Freisprechanlagen sind wie die Verwendung des Mobiltelefons am Steuer die Ursache für viele Unfälle. Beide führen zu «mentaler» Ablenkung: Die fahrzeuglenkende Person konzentriert sich auf ihr Telefongespräch und schenkt dem Fahren nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit, was zu Unfällen führen kann.
Bremst der vordere Wagen während der Fahrt brüsk ab, beträgt die Reaktionszeit zwei Sekunden. So lange dauert es, bis diese Information das Gehirn erreicht.
Telefoniert man am Steuer mit einem Handy oder der Freisprechanlage, entspricht diese Reaktionszeit derjenigen bei einem ausgeatmeten Alkoholgehalt von 0,40 mg/l (d.h. einem Blutalkoholpegel von 0,8 ‰).
Wenn man weiss, dass der Bremsweg bei 100 Stundenkilometern 28 Meter beträgt, kann man sich die Folgen, die eine, zwei oder sogar drei Sekunden Unachtsamkeit haben können, leicht vorstellen…
Gemäss Strassenverkehrsgesetz muss die Person am Steuer des Fahrzeugs immer die Kontrolle über ihr Fahrzeug behalten, um ihren Sorgfaltspflichten nachkommen zu können (Art. 31 Abs. 1 SVG). Sie darf keine Handlungen vornehmen, die ihre Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen könnten und darf nicht abgelenkt werden (Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung, VRV).
Das Telefonieren mit einer Freisprechanlage ist nicht verboten. Wenn Sie jedoch aufgrund der Ablenkung ein unangemessenes Fahrverhalten haben, kostet Sie dies CHF 100.¬– (Anhang 1, Ziffer 311 der Ordnungsbussenverordnung, OBV). Dies kann bei einen Unfall Kürzungen der Unfallversicherungsleistungen, den Verlust des Führerscheins oder sogar eine Verurteilung zur Folge haben.
Stellen Sie sich diese Frage: Sind die Anrufe, die ich während der Fahrt tätige oder erhalte, wirklich dringend? Ist dies nicht der Fall ist, vermeiden Sie einen Anruf während der Fahrt.