Das EDA rät von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land ab.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Für die Einreise in dieses Land ein bis mindestens 6 Monate nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass erforderlich.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist ein Visum nicht erforderlich.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Bemerkung
Sie sind verpflichtet, sich in Israel jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon). An Checkpoints ist immer der original Pass vorzuweisen (Auszug aus: Reisehinweise EDA - Israel).
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Israel informieren:
Botschaft von Israel
Alpenstrasse 32
3006 Bern
Tel: +41 31 356 35 00
E-Mail: consular2@bern.mfa.gov.il
Website: embassies.gov.il.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Der internationale Führerausweis (in Verbindung mit dem nationalen Führersauweis) ist für Mietwagen obligatorisch. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs (Reisebusse ausgenommen) oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.