Tropisches Klima, gemässigt durch Passatwinde. Sehr hohe Luftfeuchtigkeit zwischen Mai und Oktober.
Beste Reisezeit: Dezember - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung: Jamaika-Dollar - JMD
Impfungen
Eine Gelbfieberimpfung ist bei der Einreise aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, vorgeschrieben. Kinder unter 1 Jahr sind von dieser Verpflichtung befreit.
Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche während dem Tag. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Jamika sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Jamaika informieren:
Botschaft von Jamaika
Avenue de France 23
1202 Genf
Tel.: +41 22 908 07 60
E-Mail: info@jamaicamission.ch / consul@jamaicamission.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der internationale Führerausweis ist in der Regel obligatorisch (je nach Mietwagenunternehmen). Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer normalerweise mindestens 25 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Linksverkehr.
Bis 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Von 3 bis 12 Jahren
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen eines Autos sitzen.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 119 |
Ambulanz | 110 |
Feuerwehr | 110 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA