Um die Sichtbarkeit zu erhöhen ist ab dem 01.04.2022 das Fahren mit Licht auch am Tag Pflicht.
Um die Sichtbarkeit aller E-Biker und E-Bikerinnen zu erhöhen ist ab dem 01.04.2022 das Fahren mit Licht auch am Tag Pflicht.
Aufgrund der Bestimmungen des Tagfahrlichts ist ein ruhendes weisses Licht nach vorne ausreichend. Wir empfehlen Ihnen aber unbedingt das rote Rücklicht mit einzuschalten.
Wie das Vorderlicht darf auch das hintere Licht nicht blinken, sondern muss konstant leuchten.
Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht sein. Anstecklichter, welche durch einen Mechanismus fest mit dem Bike verbunden werden gelten ebenfalls als fest.
Verfügt Ihr E-Bike über Tagfahrleuchten, ist das auch erlaubt.
Sind Sie mit einem schnellen -Bike mit gelbem Kontrollschild unterwegs, müssen Ihre Lichter zudem Typengenehmigt sein. Ob Sie die richtigen Prüfzeichen auf Ihren Leuchten haben, beantworten Ihnen unsere Experten in unserem technischen Center an der Lengnaustrasse 7 in Biel - radeln Sie doch zu uns.
Falls Ihnen der Strom ausgeht, helfen wir Ihnen auch mit einer Steckdose aus 😊