Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Jordanien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Ein bis mindestens 6 Monate nach Ankunft gültiger Schweizerpass
- Ein Visum. Dieses ist für Aufenthalte bis zu einem Monat bei Ankunft erhältlich ab JOD 40.- (ist ausschliesslich in JOD zu bezahlen). Dieses ist für Aufenthalte bis zu einem Monat bei der Ankunft ab JOD 40.- erhältlich (ausschliesslich in JOD zu bezahlen). Es kann auch vor der Reise online beantragt werden.
- Das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Papiere müssen für die Weiterreise in Ordnung sein.
- Ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
- Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Jordanien informieren:
Botschaft von Jordanien
Thorackerstrasse 3
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 384 04 04
E-Mail: consular@jordanembassy.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Eine Ermächtigung der jordanischen Behörden, um den nationalen Führerausweis während 90 Tagen benutzen zu können, muss bei der Ankunft ebenfalls angefordert werden.
Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Driver and Vehicle License Department
PO Box 946
Amman, Jordanie
Tel.: +962 6 489 2283 / 2284
Fax: +962 6 489 2285
E-Mail: dvld@dvld.gov.jo
Internet: http://www.dvld.gov.jo
Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Manche Mietwagenunternehmen verlangen ausserdem einen internationalen Führerausweis.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 25 Jahren und höchstens 65 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.