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Rückruf und Mängel

Mängel bei Autos können die Verkehrssicherheit gefährden. Deshalb müssen sie bei einem Rückruf rasch behoben werden.

Treten bei Fahrzeugen Produktionsmängel auf, können diese die Verkehrssicherheit gefährden oder hohe Kosten verursachen. Es ist daher wichtig, dass gemeldete Mängel rasch behoben werden. Die betroffenen Fahrzeughalter müssen umgehend über solche Mängel und die möglichen Konsequenzen orientiert werden. So können sie die Notwendigkeit der Reparatur erkennen und zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit ihres Fahrzeuges diese Mängel in der Werkstatt kostenlos beheben lassen.

Wurden die Mängel bereits vor dem Rückruf-Kundenschreiben vom Markenvertreter / Nichtmarkenvertreter behoben, dann kann über die Kostenregelung gesprochen werden.

Unterschiedliche Regelungen zur Behebung der Mängel

Die Importeure wenden in der Schweiz gelegentlich unterschiedliche Regelungen zur Behebung der Mängel an. Aus diesem Grund veröffentlicht die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure die Rückrufe der Automarken A bis V unter www.auto-schweiz.ch seit März 2016 nicht mehr. Der TCS kann bei spezifischen Fragen weiterhelfen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Möglichkeit, aus eigener Initiative via Importeure Rückrufaktionen zu lancieren, wenn sich an einem Fahrzeugtyp umwelt- oder sicherheitsrelevante Mängel zeigten.  

Rückruf und Mängel - die gesetzliche Regelungen

Die EU-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ist seit dem 15.01.2004 in Kraft. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit und die dazugehörige Verordnung vom 19. Mai 2010.

Was fordert der TCS?

Der Touring Club Schweiz fordert die Übernahme der EU-Regelung betreffend Produktsicherheit in der Schweiz mit einer klaren Kostenregelung. Es sollten mindestens folgende Regelungen gelten:

  • Die Art des (technischen) Mangels, die möglichen Folgen, sowie die Fahrzeugausfall-Zeitspanne wird dem Autohalter im Voraus bekannt gegeben. Dies damit er die Notwendigkeit der Instandstellung erkennt und planen kann, wann er auf das Fahrzeug verzichten kann/will.
  • Die Aufrechterhaltung der Mobilität ist für den betroffenen Autohalter im Bedarfsfall geregelt. Das gilt auch für längere Zeitspannen, oder wenn die erforderlichen Ersatzteile für die Behebung eines Mangels nicht ohne weiteres verfügbar sind.
  • Rückrufe und Kulanzaktionen sind in der Schweiz gleich zu behandeln wie solche im Ausland. Die Reparaturkostenfrage der Mängelbehebung soll dem Autohalter bei der Aufforderung, zwecks Instandstellung die Garage aufzusuchen, bekannt gegeben werden.
  • Fordern die Importeure die Halteradressen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) für die Behebung von sicherheitsrelevanten Mängel an, dann ist der Fahrzeugrückruf öffentlich zu machen.
  • Das Wort «Rückruf» resp. «Fahrzeugrückruf aus Sicherheitsgründen» ist amtlich zu definieren.

Was können Sie bei einem Rückruf oder Mängel tun?

Nehmen Sie zuerst mit Ihrem Garagisten und/oder Importeur Ihrer Fahrzeugmarke Kontakt auf. Die Adressen finden Sie auf www.auto-schweiz.ch. Können Ihnen diese nicht zu Ihrer Zufriedenheit weiterhelfen, steht Ihnen der TCS gerne zur Verfügung.

Erhalten Sie vom Importeur oder Garagisten einen Rückruf-Kundenbrief, dann behalten Sie immer eine Kopie davon. Notieren Sie auf dem Schreiben die allenfalls fehlende Ursache, warum Sie für den Garagenbesuch aufgeboten werden. Senden Sie bitte die Informationen per E-Mail an beratungtu@tcs.ch.

  • Hotline für TCS-Mitglieder: 0844 888 110 (Lokaltarif)
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