Das Tuning bzw. “Frisieren” eines E-Bikes verstösst gegen das Schweizer Strassenverkehrsgesetz sowie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VST).
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Alles über E-Bike Tuning
Was ist E-Bike Tuning?
Tuning-Sets für E-Bikes können die Höchstgeschwindigkeit verdoppeln oder die Begrenzung gleich ganz aufheben. Dabei wird meist mit E-Bike-Tuningsets gearbeitet, welche die Elektronik des E-Bikes dauerhaft überlisten.
Ein langsames E-Bike (Pedelec, “Pedal Electric Cycle”), erreicht mit Tretunterstützung maximal 25km/h, dann schaltet der Motor ab; auf gerader Strecke wird man deshalb problemlos von einem normalen Velo überholt. Ein schnelles E-Bike, S-Pedelec ("Speed-Pedelec") genannt, erreicht immerhin 45km/h, aber auch dann hört der Spass auf.
Ist E-Bike Tuning in der Schweiz erlaubt?
Die Geschwindigkeitslimiten und die Motorstärken der beiden E-Bike-Klassen Pedelec und S-Pedelec sind gesetzlich vorgeschrieben:
Das grösste Risiko ist der fehlende Versicherungsschutz bei einem Unfall. Passiert mit dem getunten E-Bike ein Unfall, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder geleistete Zahlungen zurückfordern (Regress). Schlimmstenfalls kann es auch zu Haftstrafen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen, wenn es beispielsweise zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Bei Unfällen mit Personenschaden drohen Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Das Material des E-Bikes ist nicht für überhöhte Geschwindigkeiten ausgelegt. Der Motor kann überhitzen und blockieren, was bei hohen Geschwindigkeiten zu einem schweren Sturz führen kann. Rahmen, Gabel oder Lenker können brechen - auch hier droht ein schwerer Sturz mit entsprechender Verletzungsgefahr.
Durch das Tuning erlischt die Garantie, d.h. selbst wenn ein allfälliger Schaden nicht mit dem Tuning zusammenhängt, können Garantieleistungen verweigert werden. Auch beim Wiederverkauf des E-Bikes besteht keine Garantie mehr und man verkauft ein E-Bike, das für öffentliche Strassen nicht zugelassen ist.
Da sämtliche Werte (Durchschnittsgeschwindigkeit, Energieverbrauch etc.) von der Elektronik des E-Bikes gespeichert werden, kann das Tuning auch dann nachgewiesen werden, wenn es vermeintlich rückgängig gemacht wurde.
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