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Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland

Internationaler Führerausweis, Carnet de Passages en Douane: welche Fahrzeugdokumente brauche ich?

Obligatorische Fahrzeugdokumente

Wer mit seinem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, braucht je nach Destination besondere Dokumente, um dort ungehindert und gesetzeskonform fahren zu können. Dabei gilt es, diverse zwischenstaatliche Abkommen zu berücksichtigen, die den Geltungsbereich eines internationalen Führerscheins, eines Carnet de Passages en Douane sowie weiterer Fahrzeugdokumente und -versicherungen regeln.

Reiseziel
Information
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung)
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Internationaler Führerausweis obligatorisch und während 3 Monaten anerkannt
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Schweizerischer Führerausweis mit japanischer Übersetzung notwendig
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung)
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Internationaler Führerausweis obligatorisch
Internationaler Führerausweis empfohlen
Reiseziel
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
Reiseziel
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Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung)
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Internationaler Führerausweis obligatorisch und während 3 Monaten anerkannt
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Schweizerischer Führerausweis mit japanischer Übersetzung notwendig
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Schweizerischer Führerausweis anerkannt (mit englischer Übersetzung)
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Internationaler Führerausweis obligatorisch
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Internationaler Führerausweis empfohlen

Fahrzeugdokumente im Detail

Internationaler Führerausweis

Er ist ausserhalb Europa oft obligatorisch oder empfohlen, weil er für Autovermieter und Behörden (bei Verkehrskontrollen oder Unfällen) leicht verständlich ist. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Fahrausweis gültig. Inhaber des Schweizer Führerausweises können ihn bei den Kontaktstellen des TCS oder beim kantonalen Strassenverkehrsamt beziehen.

Die englische Übersetzung (nur für den alten, blauen Fahrausweis) ist keinesfalls ein offizielles Dokument - erleichtert jedoch die Verständigung.

Carnet de Passages en Douane (CPD)

Vormals auch Grenzpassierscheinheft genannt. Internationales Zolldokument für eine aussereuropäische Reise mit dem eigenen Motorfahrzeug und Anhänger. Beim TCS erhältlich zu CHF 220.- für Mitglieder, CHF 330.- für Nicht-Mitglieder, und gemäss den vorhandenen Kapazitäten CHF 620.- für Fahrzeuge, die nicht in der Schweiz immatrikuliert sind (dies gilt ebenfalls für Mitglieder).

Grenzübertritt mit einem verunfallten Fahrzeug

Fährt man mit einem zuvor verunfallten Fahrzeug in ein anderes Land, sollte man die Beschädigungen vom Zoll festhalten lassen, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden. Da spätere Beanstandungen schwierig sind, sollten grössere Reparaturen im Ausland vermieden werden. Diese sind am Schweizer Zoll zu deklarieren, wobei Zollgebühren für Ersatzteile und die MwSt auf das Rechnungstotal anfallen.

Obligatorische Ausrüstung im Ausland

Fahrzeuge, die den technischen Ansprüchen in dem Land entsprechen, in dem sie zum ersten Mal angemeldet sind, müssen von den ausländischen Ländern, im Rahmen der internationalen Verkehrsbestimmungen anerkannt werden, d.h. ein, in einem Land zugelassenes Fahrzeug wird automatisch auch im Ausland anerkannt.  

Gewisse Zusatzausrüstungen, die im Ursprungsland nicht erforderlich sind, können also nicht verlangt werden. Der einzige, in der Schweiz verlangte Zusatzartikel ist das Pannendreieck, während andere Länder das Mitführen einer Auto-Apotheke oder Ersatzglühbirnen vorschreiben, usw. 

Wird aber ein Fahrzeug im Ausland gemietet, muss darauf geachtet werden, dass die, im jeweiligen Land verlangten Ausrüstungsgegenstände im Fahrzeug vorhanden sind.

Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr

Carnet ATA

Internationales Zolldokument für die vorübergehende Aus- oder Einfuhr von Waren oder uneingelösten Motorfahrzeugen (z. Bsp. für Rennen); zu bestellen bei der kantonalen Handelskammer oder auf  www.ataswiss.ch.

Grenzübertritt mit einem Mietfahrzeug

Ein gemietetes Fahrzeug darf in der Regel nur im Mietland benutzt werden. Erkundigen Sie sich beim Vermieter, welche Länder Sie mit dem Mietfahrzeug bereisen dürfen und ob eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht.

Kehrt eine in der Schweiz wohnhafte Person mit einem ausländischen Mietfahrzeug zurück, muss bei der Einreise am Schweizer Zoll eine Bewilligung eingeholt werden.

Transitvisum für Schengenländer

Seit dem 10. Juli 2006 kein Transitvisumszwang mehr für in der Schweiz wohnhafte Nicht-EU-Ausländer (mit Ausweis B oder C) zur Durchfahrt der Schengenländer. Diese Lockerung gilt nur für die Durchreise innerhalb des Schengenraums (maximal fünf Tage).

Grenzübertritt mit einem ausgeliehenen Fahrzeug

Es wird eine «Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen» benötigt.  Weitere Informationen finden Sie auf unsere Seite «Ausgeliehenes Fahrzeug - was muss beachtet werden?».

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