Wie muss die Abreissleine am Anhänger richtig montiert werden? Welche Regeln gelten in der Schweiz?
Die Regelung des Anhänger-Abreissseils in der Schweiz führt unter Campern immer wieder zu regen Diskussionen. Nicht alle Kantone wenden das gleiche Verfahren an, was sich in hohen Bussgeldern abzeichnen kann.
Die TCS Experten, Daniel Oess, Experte des technischen Zentrums Volketswil und Schulungs-Experte für Anhänger-Fahrkurse bei TCS Training & Events, sowie Erich Schwizer, Experte Mobilitätsberatung, geben Auskunft.
Das sagen die Experten:
„In der Schweiz gilt: die Abreissleine, bzw. das Sicherungsseil, muss am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können. Wenn keine Öse vorhanden ist, muss nachgerüstet werden. In der Schweiz ist diese Regelung seit 1998 unverändert gültig. Die Kontrolle ist Sache der Kantone“.
Zum korrekten Betrieb muss die Abreissleine mit dem Karabinerhaken an einer Öse am Fahrzeug oder der Anhängerkupplung eingehängt werden.
Diese einfache Lösung ist unwirksam, wenn sich der Anhänger mitsamt der abnehmbaren Kupplung vom Fahrzeug löst und verabschiedet.
Nicht alle Kantone wenden das gleiche Verfahren an, was sich in hohen Bussgeldern abzeichnen kann. So haben einige kantonale Strassenverkehrsämter bis vor wenigen Monaten verlangt, den Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren.
Sie können eine solche Sicherungsschelle zum Beispiel bei Hornbach oder hier kaufen: www.caravaning-shop.ch
Der TCS empfiehlt, den Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren, z.B. am Querträger unter der Stossstange. So sind die Sicherheit und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften gewährleistet.
Dies entspricht der UN/ ECE- Regelung Nr. 55, die festlegt, dass Abschlepphaken einen Befestigungspunkt für Abreissleinen haben müssen, aber nicht angibt, wo. Eine Ergänzung zu dieser Verordnung vom Februar 2018 schliesst abnehmbare Haken als Befestigungspunkte aus.
Die Abreissleine muss dann an einem nicht abnehmbaren des Fahrzeugs befestigt werden.
Die Abreissleine darf nicht mehr nur um den Kugelhals geschlauft werden. (lassomässiges Überwerfen)
Begründung: Im Falle einer unkontrollierten Lösung des Anhängers vom Zugfahrzeug, strafft sich das Abreissseil und löst so die Bremse des Anhängers aus. Wird das Abreissseil aber nur über die Anhängerkupplung geschlungen, kann diese ebenso selbstständig aus dem Halter fallen, wenn sich der Anhänger unkontrolliert löst. Die Gefahr in einem solchen Falle: der Anhänger kann unkontrolliert weiter rollen.
Auch Anhänger ohne Bremsen müssen mit einer Sicherheitsleine (Seil oder einer Kette) am Zugfahrzeug gesichert werden. Auch hier ist das sogenannte „lassomässige“ Überwerfen nicht erlaubt.
Ausgangslage | TCS Empfehlung | |
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Anhängerkupplung mit vorhandener Öse | Bei vorhandener Öse soll der Karabinerhaken dort eingehängt werden – gilt für fest montierte sowie für abnehmbare AHK | |
Anhängerkupplung fest montiert, Öse fehlt | Als einfache Ausführung genügt eine Sicherungsschelle oder ein Edelstahlring, weil eine fest montierte AHK nicht abfällt. | |
Anhängerkupplung abnehmbar*), Öse fehlt *) Die einfache Ausführung mit Sicherungsschelle oder Edelstahlring sollte nach Auffassung des TCS in keinem Kanton gebüsst werden. | Als sichere Ausführung empfiehlt der TCS die Nachrüstung am Fahrzeug, z. B. Traverse unter dem Stossfänger |
Ausgangslage | Anhängerkupplung mit vorhandener Öse |
TCS Empfehlung | Bei vorhandener Öse soll der Karabinerhaken dort eingehängt werden – gilt für fest montierte sowie für abnehmbare AHK |
Ausgangslage | Anhängerkupplung fest montiert, Öse fehlt |
TCS Empfehlung | Als einfache Ausführung genügt eine Sicherungsschelle oder ein Edelstahlring, weil eine fest montierte AHK nicht abfällt. |
Ausgangslage | Anhängerkupplung abnehmbar*), Öse fehlt *) Die einfache Ausführung mit Sicherungsschelle oder Edelstahlring sollte nach Auffassung des TCS in keinem Kanton gebüsst werden. |
TCS Empfehlung | Als sichere Ausführung empfiehlt der TCS die Nachrüstung am Fahrzeug, z. B. Traverse unter dem Stossfänger |
Beim Kauf einer neuen Anhängerkupplung empfiehlt der TCS, darauf zu achten, dass das Abreissseil an einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Öse eingehängt werden kann.
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Mehr erfahrenWer sich nicht an die Regelung hält, muss bei einer Kontrolle mit einer Busse bis zu CHF 500.-- rechnen und wird verzeigt.
>>hier downloaden und ausdrucken: Befestigung der Abreissleine - Lasso-Methode verboten
Wer es noch etwas genauer wissen möchte, der kann hier die offiziellen Gesetzestexte nachlesen.
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