Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: Dezember - März. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Kleidung
In grossen Städten wird die Kleidung einer Person als Hinweis auf ihren sozialen Status verstanden.
Restaurants
Häufig läuft in Restaurants Hintergrundmusik, Unterhaltungen werden folglich laut geführt.
Landeswährung: Dominikanischer Peso - DOP
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Die folgenden Dokumente sind für Reisen in die Dominikanische Republik erforderlich.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Albanien informieren:
Botschaft der Dominikanischen Republik
Weltpoststrasse 4
3015 Berne
Tel: +41 31 351 25 62
E-Mail : consudomsuiza@mirex.gob.do
Generalkonsulat der Dominikanischen Republik
Löwenstrasse 65
8001 Zürich
Tel: +41 43 818 93 44 / +41 43 818 93 45
E-Mail: infodom@consuldomzh.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 90 Tagen anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Es ist verboten, mit einem Mietfahrzeug nach Haiti zu reisen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Rechtsverkehr.
0.5‰
Kinder unter 8 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Touristenpolizei CESTUR (Cuerpo especializado de seguridad turistica): 1809-200-3500 und 809-222-2026
Notrufnummern | |
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Polizei | 911 |
Ambulanz | 911 |
Feuerwehr | 911 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA