Zahlreiche Städte in Europa haben in den vergangenen Jahren bereits Umwelt- und Luftschutzzonen eingeführt. Um diese verkehrsbeschränkte Zonen mit Ihrem Auto befahren zu dürfen, brauchen Sie manchmal eine Plakette oder Vignette. Das Fehlen dieser Vignette wird ansonsten mit einer Busse bestraft. In anderen verkehrsbeschränkte Zonen gelten verschiedene Verkehrseinschränkungen, je nach Fahrzeug und Uhrzeit.
Zu welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Auto? Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot? Und wo kann man die Umweltplakette kaufen? Wir geben Tipps zu den deutschen Umweltzonen und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch das entsprechende Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, braucht an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette. Sie wurde vor einigen Jahren als «Feinstaubplakette» eingeführt und erlaubt das Einfahren in diese Zone. Personenwagen und Lastwagen mit schlechteren Abgas-Standards müssen dagegen draussen bleiben.
In Deutschland gibt es in der Zwischenzeit 58 Umweltzonen. In 57 davon sind nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In die Umweltzone Neu-Ulm darf man noch mit gelber Plakette einfahren. Der Beginn und das Ende von Fahrverbotszonen wird durch eine Signalisation
gekennzeichnet (siehe Abbildung). Auf Zusatzzeichen werden jene farbigen Plaketten dargestellt, deren Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Jede Stadt kann individuell festlegen, in welche Zonen Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen.
Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 6 (Pkw) und Euro II bis Euro VI (Lkw, Busse).
Aktuell erhalten Dieselfahrzeuge ab Euro 4 und Benzinfahrzeuge ab Euro 1 eine grüne Schadstoffplakette. Dieselfahrzeuge der ersten Generation erhalten keine Plakette. Durch eine technische Nachrüstung mit einem geregelten Katalysator kann man vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. Die viel diskutierte «Blaue Plakette» für Diesel mit geringer NOx-Emission wurde noch nicht eingeführt.
Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die in der Schweiz oder in anderen Ländern zugelassen sind. Wenn sie in Umweltzonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen.
Ausländische Autofahrer, die in Deutschland ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt werden, riskieren ein Bussgeld in Höhe von 80 Euro.
Schweizer Fahrzeugbesitzer können die Umweltplakette Deutschland und Frankreich (Crit-air) bei den TCS-Geschäftsstellen Aarau und Birr oder online unter www.tcs-shop.ch bestellen.
Benötigt wird zu diesem Zweck der Fahrzeugausweis.
Der Preis für TCS-Mitglieder ist CHF 12 / Nichtmitglieder CHF 24. Die Vignette wird nach Bestellung in 5–10 Arbeitstagen direkt nach Hause gesandt.
In dringenden Fällen kann für Deutschland sofort nach Grenzübertritt die nächstgelegene TÜV-Prüfstelle aufgesucht und die Plakette gekauft werden.
Wichtig: Die Plakette muss zwingend an die Frontscheibe geklebt werden. Ein Ablösen und Umkleben der Plakette ist nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe z. B. nach einem Steinschlag erneuert, muss eine neue Plakette erworben werden.
Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette:
Motorräder (auch dreirädrig),
Achtung: Bestimmte deutsche Städte lassen auch mit grüner Umweltplakette Dieselfahrzeuge nicht ins Zentrum fahren.
Informieren Sie sich in Ihrer TCS-Kontaktstelle Birr.
Mit dem Fahrzeug kommt man in Italien nur noch mit besonderen Umwelttickets ins Stadtzentrum, da es oft eine Fahrverbotszone
gibt. In Frankreich wurden mittlerweile in mehreren Städten Umweltzonen eingeführt, welche eine Crit’Air-Vignette verlangen.
In Frankreich benötigen seit April 2017 in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge eine Umweltvignette «Crit’Air», wenn sie in französische
Städte einfahren wollen.
Diese Zonen wurden mit ZCR (feste Umweltzonen) oder ZPA (nicht dauerhafte Luftschutzzonen) benannt. Davon sind alle Strassenfahrzeuge betroffen: Autos, Lastwagen, Busse, Reisebusse, Zweiräder, Einsatzfahrzeuge usw., ausgenommen landwirtschaftliche Maschinen und
Baumaschinen. Bei Personenwagen, Lieferwagen und Wohnmobilen bis 3,5 t ist die Crit’Air-Vignette vorgeschrieben:
Es gibt sechs verschiedene Typen von Umweltvignetten. Jede entspricht einer Fahrzeugklasse, die gemäss ihrem Ausstoss von Luftschadstoffen definiert ist. Keine Crit’Air-Vignette erhalten Personenwagen mit Erstzulassung vor dem 1.1.1997, sie sind aber
von den Fahrverboten auch betroffen.
Die Crit'Air kann in den TCS Kontaktstellen in Aarau und Birr oder online www.tcs-shop.ch bestellt werden.
Der Preis für TCS-Mitglieder ist CHF 12 / Nichtmitglieder CHF 24. Die Vignette wird nach Bestellung in 5–10 Arbeitstagen direkt nach Hause gesandt. In dringenden Fällen rufen Sie uns bitte vorher an 056 464 48 48.
Erhältlich ist die Vignette auch direkt beim französischen Ministerium www.certificat-air.gouv.fr/de/ zum Preis von ca. 4,80 €.
Die Bestellung und Bezahlung ist nur online mit Kreditkarte möglich.
Die Fahrverbotszonen «Zone a Traffico Limitato », abgekürzt ZTL, existieren in zahlreichen italienischen Städten wie zum Beispiel in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona.
Diese verkehrsbeschränkten Zonen sind zur Bekämpfung von Stau und Umweltverschmutzung eingeführt worden. Die Regelung der Fahrverbotszone variiert je nach Region. Die Zonen sind mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet, welches die Regelung – die Verkehrsbeschränkung oder das Fahrverbot – präzisiert. Solche Zonen sind in Navigationsgeräten nicht zwingend gekennzeichnet.
Die Kosten für eine Busse aufgrund nicht berechtigter Einfahrt in eine Zone mit Verkehrseinschränkungen sind hoch. Sie schwanken zwischen mindestens 80,00 € und höchstens 335,00 €.
Motorisiert reisende Touristen, die in einem Hotel innerhalb einer solchen Zone übernachten, sollten sich deshalb vorab und direkt beim Hotel betreffend eine Einfahrtsgenehmigung informieren. Die Gültigkeit der Genehmigung, die Zugangsmodalitäten und der Zeitrahmen können von Stadt zu Stadt variieren. In den meisten Fällen muss das Fahrzeug während des Aufenthalts im privaten Hotel-Parkhaus, einem
anderen Parkhaus oder schlichtweg ausserhalb der ZTL abgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Umweltzonen in Europa finden Sie unter www.tourismustcs.ch/umweltzonen oder in Ihrer
TCS Kontaktstelle , Gewerbeweg 1, 5242 Birr, Tel. 056 464 48 48, E-Mail tcs-rgtcsch.
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