Das Ziel des Diesel-Abgastests ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den
Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des
einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden. Vorsicht, am Standort Emmen bieten wir keine Benzin-Abgaswartung an, wählen Sie hierfür bitte einen anderen Standort aus.
Wann muss die Abgaswartung durchgeführt werden?
- Alle zwei Jahre: für Fahrzeuge mit älteren, nicht anerkannten OBD-Systemen.
- Alle zwei Jahre: für Benzinfahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne OBD.
- Jedes Jahr: für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator.
Achtung: Das Abgaswartungsdokument muss gültig sein und sich immer in
Ihrem Wagen befinden. Bei der Abgaskontrolle muss es vorgewiesen werden.
Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswartungspflicht befreit:
- Personen- und
Lieferwagen mit Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis
unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk «B03», «B04» oder höher
haben.
- Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren,
wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 «Emissionscode» den Vermerk
«B04», «B5a», «B5b» oder höher haben.
Nach
wie vor notwendig ist natürlich die Abgaskontrolle des Fahrzeuges durch die
Garage gemäss Vorgaben des Herstellers. Das Auslesen des
OBD-Fehlerspeichers ist im Abgastest inbegriffen. Werden die
vorgegebenen Ölwechsel und Wartungsintervalle befolgt, läuft das
Fahrzeug zuverlässiger und die OBD-Leuchte erlischt in der Regel nach
dem Anlassvorgang. Leuchtet sie jedoch auf, während der Motor läuft,
muss das Auto zur Reparatur in die Werkstatt.
Mit der neuen Regelung zur Abgaskontrolle werden die Fahrzeughalter verpflichtet, ihr
Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Aufleuchten der
OBD-Kontrollleuchte reparieren zu lassen.
Die häufigsten Fragen zum Thema Abgaskontrolle bzw. Abgastest (PDF-Download)