Entdecken Sie die hauptsächlichen Verkehrsregeln in diesen Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit, die immer häufiger werden.
Eine Begegnungszone umfasst Strassen in Wohn- oder Geschäftsvierteln, wo die Fussgänger auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt sind. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Die Geschwindigkeit ist auf maximal 20 km/h beschränkt. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
In einer Tempo-20-Zone haben Fussgänger Vortritt. Sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.
Eine Tempo-30-Zone umfasst Strassen, auf denen die Aktivitäten der Anwohner wichtiger sind, als die Verkehrsleistung. Verkehrsberuhigungsmassnahmen sollen daran erinnern, dass die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt.
Es gilt der Rechtsvortritt, aber es gibt Ausnahmen bei Signalen wie «Kein Vortritt» und «Stop», bei Kreisverkehr oder geregelten Kreuzungen.
In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt. In bestimmten Situationen werden Fussgängerstreifen jedoch beibehalten, und Fussgänger sind dann verpflichtet, diese zu benutzen.
Fahren Sie mit Vorsicht, da zum Beispiel Kinder jederzeit auftauchen können.
Nach dem Ende der Tempo-30-Zone gilt wieder die Limite «Generell 50 km/h». Vortritt beachten.
Das Auto, der Velofahrer oder der Fussgänger?