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Umweltzonen Österreich

Es gibt einige Umweltzonen, betroffen sind jedoch nur Fahrzeuge für die Güterbeförderung. Für Autofahrer gelten reduzierte Geschwindigkeiten.

In Österreich gibt es zur Zeit noch keine Umweltzonen, die Autofahrer betreffen. Um die Luftqualität zu verbessern, gibt es jedoch Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Um die Belastung zu verringern, gilt für bestimmte Streckenabschnitte eine reduzierte Geschwindigkeit. Die Einschränkungen gelten jeweils für beide Fahrrichtungen und sind ausgeschildert.

Einschränkungen auf der A 12 und A 13
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf folgenden Abschnitten:

  • circa 90 km langer Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze zu Deutschland und der westlichen Gemeindegrenze von Zirl
  • circa 13 km langer Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn zwischen Imst und Zams
  • circa 12 km langen Abschnitt der A 13 Brenner Autobahn zwischen Innsbruck und Schönberg im Stubaital

Zusätzlich gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nachtfahrverbote, die nur Lastwagen betreffen (auf Schilder achten).

Umweltzonen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)

Salzburg Altstadt

Die Altstadt von Salzburg ist mit sogenannten Pollern abgesperrt. Damit soll die Belastung in der Stadt verringert werden. Die abgesperrten Bereiche dürfen nur Montag bis Samstag von morgens 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Entladen befahren werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Anwohner.

Einschränkungen für Lastwagen

Da der Schwerverkehr Hauptverursacher der Belastung ist, gelten die Umweltzonen nur für diesen. Somit müssen Lastwagen, genauer gesagt Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern, mit Einschränkungen rechnen. Umweltzonen gibt es auf der A12, Burgenland, Graz, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien.

Die betroffenen Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette anbringen.

Im Tirol gibt es in den Sommermonaten zusätzliche Einschränkungen für Lastwagen über 7.5 Tonnen.

Luftreinhaltung (IG-L) und Elektroautos

Auf bestimmten Streckenabschnitten kann ein Schild darauf hinweisen, dass die IG-L-Beschränkung nicht für Elektrofahrzeuge gilt. Um erkennbar zu sein, müssen die Fahrzeuge mit einem speziellen E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein. Derzeit gibt es in der Schweiz kein solches Kennzeichen.

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