Kürzere Tage, sinkende Temperaturen und Wild auf der Fahrbahn: Während der kalten Jahreszeit steigt die Unfallgefahr für Automobilisten sowie Motorrad- und Velofahrerinnen. Der TCS rät, bei schlechtem Wetter das Abblendlicht einzuschalten und gibt weitere Tipps, wie man sich verhalten muss, um sicher auf der Strasse unterwegs zu sein.
Der Herbst hat es oftmals in sich: Schlechte Sicht, Schleudergefahr und Wildtiere. Diese Faktoren erfordern von den Verkehrsteilnehmenden eine angepasste Fahrweise und erhöhte Aufmerksamkeit.
Wer trotz schlechter Sicht lediglich mit Tagfahrlicht unterwegs ist, sollte sich bewusst sein, dass die meisten Autos hinten unbeleuchtet sind. Aus diesem Grund sollte man bei prekären Lichtverhältnissen stets mit Abblendlicht statt nur mit Tagfahrlicht fahren.
Praktischerweise muss der Fahrer, wenn es dämmert oder wenn er einen Tunnel durchquert, nicht jedes Mal selbst das Abblendlicht einschalten, falls die Funktion «Automatik» aktiviert ist. Allerdings reagiert die Lichtautomatik ausschliesslich auf Helligkeitsunterschiede. Bei Sichtbehinderungen die durch Nebel, Rauch, Schnee oder starken Regen verursacht werden und bei gleichzeitig gleichbleibender Helligkeit reagiert die Lichtautomatik nicht. Deshalb sollte man in solchen Situationen das Abblendlicht trotz Lichtautomatik selbst einschalten. Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 Meter beträgt.
Velofahrer benutzen ihr Licht am besten sobald es dämmert oder die Sicht schlecht ist. E-Bikes und E-Trottinette müssen sowohl tagsüber als auch in der Nacht mit Licht fahren. Eine vom TCS im Herbst 2022 durchgeführte Zählung zeigt auf, dass die Hälfte der Trottinette und ein Drittel der Velos morgens und abends, wenn die Sicht beeinträchtigt ist, nicht korrekt beleuchtet oder ganz ohne Licht unterwegs sind. Eine weitere TCS-Zählung, die 2023 durchgeführt wurde, zeigt auf, dass auch tagsüber bei Elektrovelos und E-Trottinetten die Situation verbesserungswürdig ist. Obwohl das Einschalten des Vorderlichts für Elektrovelos und E-Trottinette tagsüber obligatorisch ist, kommt bei den E-Trottinetten nur ein Drittel der Fahrer dieser Pflicht nach. Bei den Elektrovelos sind es je nach Modell immerhin 76 bis 91 Prozent.
Fussgängerinnen und Fussgängern empfiehlt der TCS, helle oder reflektierende Bekleidung zu tragen, sobald sie draussen unterwegs sind.
Der Herbst ist die Jahreszeit, in der das Risiko am höchsten ist, unverhofft auf Wildtiere zu treffen, die sich auf der Fahrbahn aufhalten oder diese überqueren. Um das Kollisionsrisiko zu reduzieren und rechtzeitig reagieren zu können ist es wichtig, die Geschwindigkeit anzupassen und insbesondere ab Anbruch der Dämmerung jederzeit bremsbereit zu sein.
Falls sich ein Tier auf der Strasse oder in unmittelbarer Nähe aufhält, sollte man das Abblendlicht einschalten und hupen, um das Tier zu verscheuchen. Auf gefährliche Ausweichmanöver sollte man verzichten. Kommt es trotz dieser Vorsichtsmassnahmen zu einem Zusammenstoss, sollte man den Unfall unverzüglich der Polizei melden. Diese schickt den Wildhüter, einen Jäger oder einen Tierarzt an die Unfallstelle. Einem verletzten Tier sollte man sich niemals nähern, sondern in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Fachleute warten.
Aufgrund der tieferen Temperaturen ist im Herbst die Schleudergefahr grösser und auch der Bremsweg wird länger. Grund dafür sind nasse und kalte Strassen, die mit Laub oder Schmutz bedeckt sind. Durch Wasserpfützen steigt zudem die Gefahr von Aquaplaning. Bei kalten Temperaturen ist auf Brücken bereits mit Eisbildung zu rechnen. Autolenkerinnen und Autolenker sollten die Winterreifen rechtzeitig gemäss der sogenannten O-Regel (Oktober bis Ostern) aufziehen.
Andere Kontakte
Für allgemeine Informationen ist der Kundendienst unter 0844 888 111 erreichbar.
Für Pannenhilfe in der Schweiz wählen Sie bitte die Nummer 0800 140 140.
Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, rufen Sie bitte den ETI-Schutzbrief unter +41 58 827 22 20 an.