Die Stellungnahmen des TCS decken zahlreiche Bereiche der Verkehrs-, Umwelt- und Energiepolitik ab. Dabei werden die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen angemessen berücksichtigt.
Vernehmlassung «Revision der Führerausweisvorschriften» (OPERA-3)
Révision de la Loi concernant la redevance pour l'utilisation des routes nationales.
Vernehmlassungsantwort zur Anhörung Sachplan Verkehr Teil Infrastruktur Strasse.
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), 2. Etappe
Vernehmlassungsantwort zur «Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe»
Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr»
Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege; direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss, und Wanderwege (Velo-Initiative)»
Die erste Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG) hat eine genauere Kontrolle der Bodennutzung in Baugebieten und eine Verdichtung der Wohnzonen ermöglicht, mit der die Bevölkerungszunahme aufgefangen werden soll. Eine solche Verdichtung hat jedoch Auswirkungen, nicht zuletzt auf die Mobilität: Die Verkehrsinfrastrukturen werden sich einer steigenden Nachfrage auf den bestehenden Achsen gegenüber sehen.
Derzeit haben die Kantone Mühe, die erste Änderung des RPG umzusetzen; die Vorlage für eine zweite Anpassung kommt daher zu früh. Die Folgen der Verdichtung von Baugebieten für die Mobilität werden nicht bedacht: Statt die bestehenden Infrastrukturen anzupassen will die Vorlage die Vorhaben zur Steigerung der Leistungsfähigkeit einschränken. Der TCS widersetzt sich diesem Antrag entschieden.
Der Bund will die Subventionen im Klima- und Energiebereich durch ein System fiskalischer Anreize (Gebühren) ersetzen. Der in die Vernehmlassung geschickte Verfassungsartikel sieht insbesondere eine Treibstoffgebühr von 13 bis 26 Rappen pro Liter vor.
Eine Lenkungsabgabe verträgt sich nicht mit Finanzierungsgebühren auf Treibstoffen. Dies könnte zu einer Umkehr des Benzintourismus führen, was die Finanzierung der Infrastrukturen von Strasse und Schiene gefährdete.
Zudem sind Lenkungsabgaben nur sinnvoll, wenn eine Änderung des Verhaltens überhaupt möglich ist. Nun ist aber die Nachfrage nach Mobilität wenig elastisch; sie hängt vornehmlich von Arbeitsort und Arbeitszeiten einerseits und dem Wohnort anderseits ab, teilweise auch von der Schule und Betreuung der Kinder. Schliesslich wirkt sich eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffe auch antisozial aus, da sie vor allem Familien und Minderbemittelte (mit älteren, verbrauchsstarken Fahrzeugen) träfe. Die Vorlage sieht ausserdem Kompensationen und Rückerstattung der Erträge vor, die weder den Familien noch Minderbemittelten zugutekämen.
Der TCS verlangt daher, auf eine Klimaabgabe auf Treibstoffe zu verzichten.
Der Bund hat den Entwurf für einen Bericht zu « mobility pricing » vorgelegt, der mehrere Alternativen für Mobilitäts-Gebühren aufzeigt. Für die Strasse reichen die Varianten von Gebühren für die Benützung von Autobahnen bis zur tariflichen Erfassung öffentlichen Strassen. Insbesondere werden nach Zeitpunkt und Region abgestufte Tarife ins Auge gefasst, mit dem Ziel, die Nachfrage in Spitzenzeiten zu dämpfen.
Auch wenn sich der TCS durchaus bewusst ist, dass eine Reform des Fiskalsystems im Bereich der Mobilität früher oder später unausweichlich ist, so widersetzt er sich doch klar dem vorgeschlagenen mobility pricing. Er hält dafür, dass die sichere Finanzierung der Verkehrs-Infrastruktur das Hauptproblem der kommenden Jahre darstellt. Die fiskalische Belastung der Strasse muss vornehmlich aus dieser Sicht betrachtet werden. Zudem ist der Zeitpunkt für eine Debatte über mobility pricing schlecht gewählt; der Bahnfonds BIF ist noch nicht voll geäufnet und der künftige Strassenfonds NAF harrt der parlamentarischen Beratung.
Nichtdiensthabende Angehörige von Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen sollen künftig bei unvorhergesehenen Rettungseinsätzen nicht mehr vom Alkoholverbot erfasst werden. Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Anhebung der Leistungsgrenze bei der Kategorie «A beschränkt» von 25 auf 35 kW sowie die Zulassung von Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen.
Der TCS unterstützt diese Projekte im Prinzip und bringt einige Verbesserungsvorschläge ein.
Der Bundesrat beantragt, neu die Vermietung sämtlicher Parkplätze auf öffentlichem Grund der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Wir widersetzen uns diesem Antrag aus folgenden Gründen: Zum einen wird die Erhöhung der Steuerlast auf 8 Millionen Franken pro Jahr geschätzt (mögliche Kosten für die Gemeinden nicht eingerechnet), ohne dass eine Gegenleistung für die Benützer vorgesehen wäre. Zum andern sind gemeinhin die Gemeinden für Parkplätze auf öffentlichem Grund zuständig und sie regeln die Gebühren mittels Verordnungen.
Diese kommunalen Gebühren folgen dem Grundsatz der Kostendeckung und der Gleichwertigkeit. Der Ertrag ist daher keine Entschädigung und nicht der MWST zu unterstellen. Die einlässlichen Argumente finden sich in der angefügten Stellungnahme (nur auf Französisch).
Am 26. Februar 2014 hat der Bundesrat eine Vorlage für einen Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr vorgestellt. Die Hauptvariante sieht vor, die Mineralölabgabe um 15 Rappen pro Liter Treibstoff zu erhöhen. Der NAF wird in der Verfassung festgeschrieben und soll den derzeitigen Infrastrukturfonds ablösen, dessen Hauptaufgaben er übernimmt. Der neue Fonds wird überdies durch ein strategisches Entwicklungprogramm (STEP) für die Strassen-Infrastruktur ergänzt.
Der TCS begrüsst die Absicht des Bundes, ein leistungsfähiges System für die Finanzierung der Strassen-Infrastruktur zu schaffen und seine Entwicklung zuverlässig zu gewährleisten. Er bedauert hingegen die Absicht, die Treibstoffabgaben massiv zu erhöhen, zumal das Strategische Entwicklungprogramm bis 2030 keine Verbesserungen vorsieht.
Der TCS erachtet dieses Programm als unzureichend und allzu zögerlich, da es weder die Autobahnergänzungen (Morges und Glatttal) noch die Übernahme kantonaler Abschnitte vorsieht und auch viele Vorhaben zur Beseitigung von Engpässen und Staustellen nicht aufführt. Zudem verlangt der TCS nach der Annahme des neuen Bahnfonds (FABI), die Querfinanzierung Strasse-Schiene abzubauen.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, schrittweise von einem Fördersystem (Subventionen) zu einem Anreizsystem (Gebühren) zu wechseln, um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Der Bund sieht dabei insbesondere vor, eine neue energetische Lenkungsabgabe auf Treibstoffe zu schaffen, die 29 Rappen pro Liter erreichen könnte.
Der TCS widersetzt sich der Einführung von Lenkungsabgaben im Bereich der Mobilität und insbesondere bei Treibstoffen. Er erinnert daran, dass die Mineralölabgaben bereits nicht nur die Infrastruktur der Strassen finanzieren, sondern auch wesentlich an die Infrastruktur der Schiene beitragen. Die Einführung von Lenkungsabgaben über die bestehenden Gebühren hinaus gefährdete die Verkehrsinfrastruktur insgesamt. Der TCS empfiehlt, das ideologische Paradigma der Lenkungsabgabe zu verlassen und statt dessen die geltenden Massnahmen weiterzuführen: Sie sind wirksam und haben sich bewährt ( Abgasnormen, Kompensation für die Treibstoffemissionen)
Diese Vorlage stellt die Liste der Projekte zusammen, die mit dem Fonds für Agglomerationsprogramme zwischen 2015 und 2018 realisiert werden und gibt die zur Durchführung notwendigen Kredite frei.
Wir stellen fest, dass der Bund noch immer vorsieht Bahnprojekte im engeren Sinne im Rahmen des Agglomerationsprogrammes zu finanzieren. Strassenprojekte, insbesondere Umfahrungen der kleinen und mittleren Agglomerationen, sind dagegen praktisch nicht enthalten. Wir fordern den Bund auf, Bahnprojekte mit dem Bahnfonds zu decken und die so freigewordenen 500 Millionen für kantonale Umfahrungsprojekte zu verwenden. Zudem müssen die Auswahlkriterien, bei denen Strassenprojekte benachteiligt werden, noch einmal überprüft werden.
Diese Vorlage unterbreitet eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Ein solches Förderungsinstrument existiert schon für den internationalen Verkehr.
Wir stellen fest, dass der Schienengüterverkehr, nicht zuletzt aufgrund der kleinen Grösse unseres Landes, in der Schweiz Mühe hat, rentabel zu sein. Wir befürworten die Verbesserung der Rahmenbedingungen, damit diese Transportart konkurrenzfähiger wird, wir lehnen jedoch eine Erhöhung von Subventionen ab, die aus der eidgenössischen Strassenrechnung stammen. In Anbetracht der Mittelknappheit für die Finanzierung der Strasseninfrastruktur, muss der Bund den Bedarf der Schiene künftig mit dem Bahnfonds finanzieren.
Diese Vorlage unterbreitet die Liste der Projekte, die im Rahmen des Programms zur Beseitigung der Engpässe zwischen 2015 und 2018 durchgeführt werden sollen und gibt die dazu notwendigen Kredite frei.
Wir unterstützen das Programm zur Beseitigung der Engpässe und begrüssen insbesondere den Willen des Bundesrates dieses Programm im Rahmen des neuen Strassenfonds weiterzuverfolgen. Wir fordern das Bundesamt für Strassen auf, jene Projekte im neuen Fonds zu übernehmen, die eine gravierendes Mass an Überlastung vorweisen, mit den gegenwärtig verfügbaren Mitteln jedoch noch nicht gedeckt sind. Angesichts der beträchtlichen Verzögerungen bei den Projekten der ersten Phase, muss der Bund Massnahmen ergreifen, um die Durchführung der Ausbauten zu beschleunigen.
Der Bundesrat hat sein Projekt zum Bau einer zweiten Röhre am Gotthard in die Vernehmlassung geschickt. Er will diese mittels Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanzieren und betont, dass das vorgeschlagene Projekt den Verfassungsartikel zum Schutz der Alpen respektiert. Die zweite Röhre vermindert das Unfallrisiko um 40%, sichert die Verbindung mit dem Tessin und verhindert kostspielige Einrichtungen (Verladerampen die wieder abgebrochen werden müssten), die zur Sanierung der aktuellen Röhre notwendig wären.
Der TCS setzt sich seit zehn Jahren für den Bau einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard ein und unterstützt die Vorlage des Bundesrates vorbehaltlos. Ebenso ist er überzeugt davon, dass die übrigen Autobahnvorhaben im Mittelland koordiniert und ihre Finanzierung sichergestellt werden muss; ein «Krieg» zwischen den Regionen wäre für die zweite Röhre verhängnisvoll und ist zu vermeiden. Gleichzeitig mit der jetzigen Vorlage ist daher zwingend ein in der Verfassung festgeschriebener Strassenfonds zu schaffen.
Im Herbst 2012 hat der Bund im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Stellungnahme zu seinem Projekt der Energiestrategie mit Horizont 2050 gebeten. Die erste Etappe fokussiert sich auf Massnahme zur Steigerung der Energieeffizienz, währendem die zweite und dritte Etappe restriktivere Lenkungsmassnahmen vorsehen.
Der TCS lehnt das Projekt des Bundesrates ab, insbesondere wegen der restriktiven Lenkungsmassnahmen in der zweiten und dritten Etappe, zum Beispiel ein Steuer auf Treibstoffe. Grundsätzlich positiv steht der TCS aber den Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gegenüber, die während der ersten Etappe vorgesehen sind. Im Bereich "Verkehr" geht es vor allem um die Abgasnormen von Fahrzeugen. Der TCS wird diese Massnahmen mittrage, insofern diese den Vorgaben auf europäischer Ebene entsprechen.
Diese Vorlage hat zum Ziel die Effizienz des öffentlichen Bahnverkehrs zu steigern. Insbesondere soll die Möglichkeit überprüft werden, weniger rentable Bahnlinien mit Bussen zu ersetzen. Wir unterstützen die Stossrichtung der Vorlage des Bundes und begrüssen die Absicht, die Effizienz der öffentlichen Verkehrsmittel zu verbessern.
Das Ziel dieser Vorlage ist der Bau eines Korridors mit 4 Meter Eckhöhe für den Bahngüterverkehr auf der Gotthardachse. Wir fordern dass der Bund sich mit unseren europäischen Nachbarn koordiniert. Insbesondere mit Italien, da der Nutzen dieses Korridors massgeblich von der Umsetzung der Güterverkehrspolitik im Ausland abhängt (z.B. Bau der Verladeterminals). Betreffend der Finanzierung dieses Vorhabens, muss im Vorfeld definiert werden in welcher Höhe sich die Kosten belaufen und wie diese gedeckt werden sollen.
Angesichts der kritischen Situation der "Spezialfinanzierung Strassenverkehr", lehnen wir eine eventuelle Finanzierungslösung des Korridors über die Strassenkasse kategorisch ab.
Zentrale Themen
Unsere Position in Kürze
Zunächst fordern wir vom Bund mehr Transparenz und Kontrolle in Bezug auf die Kostenübertragung der Kompensation auf den Treibstoffpreis. Wir sind der Meinung, dass die Nutzerinnen und Nutzer mit dem vorgeschlagenen Projekt riskieren mehr als die reellen Kompensationskosten zu bezahlen, welche von den Importeuren übernommen werden.
Betreffend der Zwischenziele 2015 für den Transportsektor, fordern wir dass diese leicht nach unten korrigiert werden. Zumal die beiden Hauptmassnahmen (Kompensation der Treibstoffemissionen und 130g CO2/km Norm) ihre Wirkung vor 2015 nicht vollständig entfalten werden. Schliesslich fordern wir, dass die von den Automobilistinnen und Automobilisten bezahlten Sanktionen beim Kauf eines Fahrzeuges, welches sich unter dem Emissionszielwert befindet, entsprechend für die Verwirklichung von Strassenarbeiten im engeren Sinne des Infrastrukturfonds verwendet werden.
Der Bundesrat legt die Ziele für die Entwicklung der vom Bund finanzierten/mitfinanzierten Eisenbahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen sowie die dafür benötigten Finanzmittel für die Jahre 2013–2016 fest.
Der Bundesrat schlägt für die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur einen neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) vor. Dieser Fonds wird mit den bestehenden und neuen Finanzierungsquellen gespiesen.
Danach soll für die Schiene ein Bahninfrastrukturfonds geschaffen und diesem nebst bisher befristeten, bestehenden auch neue Mittel zugeführt werden.
Für die Strasse ist ein Vorgehen in 2 Stufen vorgesehen: In einer ersten Stufe soll im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Nationalstrassennetzes (neuer Netzbeschluss) die dem Bund entstehende Mehrbelastung durch eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette finanziert werden. In einer zweiten Stufe soll dann der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden.
Das Raumkonzept verlangt, dass Ansprüche an den Raum, vor allem die Entwicklung von Siedlungen, in Zukunft konsequent auf bereits überbaute Gebiete gelenkt werden.
Ziel sind urbane Verdichtungsgebiete, ländliche Zentren und Ortskerne von hoher Lebensqualität, die auch Freiräume wie Pärke und Plätze enthalten.
Zentrales Anliegen ist, der Zersiedelung und Zerstückelung der Landschaft ein Ende zu setzen.
Die Verordnung enthält die detaillierte Bestimmungen zum Vollzug, zu den verwendeten Datengrundlagen, zur Differenzierung der Importeure, zur Berechnung der individuellen Zielvorgaben, zu Fristen, zu Ausnahmeregelungen und zur Berichterstattung.
Im Auftrag des Politischen Ausschusses des TCS hat die Abteilung Verkehrssicherheit einen ausführlichen Bericht zu aktuellem Stand und Trends in der städtischen Mobilität ausgearbeitet.