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Kindersitz Norm: Der richtige Sitz für jedes Kind

Kindersitze können unter ECE R44 oder ECE R129 (auch «i-Size» genannt) zugelassen sein - achten Sie auf die richtige Kindersitz Norm.

Die bisherige Kindersitz Norm (R44) teilt die Kindersitze nach Körpergewicht in Gruppen ein. Die Altersangabe ist als zusätzlicher Hinweis zu verstehen, Abweichungen zwischen Gewicht und Alter sind im Einzelfall möglich. Die Gruppen weisen bei den Gewichtsangaben Überschneidungen auf, damit genügend Zeit bleibt, um den nächstgrösseren Kindersitz anzuschaffen. Insbesondere der erste Wechsel von der Gruppe 0+ zur Gruppe 1 sollte nicht zu früh erfolgen.

Die neue Kindersitz Norm R129 orientiert sich nicht mehr am Körpergewicht, sondern an der Körpergrösse der Kinder. Auch ist es den Herstellern überlassen, den Grössenbereich für den jeweiligen Sitz festzulegen, womit die Einteilung der Kindersitze in Gruppen entfällt.

Kindersitz Norm - es gibt 2 Zulassungsvorschriften

Die ECE R129 Zulassung («i-Size»)

  • Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine Zulassung zu erhalten. Die langjährige Forderung des TCS wird damit umgesetzt.
  • Der Kindersitz muss nicht mehr wie bisher anhand des Gewichts des Kindes, sondern anhand der Körpergrösse des Kindes ausgewählt werden. Dabei kann der Hersteller selbst festlegen, für welchen Grössenbereich sein Sitz geeignet ist, z.B. von 40 cm bis 100 cm Körpergröße, die Einteilung der Sitze in Klassen entfällt.
  • Alle Kinder müssen bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung transportiert werden (das gilt nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie zugelassen sind – nicht für Produkte mit ECE R44 Zulassung).
  • Auch Isofix-Kindersitze mit Stützfuss können eine universale Zulassung erhalten, allerdings nur für die Verwendung in Fahrzeugen mit speziell gekennzeichneten Sitzplätzen («i-Size tauglich»).

Bereits vorhandenen Kindersitze dürfen unverändert weiterverwendet werden

Für Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, ändert sich durch die neue Richtlinie nichts. Die bereits vorhandenen Kindersitze dürfen selbstverständlich unverändert weiterverwendet werden. Ein Verwendungsverbot von Kindersitzen, die nach ECE R44 zugelassen sind, ist derzeit nicht geplant.

Eltern, die einen neuen Kindersitz benötigen, können nach wie vor Produkte kaufen, die eine ECE R44 Zulassung haben. Sie müssen nicht befürchten, dass sie diese schon bald nicht mehr nutzen dürfen. Vor dem Kauf eines Kindersitzes nach ECE R129 ist es wichtig, dass das Fahrzeug (oder die Fahrzeuge) auf der Typenliste des Kindersitzes freigegeben ist.

Rückwärtsfahren

Rückwärtsfahren ist für die Kleinen am sichersten und auch in herkömmlichen Babyschalen bis 15 Monate möglich. Inzwischen bieten aber viele Hersteller Kindersitze an, in denen das Kind bis 4 jährig rückwärts gerichtet transportiert werden kann.

Die ECE R44 Zulassung

Die Kindersitze nach ECE R44.03 oder .04 (ab 1995) sind nach wie vor zugelassen und bieten einen adäquaten Schutz. Auch neu gekaufte Kindersitze mit dem bisherigen Label dürfen noch über lange Zeit verkauft und verwendet werden. Es ist im Käufer also freigestellt, ob er einen nach ECE R44 oder nach ECE R129 geprüften Kindersitz kauft und verwendet.

Unterschied zwischen dem R129 und ECE R44 Reglements?

ECE R44

ECE R129, i-Size

Gruppeneinteilung nach Körpergewicht

Gruppeneinteilung nach Körpergrösse

Vorwärtsgerichtetes Fahren ab 9 kg erlaubt

Vorwärtsgerichtetes Fahren erst ab 15 Monaten erlaubt

Mit Gurt in jedem Fahrzeug einsetzbar, mit Isofix ist die Fahrzeug-Typenliste zu beachten

Fahrzeug-Typenliste beachten, später werden alle neuen Fahrzeuge i-Size geprüft sein

ECE R44

Gruppeneinteilung nach Körpergewicht

ECE R129, i-Size

Gruppeneinteilung nach Körpergrösse

ECE R44

Vorwärtsgerichtetes Fahren ab 9 kg erlaubt

ECE R129, i-Size

Vorwärtsgerichtetes Fahren erst ab 15 Monaten erlaubt

ECE R44

Mit Gurt in jedem Fahrzeug einsetzbar, mit Isofix ist die Fahrzeug-Typenliste zu beachten

ECE R129, i-Size

Fahrzeug-Typenliste beachten, später werden alle neuen Fahrzeuge i-Size geprüft sein

Fragen & Antworten

Was ist i-Size und ECE R129?

ECE R129 ist ein neuer Sicherheitsstandard mit minimalen Vorschriften für die Zulassung von Kindersitzen. Mit dem neuen Standard wird eine Anbringung des Kindersitzes entgegen der Fahrtrichtung bis zu einem Alter von 15 Monaten Pflicht. Kindersitze geprüft nach ECE R129 für Kinder bis ca. 105 cm Körpergrösse und Isofix-Verankerung werden als «i-Size»-Produkte bezeichnet. Darüber hinaus unterstützt das R129-Reglement das Isofix-System und fordert Seitenaufprallschutz für alle Kindersitze. R129 tritt zusätzlich zur EU-Sicherheitsverordnung ECE R44 in Kraft, die seit Anfang der 80er Jahre mehrmals überarbeitet wurde.

Warum wurde die ECE R129 entwickelt?

ECE R129 wurde entwickelt, um auf europäischer Ebene die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Häufig wechseln Eltern zu früh von der Babyschale (Gruppe 0+) zu einem grösseren Modell. Durch einen vorzeitigen Wechsel von einem rückwärtsgerichteten zu einem vorwärtsgerichteten Sitz steigt das Risiko von Kopf- und Nackenverletzungen, da der Hals eines Babys noch nicht ausreichend entwickelt ist, um den im Vergleich relativ schweren Kopf zu halten. Darüber hinaus sind in der langjährigen ECE R44 keine Sicherheitsstandards bei Unfällen mit einem Seitenaufprall vorgeschrieben. Der TCS testet bereits seit 2002 Kindersitze im Seitenaufprall und hat seitdem beträchtliche Verbesserungen bei den Produkten festgestellt.

Der neue Standard unterstützt die Verbreitung der Isofix-Befestigung für mehr Sicherheit durch einfachere Bedienung. In der Schweiz ist jedes zweite Kind nicht richtig im Auto gesichert und somit nicht optimal geschützt.

Wann tritt das neue Reglement in Kraft?

ECE R129 trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Seit dann haben Fahrzeug- und Kindersitzhersteller die Möglichkeit, für ihre Produkte eine Zulassung nach i-Size zu erhalten und sie auf den Markt zu bringen.

Die Entwicklung der ECE R129 kann in drei unterschiedliche Phasen eingeteilt werden:

  • Phase 1: «i-Size», Isofix-Kindersitze bis ca. 105 cm Körpergrösse, seit 1.1.2014 in der Schweiz.
  • Phase 2: Kindersitze für grössere Kinder ab ca. 100 cm, seit September 2017.

Ist mein Kindersitz mit dem R44-Label noch gültig?

Die Kindersitze nach ECE R44.03 oder .04 (ab 1995) sind nach wie vor zugelassen und bieten einen adäquaten Schutz. Eine gute Vergleichsmöglichkeit finden Sie bei den TCS-Kindersitztests. Auch neu gekaufte Kindersitze mit dem bisherigen Label dürfen noch über lange Zeit verkauft und verwendet werden. Es ist im Käufer also freigestellt, ob er einen nach ECE R44 oder nach ECE R129 geprüften Kindersitz kauft und verwendet.

Welche Kindersitze empfiehlt der TCS?

Wir empfehlen vom TCS getestete Kindersitze, die mindestens drei Sterne erhalten haben, in die engere Wahl zu ziehen. Weiter ist es wichtig den Kindersitz vor dem Kauf mit Kind und Auto auszuprobieren. Bei der Farbwahl kann auch das Kind gegebenenfalls mitreden, das erhöht dann auch die Freude am neuen «Thron».

Ist R129 eine neue Richtlinie oder gar ein neues Gesetz?

Die ECE R129 wurde zusätzlich zur aktuellen Verordnung ECE R44 als neuer Sicherheitsstandard eingeführt. Das bedeutet, dass momentan Kindersitze noch immer nach ECE R44 zugelassen werden und Konsumenten weiterhin Produkte mit ECE R44 Zulassung nutzen können.

Sowohl ECE R129 als auch ECE R44 sind Verordnungen. Das bedeutet, dass die Hersteller selbst entscheiden können, nach welcher Zulassungsmethode sie ihr Produkt auf den Markt bringen. Und auch die Konsumenten können selbst entscheiden, ob sie einen ECE R129 oder einen ECE R44 Kindersitz kaufen. Auch Sitze, die nach ECE R44 zugelassen sind, bieten ein hohes Mass an Sicherheit.

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