Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich gegenüber Rettungsfahrzeugen verhalten sollen. Wie reagiert man in einer solchen Situation? Gibt es besondere Regeln, die im Innerortsverkehr oder auf der Autobahn einzuhalten sind? Kann man gebüsst werden, wenn das Rettungsfahrzeug wegen uns nicht passieren kann? Nachstehend einige Prinzipien, die Sie kennen sollten.
Rettungsfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene haben Vorrang vor allen anderen Fahrzeugen, auch wenn der Verkehr durch Lichtsignale geregelt wird (Art. 27 Abs. 2 SVG). Einsatzfahrzeuge sind:
- Polizeifahrzeuge (getarnte Fahrzeuge inbegriffen)
- Sanitätsfahrzeuge
- Feuerwehrfahrzeuge
- Zollfahrzeuge
Als Fahrzeuglenkende sind Sie gehalten, beim Wahrnehmen der besonderen Warnsignale die Strasse sofort freizugeben und nötigenfalls anzuhalten. Zeigen Sie Ihre Absicht an, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Auf Autobahnen sind Verkehrsverzögerungen oder Staus häufig. So reagieren Sie richtig:
- Schalten Sie Ihre Warnblinkleuchten ein, um die hinter Ihnen Fahrenden zu warnen.
- Ordnen Sie sich spontan seitlich ein, um eine Fahrspur (Rettungsgasse) für die Einsatzfahrzeuge zu bilden.
- Hat die Autobahn zwei Fahrspuren in gleicher Richtung, lassen Sie dazwischen eine Fahrspur (Rettungsgasse).
- Hat die Autobahn drei Fahrspuren in gleicher Richtung, ordnen sich die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz links, jene auf den beiden anderen ganz rechts ein, um eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden.
- Ordnen Sie sich möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand ein, jedoch ohne teilweise auf dem Pannenstreifen zu rollen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist.
- In Tunnels fehlt häufig ein Pannenstreifen. Hier muss man sich möglichst nahe an den rechten Fahrbahnrand halten.
Wenn Sie im Innerortsverkehr ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Sirene wahrnehmen:
- Geben Sie die Fahrbahn sofort frei und warten Sie nicht, bis es direkt hinter Ihnen ist, um es passieren zu lassen.
- Weichen Sie mit der gebotenen Vorsicht auf ein Trottoir, einen Fussgängerstreifen, in eine Fussgängerzone, auf einen Radstreifen oder einen anderen befahrbaren Bereich aus.
In den meisten Schweizer Städten gibt es enge Gassen oder schwer zugängliche Plätze. In diesen Bereichen darf nur auf den markierten Parkfeldern parkiert werden, damit die Einsatzfahrzeuge bis zum Unfallort passieren können.
Beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
- Parkieren Sie Ihr Fahrzeug nur auf den dafür vorgesehenen Feldern.
- Parkieren/Halten Sie niemals in der zweiten Position neben parkierten Fahrzeugen, wodurch die Strasse bzw. eine Fahrbahn ganz versperrt wird. Fahrlässigkeit kann Menschenleben gefährden.
- Lassen Sie in Kurven immer einen zusätzlichen Spielraum für Einsatzfahrzeuge. Ein einziges in einer Kurve parkiertes Auto verhindert manchmal, dass Einsatzfahrzeuge passieren können.
Nicht an den Strassenrand auszuweichen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, kann ein Gerichtsverfahren zur Folge haben.
Wer nicht blinkt, um einen Richtungswechsel anzuzeigen, riskiert eine Busse von CHF 100.- (OBV, 321.1).