Wenn ein Flug verspätet ist, annulliert wird oder Reisende nicht an Bord gehen können, weiss man als Passagier oft nicht genau, welche Rechte man hat und welche Schritte zu unternehmen sind.
Hier sind die Grundzüge, die Sie in Bezug auf Entschädigungen und Erstattungen gemäss der EU-Verordnung kennen sollten.
Die europäische Verordnung 261/2004 legt die Rechte von Fluggästen unabhängig von der Fluggesellschaft für Flüge aus einem Land der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens oder Islands fest.
Die Verordnung gilt auch für Passagiere einer europäischen, schweizerischen, norwegischen oder isländischen Fluggesellschaft, die in ein Land der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens oder Islands fliegen, unabhängig vom Abflugland.
Wenn ein Flug annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft:
Fluggäste haben auch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Fluggast weniger als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert wird und bestimmte Kriterien erfüllt sind:
Fluggäste können mit der unangenehmen Erfahrung konfrontiert werden, dass ihnen die Beförderung verweigert wird. Häufig sind Überbuchungen die Ursache für solche Situationen.
Bei einer Überbuchung müssen die Fluggesellschaften zunächst versuchen, unter den Fluggästen Freiwillige zu finden, die ihre Plätze gegen eine neue Abmachung und zu neu vereinbarten Bedingungen aufgeben. Sie können sich auch dafür entscheiden, sich ihre Tickets erstatten oder einen Ersatzflug anbieten zu lassen.
Wenn keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt werden konnte und die Fluggesellschaft dem Fluggast die Beförderung verweigern muss, kann der Fluggast eine Entschädigung verlangen, deren Höhe sich nach der Entfernung des Fluges richtet. Er hat auch das Recht, zwischen der Erstattung seines Tickets und einem Ersatzflug zu wählen. Je nach Wartezeit müssen Getränke, Mahlzeiten oder eine Unterkunft angeboten werden.
Je nach der zurückgelegter Entfernung muss die Fluggesellschaft bei einer Verspätung von 2, 3 oder 4 Stunden Begleitmassnahmen anbieten. Ausserdem muss sie je nach Wartezeit Getränke und Essen anbieten.
Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, die auf nicht aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, kann eine Entschädigung eingefordert werden.
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