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Litauen

Litauen, an der Ostsee gelegen, ist umgeben von Lettland, Weissrussland, Polen und der russischen Exklave Kaliningrad.
Litauen
Litauen, an der Ostsee gelegen, ist umgeben von Lettland, Weissrussland, Polen und der russischen Exklave Kaliningrad.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinental- und ozeanisches Klima (Übergangsklima).

Beste Reisezeit: Juni - September.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. Die Lage an der Grenze zu Belarus ist gespannt.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis A, FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.


Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. 

Auszug aus: HealthyTravel

 

Gesundheit

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Für die Einreise nach Lithauen sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Lithuaen informieren:

Botschaft
Konsularabteilung der Botschaft
Weltpoststrasse 5
3015 Bern
Tel: +41 79 447 60 78
E-Mail: kons.ch@urm.lt
Website: ch.mfa.lt/ch/en/

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Das Mindestalter für das Mieten eines Fahrzeugs mit durchschnittlicher Leistung liegt bei 21 Jahren und bei 25 Jahren für ein leistungsstärkeres Fahrzeug.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Auf Privatfahrzeuge der Besucher wird keine Verkehrsabgabe erhoben. Eine Gebühr ist fällig beim Transport von Gütern oder Passagieren auf bestimmten Autobahnabschnitten.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 175.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

 

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker)
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher

Winterausrüstung

  • Winterreifen sind vom 10. November bis zum 1. April obligatorisch.
  • Spikesreifen sind vom 1. November bis zum 9 April erlaubt. Wenn Sie mit Spikereifen unterwegs sind, müssen Sie einen Aufkleber (Warndreieck mit einem Nagel) am Heck des Autos anbringen. Der Kleber kann online oder über Autoteilehändler bezogen werden.


Sicherheitsgurte : Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Alle Verkehrsteilnehmer (Motorrad-, Velofahrer, Fussgänger, etc.) müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Motorrad

  • CH-Kleber
  • Fahrer- und Beifahrerhelm

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

Wild campen ist erlaubt.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Seit dem 1. Februar 2018 werden auf Hauptstrassen für alle Fahrzeuge mit 8 oder mehr Sitzplätzen (Fahrersitz nicht eingerechnet) Strassenbenutzungsgebühren erhoben.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
 

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5090130*
Anhänger507090
Motorrad5090110
Wohnmobil > 3.5 t509090
  • * Im Sommer 130 km/h (vom 1. April bis 31. Oktober) und im Winter 110 km/h (vom 1. November bis 31. März).
  • Neulenker (Führerschein unter 2 Jahre alt): Ausserorts 70 km/h, Autobahnen 90 km/h
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

 

Blutalkoholgrenze

0.4‰

0‰ für Berufskraftfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.

Kindersicherung

  • Wenn keine angemessene Rückhaltevorrichtung vorhanden ist, dürfen Kinder jünger als 12 Jahre nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung oder eine andere den Normen entsprechende Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Lettland
Smilšu iela 8
1050 Riga
Latvia
Tel: +371 67 33 83 51
E-Mail: riga@eda.admin.ch
Website: www.eda.admin.ch/riga

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen18 88 oder 8-80 00 00 00
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +370
Polizei: 112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: 18 88 oder 8-80 00 00 00
Blutalkoholgrenze: 0.4‰ / 0‰
95: 1.383 EUR
98: 1.451 EUR
Diesel: 1.351 EUR
 

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