Der Kanton Zürich will die Entwicklung hin zu CO2-neutralen Antrieben in der Mobilität mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur unterstützen. Der Kantonsrat hat dazu am 6. Februar einen auf vier Jahre befristeten Rahmenkredit in der Höhe von 50 Millionen Franken gesprochen. Per sofort können Gesuche digital eingereicht werden. Profitieren Sie jetzt und steigen Sie auf E-Mobilität um.
Wenn am eigenen Parkplatz der Stromanschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto mit teuren Investitionen und teils zeitaufwändigen Abklärungen verbunden. Deshalb unterstützt der Kanton Zürich Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau der sogenannten Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Bis zu einer Anzahl von 15 Parkplätzen gibt es pauschal 500 Franken pro Parkplatz, ab dem 16. Parkplatz erhält man 300 Franken pro zusätzlichen Parkplatz.
Gefördert wird zudem der Einbau von bidirektionalen Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Diese können den Strom ins Netz zurückspeisen und ermöglichen es, das Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Pro bidirektionaler Ladestation gibt es pauschal 2'000 Franken. Der Einbau solcher Ladestationen wird sowohl in bestehenden als auch in neu gebauten Häusern oder deren Aussenraum gefördert.
Dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermietung bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam!
Sie wollen Ihren Parkplatz mit einer Basisinfrastruktur ausrüsten? Und/oder mit einer bidirektionalen Ladestation? Dann informieren Sie sich jetzt online unter zh.ch/ladeinfrastruktur über das Vorgehen und die allgemeinen Förderbedingungen.
Auf der Webseite finden Sie auch den Zugang zum Online-Portal «Gebäudeprogramm», wo Sie Ihr Gesuch digital einreichen können. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.
Übrigens: Auf der Webseite sehen Sie auch weitere Fördermöglichkeiten, die sich an Unternehmen und Gemeinden richten.
Bei Förderbeträgen über 2'000 Franken muss das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht werden und die Förderzusage abgewartet werden. So können Sie sich absichern, dass die Bedingungen erfüllt sind, und die Auszahlung erfolgen kann. Wenn die Förderung 2'000 Franken oder weniger beträgt, z.B. bei einer Anlage mit bis zu vier Parkplätzen, schliessen Sie das Projekt erst ab und reichen dann direkt das Auszahlungsgesuch ein.
Für förderberechtigte Massnahmen, mit deren Bau seit dem Kantonsratsbeschluss am 6. Februar 2023 begonnen wurde, kann bis am 6. August 2023 ein rückwirkendes Fördergesuch eingereicht werden (unabhängig von der Höhe des Fördergesuchs).
Bei uns können Sie Ladestationen kaufen oder mieten, die allen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Alle Informationen zur TCS Ladestation finden Sie hier: tcs.ch/ladestation