Äquatoriales Klima. Hohe Luftfeuchtigkeit, eher kühle Nächte.
Beste Reisezeit: Juni - Oktober an der Ostküste; Dezember - März an der Westküste.
An der Ostküste und im Zentrum ist das Wetter vor allem März bis August günstig zum Reisen. Oktober bis Februar hingegen ist heisse und schwüle Regenzeit. An der Westküste kann man allerdings das ganze Jahr über Reisen. Einzige Ausnahme: Das Gebiet um Penang (nördliche Westküste). Hierher sollte es einen nicht im Mai bis September und April und Oktober verschlagen: Monsunzeit!
Landeswährung: Ringgit - MYR
Impfungen
Gesundheitslage
Auszug aus: Healthytravel
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Malaysia sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Malaysia informieren:
Botschaft von Malaysia
Jungfraustrasse 1
3005 Bern
Tel.: +41 31 350 47 02
E-Mail: mwberne@kln.gov.my
Generalkonsulat von Malaysia
Rte de Pré-Bois 20
1215 Genf 15 Flughafen
Tel: +41 22 710 75 00.
E-Mail: mwgeneva@kln.gov.my
Konsulat von Malaysia
Riehenring 77
4058 Basel
Tel: +41 61 710 75 01
Konsulat von Malaysia
Stockerstrasse 46
8002 Zürich
Tel.:+41 44 980 80 00
E-Mail : info@malaysia-consulate.ch
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur mit einer beglaubigten englischen oder malaysischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen in Malaysia liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.
Linksverkehr.
0.8‰
Keine Vorschriften bezüglich Kindersicherung.
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 999 |
Ambulanz | 999 |
Feuerwehr | 999 |
Pannen | 1-800 88 08 08 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA