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Umweltzonen in vielen deutschen Städten

Vorsicht bei Autofahrten in Deutschland: Viele grössere Städte dürfen nur mit einer grünen Umweltplakette befahren werden.

In den Umweltzonen deutscher Städte sind nur Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette (auch Feinstaubplakette genannt) fahrberechtigt. Diese Plakette weist auf den Schadstoff-Emissionsgrad des Fahrzeugs hin.

Wer ohne grüne Feinstaubplakette in einer Umweltzone unterwegs ist, muss mit einer Busse rechnen. Dies gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

Umweltzonen in Deutschland

Die grüne Plakette ist in 39 deutschen Umweltzonen vorgeschrieben: Karten der Umweltzonen. Die Umweltzonen sind durch Schilder gekennzeichnet.

Untenstehend eine Auswahl touristisch interessanter Städte mit Umweltplakettenpflicht. Für noch mehr Details zu den einzelnen Umweltzonen empfehlen wir die Website des ADAC oder des deutschen Umweltministeriums www.umweltbundesamt.de zu besuchen.

Umweltzone München

Innerhalb des Mittleren Rings (Karte) dürfen nur noch Autos mit einer grünen Plakette verkehren. Auf der Ringautobahn selber gibt es keine Einschränkungen. Erst beim Verlassen der Autobahn Richtung Zentrum gerät man in die Umweltzone.

Für Dieselfahrzeuge gibt es zusätzliche Einschränkungen seit 1. Februar 2023: der mittlere Ring darf nicht mehr von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 oder schlechter befahren werden (Ausnahmen z. Bsp. für Lieferverkehr und Anwohner).

Umweltzone Stuttgart

Nur Fahrzeuge mit einem grünen Aufkleber dürfen in der Umweltzone verkehren. Es gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren Euro4/IV und schlechter (der blaue und orange Bereich auf der unten verlinkten Karte). 

In der sogenannten "kleinen Umweltzone" (Stuttgarter Talkessel, Stadtbezirke Feuerbach und Zuffenhausen) gilt ein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro5/V und schlechter (oranger Bereich auf der Karte). 

Dieselfahrzeug der Klasse Euro6/VI sind zurzeit nicht von den Fahrverboten betroffen.

Abgrenzung der Zone: siehe interaktive Karte.

Umweltzone Köln

Nur Fahrzeuge mit einem grünen Aufkleber dürfen in der Umweltzone verkehren.

Abgrenzung der Zone: siehe Karte.

Alle Autobahnen sind von der Umweltzone ausgenommen, deswegen kann der Kölner Autobahnring A1, A3, A4 von allen Fahrzeugen genutzt werden.

Umweltzone Freiburg im Breisgau

Nur Fahrzeuge mit einem grünen Aufkleber dürfen in der Umweltzone verkehren.

Abgrenzung der Zone: siehe Karte.

Umweltzone Frankfurt am Main

Es dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette verkehren. Die Umweltzone liegt innerhalb des Autobahnrings und wird im Westen durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661 begrenzt. Die Autobahnen an sich zählen nicht zur Umweltzone.

Abgrenzung der Zone: siehe Karte

Umweltzone Berlin

Nur Fahrzeuge mit einem grünen Aufkleber dürfen in der Umweltzone verkehren. Die Umweltzone umfasst die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes ("Grosser Hundekopf").

Abgrenzung der Zone: siehe interaktive Karte; Umweltzone mit Beikarten

Umweltzone Hamburg

In Hamburg gibt es keine Umweltzone, jedoch Einschränkungen für Dieselfahrzeuge, die der Euronorm 6/VI nicht entsprechen. Zwei stark befahrene Strassenabschnitte sind für diese Dieselfahrzeuge gesperrt: Die Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw im Abschnitt zwischen Julius-Leber-Strasse und Holstenstrasse. Und auf der Stresemannstrasse für Lkw zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Pferdemarkt.

Für Anwohner, Rettungsdienste und Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen.

Einschränkungen für Dieselfahrzeuge: siehe Karte

Fahrzeugkategorien

Es gibt drei Farben von Vignetten, die je nach Schadstoffausstoss vergeben werden:

  • Grüne Vignette: Benzin – Euro 1-Norm – und Diesel – Euro 4- oder Euro 3-Norm mit Partikelfilter
  • Gelbe Vignette: Diesel – Euro 3- oder Euro 2-Norm mit Partikelfilter
  • Rote Vignette: Diesel – Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
  • Keine Vignette : Euro 1 und schlechter
Umweltplakette
 

In der Schweiz registrierte Fahrzeuge

Auf dem Fahrzeugschein des Fahrzeugs ist in Feld 72 der Emissionscode angegeben. Um die « Euro » -Norm des Fahrzeugs zu finden, vergleichen Sie den Emissionscode auf dem Schweizer Fahrzeugschein mit den « Euro »-Normen auf der Seite « Emissionen » des Bundesamts für Strassen ASTRA.

Plakette in Umweltzonen – auch für Elektrofahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften wie für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge: Um durch verkehrsbeschränkte Zonen fahren zu dürfen, muss eine Umweltplakette beantragt werden.

Wo kann man die Umweltplakette bestellen?

In der Schweiz

Für Autos mit CH-Kennzeichen kann die grüne Feinstaub- bzw. Umweltplakette im touringshop und bei den meisten Kontaktstellen des TCS bestellt werden. Benötigt wird zu diesem Zweck der Fahrzeugausweis. Der Betrag für die Umweltplakette muss im Voraus entrichtet werden (Preis für TCS-Mitglieder CHF 12.- / Nichtmitglieder CHF 24.-). Anschliessend bestellt der TCS die Plakette, respektive die Fahrberechtigung für deutsche Innenstädte in Deutschland. Dem Besteller wird die Plakette innert rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt und die Fahrt durch die Umweltzonen Deutschland ist möglich.

Beachten Sie, dass Feinstaubplaketten nicht in allen TCS-Sektionen erhältlich sind. Erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Sektion, ob Umwelplaketten zum Sortiment gehören.

In Deutschland

Wer die Plakette selber bestellen möchte, kann sich an TÜV-Stellen in Deutschland wenden. Manchmal bieten auch die Stadtverwaltungen vor Ort den Versand von Feinstaubplaketten an. Es ist auch möglich, die Plakette vor Ort in einem TÜV-Service-Center zu beziehen. Mit persönlicher Abholung kann die Plakette bereits ab EUR 17.50.- bezogen werden.

E-Plakette

Zusätzlich gibt es für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge die sogenannte «E-Plakette». Diese kann bei den Strassenverkehrsämtern in Deutschland beantragt werden. Die Plakette ist keine Pflicht und steht auch nicht in Zusammenhang mit den Umweltzonen. Allerdings ist die E-Plakette für Elektrofahrzeuge in vielerlei Hinsicht von Vorteil: beispielsweise ermöglicht sie die Nutzung spezieller Parkplätze oder vereinfacht Durchfahrten.

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