Reinigungsarbeiten führen immer wieder zu Diskussionen. Starke Verschmutzung im Motorraum, den Radkästen oder dem Karosserieunterboden verunmöglichen den Sachverständigen eine abschliessende Beurteilung. So könnten etwa Korrosion oder vorhandene Schäden bei der amtlichen Nachprüfung nicht entdeckt werden.
Zur Ressourcenschonung sollte auf unnötige Reinigungsarbeiten verzichtet werden. Das gilt auch im Zusammenhang mit Servicearbeiten. Sollte der Motor oder das Fahrgestell dennoch gereinigt werden müssen, dann sollte dies auf fachmännische Art erfolgen, damit keine Motor- oder Elektrische Störungen auftreten.
Das Fahrzeug ist vor der Übernahme zu kontrollieren:
Das SECO-Merkblatt zur Preisanschreibepflicht im Garagengewerbe ist ausdruckbar.
Entscheidend ist, dass der Kunde und der Garagist vor der Reparatur miteinander reden und zusammen das Formular «Auftrag an den Garagisten» ausfüllen. So können Missverständnisse im Voraus geklärt oder vermieden werden.
Bei Unklarheiten und vor der Zahlung sind zuerst die Hinweise zu beachten, die auf der 2. Seite des Formulares «Auftrag an den Garagisten» notiert sind. Zahlung der Rechnung = Anerkennung der Rechnung.
Gönnen Sie Ihrem Wagen regelmässig einen Aufenthalt beim Garagisten zur Überprüfung seines «Innenlebens» gemäss den Servicevorgaben des Herstellers oder gemäss Serviceheft (liegt im Auto). Die Abgaswartung ist mit dem Service zusammen zu planen.