Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Die TCS Wohnmobil-Versicherung für Reisemobile, Camper sowie Wohnwagen und Wohnanhänger aller Art. Mit unserer Zusatzdeckung „mitgeführte persönliche Sachen“ versichern Sie Ihre Habseligkeiten mit bis zu CHF 10‘000.-.
Wir versichern auch schwere Wohnmobile bis 7.5 Tonnen.
In den ersten sieben Betriebsjahren wird bei Mitversicherung der Neuwertentschädigung der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet.
Als TCS Camping Mitglied erhalten Sie vergünstigte Prämien für Ihr Wohnmobil und Ihren Wohnwagen.
TCS Camping Mitglieder, welche ihr Camper-, Wohn- oder Reisemobil bzw. ihren Wohnwagen neu bei der TCS Wohnmobil-Versicherung versichern, profitieren von einer vergünstigten Prämie (nur gültig unter Tel. 0800 801 000 oder in den Kontaktstellen).
Die TCS Wohnmobil-Versicherung bietet für jedes Bedürfnis die passende Lösung. Wählen Sie Ihr Basis-Paket: Von der obligatorischen Minimaldeckung (Haftpflicht), über das Teilkasko-Paket (Diebstahl, Feuer, etc) bis zum Vollkasko-Paket (Kollisionen etc.).
Bei Reparatur in einer unserer Partnergaragen reduziert sich Ihr Selbstbehalt bei einem
Kasko-Schaden um CHF 300.– (gilt nicht für Wohnanhänger).
Mit dem Bonusschutz bezahlen Sie auch im Schadenfall nicht mehr Prämien. Ihre mitgeführten persönlichen Sachen können Sie durch variable Deckungssummen von CHF 2‘000.- bis CHF 10‘000.- Ihren Bedürfnissen entsprechend versichern.
Bei Vertragsabschluss
erhalten Sie einen Gutschein von CHF 100.- für ein Fahrsicherheitstraining.
Sie haben den Maximalrabatt von 70% noch nicht erreicht? Wenn Sie ein freiwilliges TCS Fahrsicherheitstraining absolviert haben, erhalten Sie eine Prämienreduktion von bis zu 20% (siehe weiter unten Details & Bedingungen).
Versichern Sie Ihr Reisemobil oder Ihren Wohnwagen bei der TCS Wohnmobil-Versicherung in Anschluss an einen Fahrzeugtest in einem unser Technischen Zentren, erstatten wir Ihnen die Kosten des Fahrzeugtests zurück (siehe weiter unten Details & Bedingungen).
Eine Fahrzeuglenkerin wird vom Stauende auf der Autobahn
überrascht und verursacht eine Auffahrkollision mit einem Audi Q3.
Nach heftigen Niederschlägen überschwemmt der Dorfbach die
Einstellhalle. Der abgestellte Opel Corsa erleidet Totalschaden.
Ein Hausbesitzer fährt mit seinem Skoda Octavia unabsichtlich in die
eigene Hauswand. Skoda und Hauswand sind beschädigt. Der Schaden am Skoda ist
kein Problem. Den übernimmt die Kollisionskaskoversicherung. Doch wer bezahlt
die Reparatur am Haus? Neu gibt es für Schäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug
an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder Motorfahrzeugen verursachen, den
Sicherheitsbaustein "Eigenschäden".
Das passende Basis-Paket für jedes Bedürfnis:
Gut zu wissen:
Die Zusatzdeckungen als sinnvolle Ergänzung
Sicherheitsbaustein «Sorglos» inkl. Schutz bei Grobfahrlässigkeit:
Nehmen Sie bei einem Schadenfall mit folgender Nummer Kontakt auf: 0848 848 800 (in der Schweiz) bzw. +41 61 285 96 00 (aus dem Ausland anrufend). Alle Kunden der TCS Fahrzeug-Versicherungen profitieren bei einem Unfall von ausgezeichneten Serviceleistungen, diese gehen vom Abschleppen (Mitgliedschaftsleistung) bis zur Reparatur, dank dem qualitativ hervorragenden Schadenmanagement.
Um mit dem Fahrzeug auch im Ausland sicher unterwegs zu sein, benötigt der Halter die Grüne Karte. Diese bestätigt den Versicherungsschutz und ist in einigen Ländern noch zwingend vorgeschrieben.
Sie haben drei Möglichkeiten: Fragen Sie Ihre Offerte für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnanhänger direkt online an, rufen Sie die Nummer 0800 801 000 an oder besuchen Sie die Kontaktstellen unserer Sektionen.
- Beim Fahrzeugwechsel - Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei
einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der
Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die ehemalige
Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die Versicherungsprämie
anteilsmässig zurückerstatten!
- Bei einer Prämienerhöhung - Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des
Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer
Gesamtheit zu kündigen.
- Bei Vertragsablauf - Beim Ablauf der Versicherung (siehe Versicherungspolice)
haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Wird der
Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich
dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
- Im Schadenfall - Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder
Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die
geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer
Versicherungsgesellschaft.
- Haftpflicht - Die Haftpflicht ist
die obligatorische Versicherung für alle Motorfahrzeuge. Sie deckt
Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen.
- Teilkasko - Die Teilkasko deckt
die folgenden Schäden am eigenen Fahrzeug: Diebstahl, Feuer,
Elementarereignisse, Zusammenstoss mit Tieren, Marderbiss inkl.
Folgeschäden, Glasbruch, böswillige Beschädigung durch Abbrechen von
Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen,
Zerstechen der Reifen und Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in
den Treibstofftank, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Hilfeleistungen
für Verunfallte, Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen des
Fahrzeugs als Folge von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen.
- Kollisionskasko - In Ergänzung zur Teilkasko (Teil- und
Kollisionskasko = Vollkasko) deckt die Kollisionskasko die Schäden am eigenen
Fahrzeug infolge Kollision, Zerkratzen und Bemalen.
Der Versicherungsnachweis ist eine Versicherungs-Bescheinigung, welche der Versicherer zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für den Halter eines Fahrzeuges sowie die Zulassungsbehörde stellt der Nachweis eine Beweisurkunde dar, wonach die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht und somit das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht werden darf.
Der Versicherungsnachweis enthält alle erforderlichen Angaben über das
Fahrzeug, den Halter, den Versicherer sowie den Beginn des
Versicherungsschutzes. Sie können Ihren Versicherungsnachweis telefonisch unter 0800 801 000 bestellen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungswechsel.
Benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, möchten Sie Ihr Fahrzeug wieder einlösen, die Grüne Karte oder das Unfallprotokoll nachbestellen?