Im Winter sind Schneeketten oft ein Thema. Doch wie montiert man diese einfach und sicher? Unser Experte zeigt es Ihnen.
1. Montieren Sie Schneeketten nur auf Winterreifen.
2. Sofern in der Betriebsanleitung nicht anders angegeben, gelten folgende Grundsätze: Bei Fahrzeugen mit Vorder- oder Hinterradantrieb sollten die Ketten auf den Rädern der angetriebenen Achse aufgezogen werden.
3. Ein echter Winterreifen besitzt auf der Flanke das Schneeflockensymbol.
4. Sicherheitssysteme wie ABS oder ESP ersetzen keinen Winterreifen.
5. Prüfen Sie regelmässig den Reifendruck.
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Trotzdem gilt die Regelung, dass der Autofahrer mit einem verkehrssicheren Auto in vorschriftsgemässem Zustand unterwegs sein muss. Kommt es mit einem Sommerreifen im Winter zu Problemen, muss der Fahrer mit Konsequenzen rechnen. Auch Schneeketten unterliegen Vorgaben. Nur wenn Schnee auf der Strasse liegt, dürfen die Ketten auf die Räder. Dabei darf 50 km/h nicht überschritten werden. Es kann durchaus sein, dass Schneeketten nicht auf Sommerrädern kompatibel sind.
In unserem Schneeketten-Test haben sämtliche Ketten der Kategorie «Klassiker» mit «sehr empfehlenswert» abgeschlossen. Sei es punkto Handhabung, Fahrverhalten auf Schnee und Eis oder Verschleiss – sie haben auf der ganzen Linie überzeugt.
Die Kategorie der schnellmontierbaren Ketten ist vor allem für jene Automobilisten interessant, welche häufig schneebedeckte Strassenabschnitte zu überwinden haben – wie beispielsweise die letzten steilen Meter bis zu ihrem Haus. Durch ihre Montagefreundlichkeit sind die Schnellmontierbaren aber oft doppelt so teuer wie konventionelle Ketten.
Sprays, mit denen die Reifenoberfläche eingesprüht wird, haben ungenügende Resultate erbracht und eignen sich nicht als Schneeketten-Ersatz. Der Effekt der besseren Bodenhaftung verschwindet nach den ersten Metern Fahrt durch den Abrieb auf dem Schnee.
Der Experte rät von der Kombination Sommerreifen mit Schneeketten ab. Mehr zum Thema.
Das Signal «Schneeketten obligatorisch» bedeutet, dass mehrspurige Motorfahrzeuge die betreffende Strecke nur befahren dürfen, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse, bei Doppelrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite, mit Schneeketten aus Metall versehen sind; dies gilt sinngemäss auch für dreirädrige Motorfahrzeuge. Zulässig sind auch ähnliche, vom Bundesamt bewilligte Vorrichtungen aus anderem Material.
Die signalisierte Vorschrift wird mit dem Signal «Ende des Schneeketten-Obligatoriums» aufgehoben.