In Österreich gibt es zur Zeit noch keine Umweltzonen, die Autofahrer betreffen. Um die Luftqualität zu verbessern, gibt es jedoch Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Um die Belastung zu verringern, gilt für bestimmte Streckenabschnitte eine reduzierte Geschwindigkeit. Die Einschränkungen gelten jeweils für beide Fahrrichtungen und sind ausgeschildert.
Einschränkungen auf der A 12 und A 13
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf folgenden Abschnitten:
Zusätzlich gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen und Nachtfahrverbote, die nur Lastwagen betreffen (auf Schilder achten).
Die Altstadt von Salzburg ist mit sogenannten Pollern abgesperrt. Damit soll die Belastung in der Stadt verringert werden. Die abgesperrten Bereiche dürfen nur Montag bis Samstag von morgens 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Entladen befahren werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Anwohner.
Da der Schwerverkehr Hauptverursacher der Belastung ist, gelten die Umweltzonen nur für diesen. Somit müssen Lastwagen, genauer gesagt Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern, mit Einschränkungen rechnen. Umweltzonen gibt es auf der A12, Burgenland, Graz, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Wien.
Die betroffenen Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette anbringen.
Im Tirol gibt es in den Sommermonaten zusätzliche Einschränkungen für Lastwagen über 7.5 Tonnen.
Auf bestimmten Streckenabschnitten kann ein Schild darauf hinweisen, dass die IG-L-Beschränkung nicht für Elektrofahrzeuge gilt. Um erkennbar zu sein, müssen die Fahrzeuge mit einem speziellen E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sein. Derzeit gibt es in der Schweiz kein solches Kennzeichen.