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Schweden

Atemberaubende Landschaften und ein grosser Reichtum an Natur- und Kulturerbe warten darauf entdeckt zu werden.
Schweden

Schweden liegt an der Ostsee zwischen Norwegen und Finnland. Im Norden und Westen liegen Berge und weite, praktisch unbewohnte Landschaften, während der Süden relativ flach und dicht besiedelt ist. Das Land besitzt viele Flüsse und Seen. Die Hauptstadt Stockholm profitiert von einer aussergewöhnlichen Lage.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Die Temperaturen können je nach Region, Windrichtung und Windgeschwindigkeit sehr unterschiedlich ausfallen. Im Norden sind die Winter kalt und lang, ganz im Norden kann der Schnee auch das ganze Jahr liegen bleiben. Die Sommermonate sind kurz und eher wechselhaft. In Mittel- und Südschweden ist der Winter jedoch kurz. Die Sommermonaten sind angenehm mild mit viel Sonnenschein und Tageslicht. Niederschlag kann es das ganze Jahr über geben. Es gibt jedoch oft längere Perioden mit trockenem Wetter.

Geografie

Schweden ist eines der nördlichsten Länder der Welt und liegt zwischen Norwegen und Finnland. Auf dem Land ist die Landschaft eher flach mit einigen Hügeln. Die hohen Berge befinden sich im Norden an der Grenze zu Norwegen. In ganzen Land verteilt finden man kleinere und grössere Seen. Über die Hälfte des Landes ist mit Wald bedeckt und bietet so Lebensraum für verschiedenste Wildtiere. Schweden bietet einen grossen Reichtum an Natur- und Kulturerbe.

Verhalten & Benimmregeln

Kleidung
Im Sommer ist das Wetter angenehm mild und Sommerkleidung und ein leichter Pullover, Jacket oder allenfalls eine Regenjacke reicht aus. Im Herbst, Winter und Frühling ist eine warme Jacke oder Mantel zu empfehlen. Für Sightseeing in den Städten sind bequeme Schuhe ohne hohe Absätze von Vorteil, da die Städte oft Kopfsteinpflaster haben.

 

Rauchverbot
In Schweden gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.

 

Alkohol
Personen unter 18 Jahren dürfen in Restaurants oder Bars keine alkoholische Getränke konsumieren. In den Lebensmittelläden kann man nur leichtes Bier und alkoholfreie Getränke kaufen. Andere alkoholische Getränke können nur in der staatlichen Ladenkette „Systembolaget“ und mit einem Mindestalter von 20 Jahren gekauft werden.

Währung

Landeswährung: Schwedische Krone - SEK

  • Noten: SEK 20.-, 50.-, 100.-, 500.- und 1000.-
  • Münzen: SEK 1, 2, 5 und 10

Die 50 und 1000 Krone Noten ohne Sicherheitstreifen sind seit 31. Dezember 2013 nicht mehr gültig.
2015 wurden neue Noten (mit zusätzlichen Sicherheitselementen) und neue Münzen (leichter) in Umlauf gebracht.

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

 

Zahlungsmittel
Kredit- und Bankkarten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert und sind das bevorzugte Zahlungsmittel, auch für kleine Beträge. Es gibt Geschäfte die Bargeld gar nicht mehr annehmen, achten Sie auf die Aufschrift "Vi hanterar ej kontanter".

Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren. Für Zahlungen mit einer Kreditkarte muss entweder eine PIN eingegeben werden oder die Identität wird überprüft.

 

Budget
In der Hochsaison kostet eine Hotelnacht im Doppelzimmer:

  • Einfaches Hotel: zwischen SEK 500.- und 1000.-
  • Standard-Hotel: zwischen SEK 1000.- und 1500.-
  • Top-Hotel: ab SEK 2000.-

 

Trinkgeld
In allen Hotels und Restaurant ist bereits eine Servicepauschale eingerechnet und ein Trinkgeld wird  nicht erwartet, jedoch sehr geschätzt. Ausnahmen sind Restaurantbesuche am Abend, Taxifahrer und Portiers, hier sollten Sie ein kleines Trinkgeld geben. Kofferträger und Garderobenpersonal haben häufig ein Fixbetrag.

Sprachguide

Die Landessprache ist Schwedisch. Die meisten Schweden sprechen sehr gutes Englisch. Anerkannte Minderheitssprachen welche vor allem in bestimmten Regionen gesprochen werden sind Samisch, Finnisch, Meänkieli, Yiddish und Romani Chib.

 

Reisewortschatz
Anbei einige nützliche Wörter, die während Ihres Aufenthaltes hilfreich sein können.

DeutschSchwedisch
Guten Taghej
Guten Abendhej/god afton
Auf WiedersehenHej då / adjö
Jaja
Neinnej
Bittevar så god
Danketack
Tagdag
Wochevecka
Heutei dag
Morgeni morgon
Frühstückfrukost
Mittagessenlunch
Abendessenmiddag
Vorspeiseförrätt
Hauptgerichthuvudrätt
Nachspeiseefterrätt
Die RechnungFår jag be om notan.
Flughafenflygplats
Bahnhofjärnvägsstation/busstation
Autobil
Fahrkartebiljett
Hin und Zurückreturbiljett

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Taschendiebstähle vor allem in den Städten kommen vor. Zunahme der Bandenkriminalität in Malmö, Stockholm. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: HealthyTravel

Rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Schweden sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden über die Einreiseformalitäten für Minderjährige. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Schweden informieren:
Schwedische Botschaft Bern
Bundesgasse 26
3011 Bern
Tel: +41 31 328 70 00
E-Mail: ambassaden.bern@gov.se
Website: www.swedenabroad.se/de/botschaften/schweiz-bern

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Achtung: Inhaber eines in italienischer Sprache abgefassten Schweizer Führerausweises müssen eine offizielle Übersetzung auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Schwedisch mitführen, oder sich vor Ihrer Abreise einen internationalen Führerausweis besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 175.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (empfohlen)
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1. Dezember bis zum 31. März obligatorisch, auch für im Ausland immatrikulierte Wagen. Spikesreifen sind vom 1. Oktober bis zum 15. April erlaubt. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

Aufladen

  • Es stehen Schnellladesäulen zur Verfügung. Etwa 3'200 Wechselstrom-Ladepunkte (AC) mit 22 kWh und ca. 200 mit 43 kWh sowie ca. 760 Gleichstrom-Ladepunkte (DC) mit 50 kWh und etwa 250 mit 125 kWh sowie diverse Stecker sind verfügbar. Ungefähr 50 % der 8'000 öffentlichen Ladepunkte sind Schnellladepunkte.
  • Die meisten Navigationssysteme bieten eine ungefähre, im Allgemeinen aber unvollständige Übersicht der öffentlichen/vorhandenen Ladestationen. Die öffentlichen Ladepunkte können von den 290 schwedischen Gemeinden oder von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Zahlung

  • Häufig ist es möglich, mit einer Mobile-App zu bezahlen, auch wenn manche Anbieter nach wie vor das Zahlkartensystem nutzen.
  • Die mit Parkgebühren kombinierten Ladekosten an Orten wie zentralen Parkplätzen in grossen Städten können hoch sein.
  • Gewisse Parkflächen können nur durch Elektrofahrzeuge zum Laden und nur während einer bestimmten Anzahl Stunden genutzt werden.

Zu Hause aufladen

Die schwedischen Behörden empfehlen fachkundig installierte Wallboxen für das Laden von Elektroautos. Es besteht das Risiko, dass Schuko-Haushaltssteckdosen veraltet sind sowie Fehlerstromschutzschalter (Ground Fault Interrupter) in Privathaushalten für Fehlerströme, die beim Laden von Elektrofahrzeugen auftreten können, nicht genügen.

Verkehrsregeln

Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.

Parkplätze

Die Ladestationen, die mit Parkplätzen kombiniert sind, stehen nur während einer begrenzten Anzahl Stunden zur Verfügung.

Wichtige Begriffe

LadestationLaddningsstation
LadepunktLaddninspunkt
ladenLadda
LadekabelLaddningskabel
Steckertyp Typ av stickpropp
ElektroautoElbil
AutogarageGarage för bil
MarkenvertretungRepresentation av varumärket
Panne 
Batteri

 

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm obligatorisch bis 15 Jahre
  • Reflektoren: vorne (weiss), hinten (rot) und an den Rädern (orange)
  • Velolicht
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

Bis 25km/h mit Tretunterstützung:

  • Velohelm empfohlen, bis 15 Jahre obligatorisch
  • Kein Führerschein erforderlich

Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung:

  • Motorradhelm obligatorisch
  • Führerschein 
  • Nummernschild
  • Lichter

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm obligatorisch für Fahrer unter 15 Jahren
  • maximal erlaubte Geschwindigkeit: 20 km/h
  • keine Altersbeschränkung

Verkehrsregeln

  • Benutzung der Velowege ist obligatorisch, wenn vorhanden
  • nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren, ausser mit maximaler Geschwindigkeit 7km/h

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Verbandszeug (empfohlen)
  • Warnweste (empfohlen)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist überall erlaubt. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln auf Privatgrundstücken.
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Naturschutzgebieten und Naturparks ist wild campen verboten.
  • Mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist das Übernachten von max. 24h, nur aber auf dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Beachten Sie die Verbotsschilder. 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
  • Barzahlung ist nicht möglich Kameras erfassen die Nummernschilder der Fahrzeuge. Der registrierte Besitzer des Autos erhält automatisch eine monatliche Rechnung für alle im Vormonat zu zahlenden Durchfahrten. Ausserhalb Schwedens zugelassene Autos werden von der Firma EPASS24 in Rechnung gestellt. Ausländische Reisende können auf der Website epass24 mit einer Kreditkarte bezahlen.
  • Mehr Informationen zu den Tarifen und zum Mautsystem: Road-Pricing in Schweden

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.

Die Strassenbahn hat immer Vortritt.

Auf Nebenstrassen ist auf Wildwechsel zu achten. Gefährdete Stellen sind ausgeschildert.


Telefonieren beim Fahren
Beim Fahren sollte nur ein Telefon mit Freisprecheinrichtung benutzt werden, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto30-70*60-100*90-120**
Anhänger508080
Motorrad30-70*60-100*90-120**
Wohnmobil > 3.5 t30-70*60-100*90-100**
  • * Jede Gemeinde schreibt auf ihrem Gebiet die Höchstgeschwindigkeit selbst vor.
  • ** Auf gewissen Strecken kann die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h betragen. Bei schwierigen winterlichen Wetterverhältnissen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.2‰

Kindersicherung

  • Kinder kleiner als 135 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
  • Wenn das Kind, kleiner als 140 cm, auf dem Beifahrersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Ausserdem muss sich der Erwachsene vergewissern, dass Kinder, grösser als 1.35 m und jünger als 15 Jahre alt, mit einem Sicherheitsgurten gesichert sind.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

In Schweden gibt es in folgenden Städten Umweltzonen (LEZ - Low Emission Zones): Göteborg, Malmö, Mölndal, Uppsala, Helsingborg, Lund, Stockholm und Umeå, In den LEZ gibt es vorwiegend Einschränkungen für Lastwagen und Busse. Mehr Informationen.

Zero Emission Zone in Stockholm
Ab dem 31.12.2024 wird jedoch in Teilen von Stockholms Innenstadt eine Zero Emission Zone eingeführt. Es werden nur noch reine E-Fahrzeuge oder Gasfahrzeuge (Euro6) die Zone befahren können. Mehr Informationen finden Sie hier.

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Schweden
Embassy of Switzerland
Valhallavägen 64
100 41 Stockholm

T +46 8 676 79 00

sto.vertretung@eda.admin.ch

https://www.eda.admin.ch/stockholm (in Englisch)

 

Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:

Regional consular center Nordic and Baltic countries
c/o Embassy of Switzerland
Valhallavägen 64
114 27 Stockholm
Sweden

T +46 8 676 79 00
F +46 8 21 15 04

stockholm.cc@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/countries/sweden/de/home/vertretungen/botschaft/rkc-nordische-staaten.html

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz112
Feuerwehr112
Pannen020 91 29 12
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Risiko terroristischer Anschläge

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +46
Polizei: 112
Ambulanz: 112
Feuerwehr: 112
Pannen: 020 91 29 12
Blutalkoholgrenze: 0.2‰
95: 17.49 SEK
98: 18.44 SEK
Diesel: 17.49 SEK
 

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