichtungen installiert werden können, kann ein drittes Kind mit Sicherheitsgurten gesichert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

Es gibt in Antwerpen, Gent und Brüssel Umweltzonen. Die sogenannte LEZ (Low Emission Zone) darf nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die den Zulassungsbedingungen entsprechen. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge muss eine Online-Registrierung vorgenommen werden.

Alle Infos auf unserer Themenseite "Umweltzonen in Belgien"

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Belgien
Place du Luxembourg 1
1050 Bruxelles

T +32 2 285 43 50

bruxelles@eda.admin.ch

benelux@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/countries/belgium/de/home/vertretungen/botschaft.html

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei101
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen070 34 47 77
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20
Apotheke0900 10 500

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +32
Polizei: 101
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: 070 34 47 77
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
95: 1.6487 EUR
98: 1.7112 EUR
Diesel: 1.6917 EUR
95 E10: 1.6369 EUR
 

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