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Autoversicherung wechseln und Fahrzeug einlösen

Fahrzeugeinlösung & Verwaltung einer Motorfahrzeugversicherung: Das ist zu beachten

Fahrzeugverschicherung

Wenn Sie die Antwort auf die Frage nach der geeigneten Versicherung dem Autohändler überlassen, gelangen Sie zwar schnell an das Kontrollschild für das neue Auto Aber aufgepasst: Nur eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung erspart Ihnen überhöhten Prämien und unnötige Deckungen.

Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis bestätigt, dass die in der Schweiz obligatorische Motor-haftpflichtdeckung tatsächlich vorhanden ist. Nachdem Sie sich für eine Versicherung entschlossen haben, übermittelt diese dem Strassen-verkehrsamt den Versicherungsnachweis elektronisch.

Strassenverkehrsamt

Nachdem der Strassenverkehrsamt den Versicherungsnachweis erhalten hat, und das Fahrzeug zugelassen werden kann, so erhält der Lenker einen Fahrzeugausweis, in welchem auch die Versicherungsgesellschaft aufgeführt ist.

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Alles was Sie zur Einlösung Ihres Fahrzeugs wissen müssen.
Wie melde ich mein Fahrzeug in der Schweiz an?

Als erstes benötigen Sie den Versicherungsausweis. Dieser enthält alle erforderlichen Angaben über das Fahrzeug, den Halter, den Versicherer und den Beginn des (obligatorischen) Versicherungsschutzes (=1. Inverkehrsetzung).

Sobald Sie sich für ein Angebot entschieden haben, übermittelt die Versicherung automatisch den Nachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt Ihres Standortkantons. Sie müssen dann Ihr Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt anmelden.

Das Strassenverkehrsamt stellt Fahrzeugausweis und Kontrollschild aus und lässt Ihr Fahrzeug so für den Strassenverkehr zu.

Welche Dokumente brauche ich, wenn ich zum ersten Mal ein Fahrzeug einlöse?

Melden Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug an, müssen Sie folgende Dokumente auf das Strassenverkehrsamt mitnehmen:

  • Identitätsnachweis (Schweizer Pass / ID oder Ausländerausweis)
  • Wohnsitzbestätigung (oft reicht eine Telefon- oder Stromrechnung)
  • Falls der Halter eine juristische Person ist: den Auszug des Handelsregistereintrags

Wenn das Fahrzeug, das Sie einlösen, ein fabrikneues Fahrzeug ist, benötigen Sie zusätzlich den Prüfungsbericht Form. 13.20A. Diesen erhalten Sie direkt vom Fahrzeughändler, sofern er die Einlösung nicht selbst vornimmt.

Bei einem Gebrauchtwagen existiert bereits ein auf den Vorbesitzer lautenden Fahrzeugausweis. Um das Fahrzeug einzulösen, benötigen Sie diesen Fahrzeugausweis im Original. Diesen erhalten Sie vom Vor-Besitzer beim Kauf des Gebrauchtwagens.


Unser Tipp: Bestehen Sie beim Fahrzeugkauf spätestens zum Zeitpunkt der Bezahlung auf den Fahrzeugausweis im Original.

Was muss ich beim Umzug in einen anderen Kanton unternehmen?

Sie haben 14 Tage Zeit, Ihren Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnsitzkantons ändern zu lassen. Dabei benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Versicherungsnachweis für den neuen Kanton (erhältlich bei Ihrer aktuellen Versicherung)
  • Ihren Fahrzeugausweis im Original (den Sie beim Einlösen des Fahrzeugs erhalten haben)
  • die bisherigen Kontrollschildnummern. Die Kontrollschilder können Sie auch auf einer Poststelle des neuen Wohnkantons umtauschen.
Aufgepasst: Die Gebühren (und die Autoversicherungsprämien) variieren von Kanton zu Kanton.

Autoversicherung wechseln

Zusätzlich zum Vertragsablauf können Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Prämienerhöhung oder im Schadenfall wechseln.

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Wann kann ich mein Autoversicherung kündigen?

Grundsätzlich gilt die in der Police festgehaltene Laufzeit. So können Sie entweder ordentlich auf das Ende des Vertragsablaufs kündigen oder auf das Ende eines Vertragsjahres, wenn ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart wurde. In der Regel muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf eingetroffen sein – ausschlaggebend ist das Empfangsdatum.
Ebenfalls wechseln können Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Prämienerhöhung oder im Schadenfall. Falls im Schadenfall die Autoversicherung eine Entschädigung bezahlen musste, kann auch sie den Versicherungsvertrag kündigen.

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Muss ich ein Fahrzeugversicherungswechsel dem Strassenverkehrsamt melden?

Versicherungswechsel sind innerhalb von 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt zu melden. Dabei benötigen Sie Ihren bisherigen Fahrzeugausweis im Original und den neuen Versicherungsnachweis. Diesen müssen Sie bei Ihrer Versicherung einfordern, welche ihn dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt.

 
 

Haben Sie noch eine Frage? Wir helfen gerne weiter!

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