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Ausbau Nationalstrassennetz: TCS begrüsst Entscheid des Parlaments

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Investitionen in den Ausbau und Unterhalt des Nationalstrassennetzes genehmigt. Beide Räte wollen damit sicherstellen, dass die Schweiz auch in Zukunft über ein gut funktionierendes und leistungsfähiges Nationalstrassennetz verfügt.

20. September 2023

Die nun vom Parlament noch in der Schlussabstimmung zu genehmigende Vorlage umfasst, neben dem Zahlungsrahmen für Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen, insbesondere den Verpflichtungskredit von 5,3 Milliarden Franken für den Ausbauschritt 2023. Es handelt sich dabei um sechs dringliche und umsetzungsreife Erweiterungsprojekte, die nun endlich realisiert werden können: Wankdorf-Schönbühl (BE), Schönbühl-Kirchberg (BE), Rosenbergtunnel (SG), Rheintunnel (BS/BL), Fäsenstaubtunnel (SH) und Le Vengeron-Coppet-Nyon (GE/VD).

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Weniger Staus, weniger Verkehr in den Gemeinden, mehr Sicherheit

Die Investitionen basieren auf dem Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) des Bundesrats. STEP hat zum Ziel, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes zu gewährleisten. Dies ist auch dringend notwendig: Der Grossteil des schweizerischen Nationalstrassennetzes stammt aus den 60er- und 70er-Jahren und stösst an seine Grenzen. Allein im Jahr 2022 wurden 39’900 Staustunden registriert, deutlich mehr als in allen vorangegangenen Jahren. Die kontinuierliche Zunahme der Staus führt dazu, dass sich immer mehr Verkehr auf die Kantons- und Gemeindestrassen verlagert. TCS Zentralpräsident Peter Goetschi begrüsst den gezielten Ausbau des Nationalstrassennetzes ausdrücklich: «Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Staus werden reduziert, der Ausweichverkehr in die umliegenden Gemeinden wird verringert und die Sicherheit auf den Strassen erhöht.»

«Von der Strasse für die Strasse»

Die finanziellen Mittel für die Investitionen in das Nationalstrassennetz stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Die wichtigsten Quellen des NAF sind die Treibstoffbesteuerung und die Strassenbenutzungsgebühren, insbesondere die Einnahmen aus dem Verkauf der Autobahn-Vignetten. Die Finanzierung ist somit gesichert und erfolgt ausschliesslich nach dem Prinzip «von der Strasse für die Strasse».

Regionen angemessen berücksichtigt

Die nunmehr von beiden Kammern des Parlaments verabschiedete Vorlage basiert im Wesentlichen auf der vom Bundesrat im Februar 2023 verabschiedeten Botschaft zur Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes. Allerdings umfasste der Ausbauschritt 2023 ausschliesslich Erweiterungsprojekte in der Deutschschweiz. Das Erweiterungsprojekt Le Vengeron-Coppet-Nyon war trotz vorhandenem Handlungsbedarf nicht im Vorschlag des Bundesrats enthalten. Das Parlament hat dieses Westschweizer Projekt nun zusätzlich in den Ausbauschritt 2023 integriert. Es hat damit den Handlungsbedarf auf diesem Streckenabschnitt erkannt und gleichzeitig den Ausgleich zwischen den Regionen angemessen berücksichtigt.

Vanessa Flack
Vanessa Flack
Mediensprecherin
Telefon +41 58 827 34 41
Telefon +41 79 522 71 77

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