Was ist Wildcampen und was versteht man darunter?
Wenn wir in diesem Artikel von Wildcampen reden, meinen wir das Übernachten im Campingfahrzeug oder Auto ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder offiziellen Wohnmobilstellplätzen.
Ist Wildcampen in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz ist wild campen nicht generell verboten, aber es gibt sehr viele Einschränkungen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Wildcampen (Übernachten ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen) werden in der Schweiz kantonal geregelt. Die Hoheit liegt aber letzten Endes bei den Gemeinden, die zusätzlich eigene Regeln festlegen können.Daher ist es wichtig, dass man sich über die Regeln der einzelnen Kantone oder Gemeinden informiert.
Empfehlung des TCS: Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich immer vor Ort bei der jeweiligen Gemeinde, im Tourismusbüro oder bei der örtlichen Polizeistelle, wenn Sie ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Stellplätzen übernachten wollen.
Wo ist wildcampen in der Schweiz erlaubt?
Hier ist wild campen, das Übernachten im Auto oder Camper ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen, erlaubt:
Kantone und Gemeinden bestimmen, wo wild campen erlaubt ist
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Wildcampen in der Schweiz werden neben dem Jedermannsrecht, Art. 699 (schweizerisches Zivilgesetzbuch), abschliessend kantonal oder auch auf Gemeindeebene geregelt.
Wir haben deshalb für Sie bei den zuständigen Stellen der Kantone nachgefragt. Letztendlich können aber die Gemeinden die Regeln und Verordnungen für sich festlegen.
Unsere Empfehlung deshalb: Erkundigen sich immer vor Ort bei der Gemeinde, im Tourismusbüro oder bei der örtlichen Polizei, um auf Nummer sicher zu gehen.
Generell erlaubtes Wildcampen in der Schweiz
Unter diesen Umständen ist Wildcampen erlaubt
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen): Biwakieren oder Übernachten im kleinen Zelt im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
- Wichtig: Informieren Sie sich über die Wetterlage und achten Sie auf mögliche Naturgefahren
Quelle: Schweizer Alpen-Club SAC
Verhaltensregeln beim Wildcampen oder Biwakieren
- Respektieren Sie die Natur, wählen Sie einen geeigneten Ort
- Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber Wildtieren, vermeiden Sie Lärm. Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald(-rand) als ungestörten Lebensraum angewiesen. Halten Sie sich an die bestehenden Infrastrukturen (Wege, Feuerstellen, Alpgebäude, Hütten), vermeiden Sie Lärm sowie störendes Licht.
- Hinterlassen Sie den Ort so, wie Sie ihn vorgefunden haben, nehmen Sie allen Abfall mit.
- Das "grosse Geschäft" nur im Notfall in der Natur verrichten. Allfällige Fäkalkeime können den Tieren schaden. Wenn es gar nicht anders geht, vergraben Sie Ihre Hinterlassenschaft. Ein Wildcamper hat immer eine kleine Garten-Schaufel dabei.
- Toilettenpapier nicht in der Natur liegen lassen, sondern in einen Müllbeutel packen und mitnehmen
- Entfachen Sie kein Feuer, es ist gefährlich und stört die Tierwelt
- Es gilt allgemeines Fahrverbot im Wald - WaG Art. 15 Abs. 1.
- Waldbrandgefahr - was man beim Campen beachten muss
- Respect Nature
Wild campen oder Biwakieren in den Schweizer Bergen
Weitere Informationen dazu findet man auf der Website des Schweizerischen Alpenclubs:
Übernachten im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen
Wo darf man ausserhalb von offiziellen Campingplätzen oder Wohnmobil-Stellplätzen im Wohnmobil oder im Auto schlafen?
- Einmaliges Übernachten an öffentlichen Orten: Es gelten die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers. Erkundigen Sie sich immer vor Ort.
- Auf öffentlichen Parkplätzen: Es gelten die Bestimmung der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers. Erkundigen Sie sich immer vor Ort. Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen beachten. Das abgestellte Fahrzeug muss in einem offiziellen Parkfeld stehen und auf das Parkfeld passen. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen)
- Auf Raststätten (mit Restaurants, Tankstellen, Shops, etc.) gelten kantonale Bestimmungen oder die Standort-Bestimmungen. Beachten Sie die Signalisationen vor Ort (Parkzeitbeschränkungen, blauen Zonen, Gebühren für Übernachtungen, etc.) Erkundigen Sie sich daher jeweils vor Ort, ob eine einmalige Übernachtung erlaubt ist. Das abgestellte Fahrzeug muss in einem offiziellen Parkfeld stehen und auf das Parkfeld passen. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen)
- Rastplätze (mit öffentlichen Toiletten, Telefon und evt. einem Picknick-Bereich) sind Bestandteil der Nationalstrassen und dienen zur kurzfristigen Erholung für Fahrzeuglenker, insbesondere für Chauffeure. Auf solchen Rastplätzen sind die Parkplätze für die kurzfristige Erholung weiss markiert und daher ohne zeitliche Begrenzung und kostenlos nutzbar. Solche Plätze sind in erster Linie für Chauffeure gedacht. Autofahrer und Camper mit Wohnmobil oder Wohnwagen dürfen sich auch auf einem solchen Rastplatz erholen. Ein Rastplatz ist aber kein Campingplatz, daher sollte nach der Pause/Nachtruhe wieder weiter gefahren werden. Das abgestellte Fahrzeug muss in einem offiziellen Parkfeld stehen und auf das Parkfeld passen. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen)
- Darf man im Auto auf einem Parkplatz übernachten?
"Jein. Diese Frage ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. In einzelnen Kantonen oder Gemeinden gilt das Übernachten im Auto als wildes Campieren und ist ausdrücklich verboten. Andernorts ist es ausdrücklich erlaubt. Sieht weder ein Gesetz noch eine Gemeinde- oder Polizeiverordnung etwas zu diesem Thema vor, so darf man davon ausgehen, dass im Auto übernachten – in Ausnahmefällen – geduldet wird", erklärt Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin Kassensturz / Espresso.
Die Hoheit über die Parkplätze haben meist die Gemeinden, die eigene Regeln und Verbote erlassen können.
Wo ist wild campen in der Schweiz nicht erlaubt?
In folgenden Gebieten ist wild campen in der Natur in der Schweiz untersagt:
Quelle: Schweizer Alpen-Club SAC
Warum ist Wildcampen oft verboten?
- Zum Schutz von Natur und Wildtieren
- Zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
- Es geht auch um Ihre Sicherheit. Das ungeschützte Übernachten unter freiem Himmel birgt Gefahren. In der Schweiz könnten Sie in freier Natur von folgenden Gefahren überrascht werden: ein überraschend eintretender Sturm, umstürzende Bäume, sintflutartige Regenfälle, ansteigende Flüsse, Murgänge, Tierherden oder Wildtiere.
In welchen Schweizer Kantonen ist wild campen erlaubt?
Übersicht über die kantonale Regelungen bezüglich wild campen in der Schweiz
Die Angaben beziehen sich auf Auskünfte der kantonal zuständigen Stellen.
- Wir haben über die Regelung betreffend wild campen bei den offiziellen Stellen der Kantone nachgefragt. Die Hoheit liegt aber letztendlich bei den einzelnen Gemeinden, die eigene Regeln und Verordnungen festlegen können.
- Unsere Empfehlung: Erkundigen Sie sich immer vor Ort bei der Gemeinde oder bei der örtlichen Polizei, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Haben Sie weitere, ergänzende Informationen? Schreiben Sie uns ein E-mail!
- Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
- Überarbeitet am: 12.12.2023
Ist wild campen generell erlaubt?
- Erlaubt ist eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz (sofern kein explizites Verbotsschild besteht) oder auf Grundstücken mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers (jedoch ohne Campingverhalten, d.h. keine Stühle rausstellen, Markise ausfahren, etc.).
Letztendlich gelten aber die einzelnen Gemeindeverordnungen, daher ist es empfehlenswert sich bei der Gemeinde zu erkundigen.
Ausnahmen / erlaubt:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
- Moorlandschaft "Fähnerenspitz" & "Schwägalp"
Ist das Übernachten auf Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einfaches Biwakieren über Nacht ist möglich, wenn die Grundeigentümerschaft dem zustimmt.
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- Abgesehen von oben genanntem Ausnahmefall ist wild campen im ganzen Kanton verboten.
Ist das Übernachten auf Parkplätzen erlaubt?
- Das Übernachten ist auf jenen Parkplätzen erlaubt, auf welchen Parkflächen für Camper ausgeschieden sind.
Erläuterungen des Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden :
Bezüglich des Campierens ist laut einer offiziellen Mitteilung der Standeskommission das Aufstellen von Zelten nur mit Zustimmung der Eigentümerschaft erlaubt. Der Kanton als grösster Grundeigentümer im Alpstein möchte insbesondere im Seealpgebiet keine campingplatzähnlichen Zustände haben. Das wilde Campieren ist nicht erlaubt. Hingegen kann das Biwakieren mit einfachen Zelten über Nacht in Absprache mit den örtlich zuständigen Sennen bis auf Weiteres toleriert werden.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein (für allfällige Ausnahmeregelungen bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen)
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein (für allfällige Ausnahmeregelungen bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen)
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
- Stadt Bern: Auf öffentlichem Grund sind das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen und das Campieren, insbesondere das Verweilen in Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen Einrichtungen sowie das Übernachten auf öffentlichem Grund, ausserhalb der speziell dafür vorgesehenen Flächen, verboten. Siehe Campingverordnung Stadt Bern.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Nein, nur auf den offiziellen Stellplätzen (z.B. in Romont und Charmey)
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Zelten in der Wildnis ist ohne Genehmigung generell verboten
- Zelten im Wald ist ausdrücklich verboten, ausser auf ausgewiesenen Campingplätzen und mit Genehmigung des Kantonales Amtes für Landwirtschaft und Natur
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt
- Das Abstellen von Anhängern und Campingfahrzeugen auf den Parkplätzen und auf den öffentlichen Straßen bestimmter Gemeinden ist nur für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden erlaubt
- Das Campen im öffentlichen Bereich unterliegt der Genehmigung durch die Behörde, die es verwaltet
- Das Campen auf Privatgrundstücken unterliegt der Genehmigung des Eigentümers.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- im Schweizerischen Nationalpark
- in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)
- in militärischen Sperrzonen
- an Orten, an denen ein allgemeines Betretungsverbot gilt
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Weitere Informationen des Kantons Graubünden
>> Wild campen - die Regeln und Alternativen
Ist wild campen generell erlaubt?
- Wildcampen ist generell verboten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde über die Möglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die entsprechende Genehmigung einzuholen.
- Wildcampen ist in Naturschutzgebieten und auch auf Privatgrundstücken nicht erlaubt.
- Aktuelle Informationen über die Praxis des Wildcampens im Kanton Jura finden Sie hier: >> Mit dem Wohnmobil im Jura
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören, ist es erlaubt, sofern es die Gemeinde nicht ausdrücklich verbietet
- Auf Privatgrundstücken - auch im Wald: nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Vorbehalten bleiben alle übergeordneten Verbote (z.B. in Naturschutzgebieten oder Verbote durch die Gemeinde), wo auch der Grundeigentümer keine Erlaubnis aussprechen kann.
Ausnahmen:
Bewilligungspflicht (Dienststelle Landwirtschaft und Wald):
- Im Wald abseits von Wegen und öffentlichen Picknick- / Spielplätzen ab 50 Personen
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In allen Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzzonen am Hallwiler- und Baldeggersee sowie überall, wo entsprechende Signalisationen angebracht sind
- In eidgenössischen Jagdbanngebieten sowie Wasser- und Zugvogelreservaten
- Am gleichen Standort über 30 Tage
- Zum Teil am Gewässer (Einzelbeurteilung von Fall zu Fall)
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Wo es nicht durch das Strassenverkehrsgesetz, die Eidg. Jagdbannverordnung oder durch die Grundstückeigentümer (Private, Gemeinden) explizit verboten ist, ist das Übernachten (nicht aber Campieren) erlaubt.
Ergänzung:
Für das Campieren gilt eine Baubewilligungspflicht, wenn ein Platz mehr als 30 Tage für Camping benutzt wird vgl. Erläuterungen zu § 174 Bau- und Planungsgesetz (PBG)
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Ja, mit der Zustimmung des Grundeigentümers
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Nein
- Nur mit dem Einverständnis der Grundeigentümer (höchstens 2 Monate) Es wird empfohlen die Gemeindekanzleien anzufragen, diese können den Eigentümer in der Regel eruieren.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Ja, aber nur für eine Nacht
- Respektieren Sie das Campinggesetz des Kantons Obwalden:
1" Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.
2" Das einmalige Übernachten erfolgt auf eigenes Risiko.
Grundsätzlich erlaubt:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- innerhalb Naturschutzgebieten, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, Auen und Moorlandschaften
- bei allgemeinem Betretungsverbot
- in Hoch- und Flachmooren, Trockenwiesen und -weiden, sowie Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Für eine Übernachtung, siehe Artikel 8 im Campinggesetz des Kanton Obwalden:
- Art. 8
c. Einmaliges Übernachten
1 Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.
2 Das einmalige Übernachten erfolgt auf eigenes Risiko.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Grundsätzlich ist beim jeweiligen Grundeigentümer vorgängig das Einverständnis zum Campieren, Biwakieren oder Abstellen der Wohnmobile, Camper etc. einzuholen.
- Das kurzzeitige Campieren im Wald ist mit dem Einverständnis des jeweiligen Eigentümers gestattet. Untersagt ist jedoch das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen zu diesem Zweck.
Grundsätzlich erlaubt:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- in Naturschutzgebieten
- in eidg. Jagdbanngebieten
- in Hoch- und Flachmooren, Trockenwiesen und –weiden, Auen sowie Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung ausserhalb von Naturschutz- oder Jagdbanngebieten. In diesen ist das Campieren zwar nicht explizit untersagt, es steht aber den Schutzzielen entgegen und ist deshalb zu unterlassen.
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Nicht generell verboten - Signalisation und Parkgebühren beachten
- Wohnwagen, Mobilheime und dergleichen dürfen zur Benutzung für mehr als 48 Stunden nur auf bewilligten Campingplätzen aufgestellt werden.
- Weitere Einschränkungen möglich, am besten jeweils bei der entsprechenden Gemeinde nachfragen
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Campieren im Wald
Im Wald ist das Campieren nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. Informationen zum Grundeigentümer sind auf geo.so.ch/map unter «Karte & Werkzeuge» > Grundstückinformationen zu finden.
- Grössere Aktivitäten und Lärm, vor allem in der Dämmerung, sollen im Wald oder in Waldesnähe zur Schonung der Wildtiere vermieden werden.
- Ebenfalls zur Schonung der Wildtiere sollen während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr strukturreiche Waldgebiete wie z.B. Dickungen, Waldränder mit Sträuchern oder Hecken möglichst umgangen werden. Denn diese dienen als wichtige Rückzugsgebiete oder als Nahrungsquellen.
- Für grössere Gruppen ab 100 Personen oder für Events mit technischen Hilfsmittel (Verstärkeranlagen oder Scheinwerfern) gilt gemäss §15 ff. WaVSO eine Melde- bzw. Bewilligungspflicht.
- Der Trend von Survival-Übernachtungen in selbstgebauten Hütten kann je nach Umfang einer Baubewilligungspflicht unterliegen. Sobald Bodenveränderungen vorgenommen werden, dauerhaft mit dem Boden verbundene Elemente installiert werden oder waldfremde Baustoffe verwendet werden, sollte die Baubewilligungspflicht mit der Gemeinde abgeklärt werden. In jedem Fall ist der Grundeigentümer um Erlaubnis zu fragen.
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Bitte beachten
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten und Biotopen (Moor-, TWW-, Auen-, IANB-Perimeter, etc.), eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot, teilweise in Lebensraum Kerngebieten, gemäss kommunaler Schutzverordnung.
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Biwakieren - eine Übernachtung (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Das Übernachten auf Rastplätzen oder Parkplätzen ist nicht erlaubt.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Uri gilt kein generelles Verbot, jedoch gibt es einige Verbote in Schutzzonen. z.B. in Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot. Mehr dazu finden Sie im Urner Rechtsbuch unter der Volltextsuche: campieren.
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Dies ist grundsätzlich erlaubt, sofern es nicht verboten bzw. eingeschränkt ist. z.B. durch "nächtliches Parkverbot" oder "zeitlich beschränktes Parken erlaubt". Beachten Sie die Signalisation.
Ist wild campen generell erlaubt?
Ausnahmen:
Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Art. 22 RPG in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 lit. a BauV (Kantonale Bauverordnung): Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes bedarf einer Baubewilligung; wild campieren ist generell und unabhängig von der Dauer bewilligungspflichtig.
- Verbote in vielen Bau und/oder Polizeireglementen der Gemeinden
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- Generell ist Campieren ausserhalb eines bewilligten Campingplatzes, im Perimeter bestimmter Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Banngebiete, Wildruhezonen, bestimmte Bereiche von Pärken, usw.), Gefahrenzonen sowie Wald- und Forststrassen nicht gestattet.
- In ausgewählten Schutzgebieten, wird eine aktive Aufsicht eingesetzt (Pfynwald, Aletschwald, Binntal, Derborence, Vallon de Réchy, Les Epines). Das beauftragte Aufsichtspersonal stellt in diesen Gebieten Bussen aus oder meldet Verstösse der Polizei.
- Verbote in vielen Bau- und/oder Polizeireglemente der Gemeinden
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Auf/an Nationalstrassen: verboten gemäss Art. 6 Abs. 1 des Nationalstrassengesetzes
- Auf/an Kantonsstrassen: bewilligungspflichtig gemäss Art. 139 des kantonalen Strassengesetzes
- Auf/an Gemeindestrassen: gemäss Bestimmungen der Gemeinden (Verbot oder allenfalls bewilligungspflichtig)
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Wildes Campieren ist nur ausnahmsweise mit Einwilligung des Eigentümers und im privaten Rahmen über eine kurze Verweildauer möglich, wenn keine dauerhaften Bauten und Anlagen zurückbleiben. Es braucht eine Zustimmung der Grundeigentümer. Im öffentlichen Raum ist die Standortgemeinde zuständig.
- Übernachten im Wald: einmalige und einzelne Übernachtung, ohne Aufbau zusätzlicher Einrichtungen, erlaubt.
- Das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ist verboten.
- Feuer vermeiden, öffentliche Feuerstelle benutzen – Waldbrandgefahr beachten.
sowie:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
- in Naturschutzgebieten
- in Wildschongebieten
- in empfindlichen Lebensräumen
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Ist wild campen generell erlaubt?
- Nein
- Ja, mit Einverständnis des Grundeigentümers, Signalisation in der Umgebung beachten
Ausnahmen:
- Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen).
- Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
- Not-Biwakieren
Weitere Informationen
- Merkblatt zur Bewilligungspflicht für störende Aktivitäten im Wald
- Nicht meldepflichtig: Biwakieren, wenn weniger als 5 Personen, ausserhalb sehr empfindlicher Gebiete gemäss Karte.
- Nicht meldepflichtig: Campieren mit einem Zelt, ausserhalb sehr empfindlicher Gebiete gemäss Karte.
- Meldepflichtig: Biwakieren/Campieren über mehrere Tage, und/oder wenn mehr als 5 Personen, oder einem Zelt (unabhängig von der Zustimmung der Grundeigentümerschaft).
Wo gilt ein generelles Verbot für wild campen?
Ist das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt?
- Keine kantonalen Bestimmungen. Es gelten die Standort-Bestimmungen, sowie die Bestimmungen der Gemeinde oder des Grundstückbesitzers. Beachten Sie die Signalisationen und Parkzeit-Beschränkungen vor Ort. Kein Campingverhalten (z.B. keine Tische oder Stühle rausstellen). Gehen Sie auf Nummer sicher und erkundigen Sie sich vor Ort.
Sorgen- und bussenfrei übernachten
In der Schweiz gibt es über 400 Campingplätze in jeder Preislage und über 200 Stellplätze. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise.
Bis 20% Rabatt und kürzere Annullationsbedingungen auf TCS Campingplätzen
Jetzt eine TCS Camping Mitgliedschaft abschliessen und von attraktiven Angeboten profitieren!
Mehr erfahrenWar diese Seite hilfreich?