Halbwüstenklima. Tagsüber warm und nachts kalt.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober für den Besuch des Wildtierreservats von Etosha.
Landeswährung: Namibia-Dollar - NAD
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Namibia sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Eine Original-Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie.
Wenn sie mit einem anderen Erwachsenen reisen: Eine eidesstattliche Erklärung der Eltern sowie Kopien ihrer Ausweise und Kontaktdaten.
Wenn sie mit nur einem Elternteil reisen: eine eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils.
Wenn sie ohne Begleitung reisen: eine eidesstattliche Erklärung der beiden Eltern sowie Kopien ihrer Ausweispapiere und Kontaktinformationen. Ausserdem werden die Kontaktdaten und eine Kopie des Ausweises der Person, die den Minderjährigen aufnimmt, sowie Informationen über den Aufenthaltsort benötigt.
Informationen zur Thema finden Sie auch auf unserer Seite Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Namibia informieren:
Ambassade de la Namibie
Allée David-Morse 08
CH-1202 Genf
Tel: +41 22 733 02 20
E-Mail : consular@missionofnamibia.ch
Website: missionofnamibia.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer generell mindestens 21 Jahre alt sein, je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Linksverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 60 | 80 | 120 |
Moto | 60 | 80 | 120 |
0.5‰
Kinder zwischen 3 und 14 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 10 111 oder 112 |
Ambulanz | 10 111 |
Feuerwehr | 10 111 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA