Das E-Trottinett hat in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Angesichts steigender Unfallzahlen gilt es jedoch, bestimmte Regeln zu beachten
E-Trottinetts sind praktisch, schnell und leicht zu transportieren. Sie erfreuen sich grosser Beliebtheit und haben sich auf Kurzstrecken als unverzichtbares Transportmittel etabliert. Doch während der Absatz in der Schweiz in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen ist, trifft dies leider auch auf die absolute Unfallzahl mit E-Trottinetts zu. Im Jahr 2019 wurden 98 Unfälle gemeldet, im Jahr 2023 waren es bereits 716. Mit Blick auf diese Situation ruft der TCS dazu auf, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Regeln zu befolgen.
Eine Vorschrift, die allzu oft ignoriert wird
Viele E-Trottinett-Fahrerinnen und -Fahrer denken nicht daran, dass das E-Trottinett ein motorisiertes Fahrzeug ist. Das Befahren von Trottoirs und Fussgängerzonen ist deshalb strikt untersagt. Ein E-Trottinett ist ein relativ schweres Gefährt und bei einer Kollision mit einem Fussgänger kann es zu schweren Verletzungen kommen. Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet, Radwege zu benutzen oder, falls keine Radwege vorhanden sind, auf der Fahrbahn zu fahren. Sie müssen die Strassenverkehrsordnung einhalten, rechts fahren und Richtungsänderungen mit der Hand anzeigen. Sowohl tagsüber wie auch nachts muss das Licht eingeschaltet sein.
Für diese Fortbewegungsmittel ist eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt und die Leistung darf 500 Watt nicht überschreiten. Der TCS weist auch darauf hin, dass nachts oder bei schlechter Sicht mit Licht gefahren werden muss. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, ebenso wie Schutzhandschuhe.
Verantwortungsvolle Nutzung
Wer in der Schweiz ein E-Trottinett fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 14 bis 16 Jahren müssen ausserdem einen Führerausweis der Kategorie M (für Motorfahrräder) oder G (für land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge) erworben haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch jüngere Fahrerinnen und Fahrer sicher mit dem Gefährt umgehen können. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem, das Trottinett vor dem Kauf zu testen und zu prüfen, ob das Modell für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist. Um sich an das neu erworbene Gefährt zu gewöhnen, sollte man es zunächst an einem sicheren Ort, abseits von Verkehr und Gefahren, ausprobieren.
Risiken bei Nichteinhaltung der Regeln
Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, auf Trottoirs und in Fussgängerzonen unterwegs ist oder das vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht hat, muss mit Bussgeldern rechnen. Trottinetts, die nicht den technischen Normen entsprechen, dürfen nicht genutzt werden. Hält sich eine Fahrerin oder ein Fahrer nicht daran, kann dies Sanktionen sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.