Eine Umfrage des Forschungsinstitut GfS Bern im Auftrag der NZZ zeigt: Eine klare Mehrheit der Zürcher Bevölkerung lehnt generell Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsachsen ab. Trotzdem prescht die Verwaltung vielerorts vor und schafft schleichend Fakten. Es ist Zeit, die Zürcher Bevölkerung zu befragen.
Die Mobilitätsinitiative fordert, dass im Kanton Zürich auf Hauptstrassen innerorts grundsätzlich weiterhin Tempo 50 gelten soll, so wie dies die eidgenössische Verkehrsregelnverordnung eigentlich vorschreibt. Ausnahmen sollen auf kurzen Strecken möglich sein: etwa in Orts- und Quartierzentren oder vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Spitälern. Die Mobilitätsinitiative ist nicht mit der bereits eingereichten ÖV-Initiative zu verwechseln (siehe Tabelle unten). Die beiden Initiativen ergänzen sich aber.
Eine funktionierende, vielfältige und bedürfnisgerechte Mobilität ist ein wichtiger Standortfaktor. Dabei spielen die Reisezeiten eine zentrale Rolle. Trotzdem besteht aktuell die Tendenz, dass lokale Einzelinteressen immer mehr überwiegen und das übergeordnete Strassennetz seiner Funktionalität beraubt wird. Obwohl bundesrechtlich klar anders vorgesehen, machen einige Gemeinden flächendeckendes Tempo 30 auf kantonalen Hauptachsen schleichend zur Regel. Damit mögen Einzelne im Kleinen gewinnen, aber der Kanton als Ganzes verliert. Seine Verkehrsinfrastruktur wird entwertet, auf Kosten des öffentlichen wie auch des Privatverkehrs.
Der TCS befürwortet eine ausgewogene Verkehrspolitik. Er setzt sich für ein durchdachtes Gleichgewicht zwischen fliessendem Verkehr auf Hauptachsen, Verkehrssicherheit sowie Lärmberuhigung in Wohnquartieren ein. Zum Schutz unseres bewährten Verkehrssystems legen wir Ihnen deshalb die Unterzeichnung der Mobilitätsinitiative nahe.
ÖV-Initiative | Mobilitätsinitiative | |
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Fokus | Öffentlicher Verkehr | Verkehr auf Staatsstrassen |
Ziel | Keine künstliche Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs. Gemeinden, die diesen ohne gesetzliche Notwendigkeit verlangsamen, tragen die Mehrkosten selber. | Die Verkehrsregelnverordnung des Bundes soll eingehalten werden (Tempo 50 bzw. Tempo 80). Abweichungen nur, wenn bundesrechtlich zwingend oder über kurze Strecken. |
Stand | Bereits eingereicht | Sammlung läuft |
Fokus | |
ÖV-Initiative | Öffentlicher Verkehr |
Mobilitätsinitiative | Verkehr auf Staatsstrassen |
Ziel | |
ÖV-Initiative | Keine künstliche Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs. Gemeinden, die diesen ohne gesetzliche Notwendigkeit verlangsamen, tragen die Mehrkosten selber. |
Mobilitätsinitiative | Die Verkehrsregelnverordnung des Bundes soll eingehalten werden (Tempo 50 bzw. Tempo 80). Abweichungen nur, wenn bundesrechtlich zwingend oder über kurze Strecken. |
Stand | |
ÖV-Initiative | Bereits eingereicht |
Mobilitätsinitiative | Sammlung läuft |
Das Strassennetz wird wie folgt geändert:
Geschwindigkeitsverordnungen § 27a.
Text: Marc Bourgeois, Präsident TCS Gruppe Zürich Stadt, Kantonsrat FDP (Liste 3, Stadt Zürich 7+8)
Alle Informationen zur Mobilitätsinitiative und den Initiativbogen zum herunterladen finden Sie direkt hier:
Mobilitätsinitiative