Der Kanton Zürich unterstützt die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben in der Mobilität mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur. Der Kantonsrat hat dazu einen bis Ende 2026 befristeten Rahmenkredit in der Höhe von 50 Millionen Franken gesprochen. Per sofort können Gesuche digital eingereicht werden. Profitieren Sie jetzt und steigen Sie auf E-Mobilität um. Die genauen Förderbedingungen und das Vorgehen sind auf der Webseite des Kantons Zürich beschrieben (zh.ch/ladeinfrastruktur). Wir haben die wichtigsten Punkte hier für Sie aufgelistet.
Im Fokus des Förderprogramms steht die Subventionierung der Lademöglichkeiten am Wohnort für die breite Bevölkerung. Zum einen wird ein Beitrag pro mit Strom erschlossenen Parkplatz gezahlt, unabhängig davon, ob bereits eine Ladestation angeschlossen wird oder nicht. Die Ladestation selber wird nicht gefördert, ausser es handelt sich um einen bidirektionale Ladestation, für die zusätzlich Fördermittel beantragt werden können.
Das Programm bezieht sich auf Anwendungsfälle für die Erstellung von Ladeinfrastruktur. Für Private stehen die folgenden beiden Varianten im Vordergrund:
Diese können den Strom ins Netz zurückspeisen und ermöglichen es, das Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Der Einbau solcher Ladestationen wird sowohl in bestehenden als auch in neu gebauten Häusern oder deren Aussenraum gefördert.
Auch die Basisinfrastruktur von Flottenparkplätzen in Unternehmen wird gefördert.
Der Kanton Zürich sieht zudem vor drei bis vier Pilotanlagen für Wasserstofftankstellen an güterverkehrsintensiven Standorten zu unterstützen. Die dazugehörigen Bedingungen wurden Mitte Dezember 2023 veröffentlicht.
Sie wollen Ihren Parkplatz mit einer Basisinfrastruktur ausrüsten? Und/oder mit einer bidirektionalen Ladestation? Dann informieren Sie sich jetzt unter zh.ch/ladeinfrastruktur über das Vorgehen und die allgemeinen Förderbedingungen.
Auf der Webseite finden Sie auch den Zugang zum Online-Portal «Gebäudeprogramm», wo Sie Ihr Gesuch digital einreichen können. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.
(Stand Ende April 2023)
Bei Förderbeiträgen über 2'000 Franken muss das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht werden und die Förderzusage abgewartet werden. So können Sie sich absichern, dass die Bedingungen erfüllt sind und die Auszahlung erfolgen kann. Wenn die Förderung 2'000 Franken oder weniger beträgt, z.B. bei einer Anlage mit bis zu vier Parkplätzen, schliessen Sie das Projekt erst ab und reichen dann direkt das Auszahlungsgesuch ein.
Wenn Sie Ihren Parkplatz mieten, dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam.