Besitzer/innen von Oldtimern können mit ihrem Fahrzeug eine Veteranen-MFK absolvieren. So profitieren die Fahrzeughalter von einem längeren Prüfungsintervall und je nach Kanton von günstigeren Strassenverkehrsabgaben. Dies aber nur, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Es stellen sich knifflige Fragen. Im nachfolgenden Interview erklärt Gianni Santostefano, Leiter Technische Zentren des TCS Zürich, was alles zu beachten ist.
Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen, um den Eintrag «Veteranenfahrzeug» zu erhalten?
Die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das Fahrzeug darf nicht regelmässig sowie nur privat benützt werden und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden zu beschränken. Das Auto muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen. Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
Was bedeutet «im optischen und technischen einwandfreien Zustand»?
Das Fahrzeug darf keine erkennbaren technischen Mängel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften haben. Der Lack sollte in einem ordentlichen, nicht verbrauchten Zustand sein. Zudem darf er keine Blasen haben und nicht abblättern. Bei Chromteilen darf die Chromschicht nicht abgeplatzt sein. Das Verdeck muss dicht sein und darf keine Risse aufweisen. Ebenfalls darf das Interieur keine Risse/Löcher aufweisen. Reparaturen müssen fachgerecht ausgeführt sein.
Wie sollen die Rostreparaturen durchgeführt werden?
Die Rostreparaturen dürfen nur in fachgerechter Ausführung (nach ASA-Richtlinie 8) sein sprich, keine mehrfach übereinander geschweissten Bleche (Patchwork). An der Aussen-Karosserie dürfen keine Rostreparaturen sichtbar sein.
Wann ist eine Änderung des Fahrzeuges zeitgemäss?
Wenn die Änderung während der normalen Gebrauchszeit, 10 bis 15 Jahre nach 1. Inverkehrsetzung, nachweisbar am betreffenden Fahrzeug ausgeführt wurde.
Wie werden nicht originale Felgen gehandhabt?
Auch für diese gilt, dass ein Nachweis erbracht werden muss, dass diese bis 15 Jahre nach der Inverkehrsetzung montiert und eingetragen wurden.
Muss dies der Fahrzeughalter/die Fahrzeughalterin beweisen?
Ja, die erforderlichen Nachweise sind vom Halter bzw. der Halterin zu erbringen.
Wie sieht das bei einem nachträglichen Einbau eines DAB-Radios/CD-Players aus?
Ein moderneres Radio kann anerkannt werden. Die Anlagen sollen jedoch das Erscheinungsbild nicht stören.
Ist ein Nachrüsten von Tagfahrlichtern bei Veteranenfahrzeuge gestattet?
Nein, das Nachrüsten von Tagfahrlichter ist eine nicht zeitgemässe Änderung. Das führt zum Aberkennen des Veteranenstatus.
Mehr Informationen zur MFK für Veteranen und Terminbuchung:
Autos: Amtliche Motorfahrzeugkontrolle für Veteranen
Motorräder: Amtliche Motorfahrzeugkontrolle für Veteranen