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Alles über E-Bike Tuning

 
 

Was ist E-Bike Tuning?

Tuning-Sets für E-Bikes können die Höchstgeschwindigkeit verdoppeln oder die Begrenzung gleich ganz aufheben. Dabei wird meist mit E-Bike-Tuningsets gearbeitet, welche die Elektronik des E-Bikes dauerhaft überlisten.

Ein langsames E-Bike (Pedelec, “Pedal Electric Cycle”), erreicht mit Tretunterstützung maximal 25km/h, dann schaltet der Motor ab; auf gerader Strecke wird man deshalb problemlos von einem normalen Velo überholt. Ein schnelles E-Bike, S-Pedelec ("Speed-Pedelec") genannt, erreicht immerhin 45km/h, aber auch dann hört der Spass auf.

Ist E-Bike Tuning in der Schweiz erlaubt?

Die Geschwindigkeitslimiten und die Motorstärken der beiden E-Bike-Klassen Pedelec und S-Pedelec sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Der Pedelec-Motor darf eine Motorenstärke von maximal 500 Watt haben und darf baubedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h erreichen. Zusammen mit der Tretunterstützung erreicht das E-Bike eine Geschwindigkeit von 25 km/h. Ab dieser Geschwindigkeit muss der Motor abschalten.
  • Das S-Pedelec hat eine Motorenstärke von maximal 1000 Watt. Der Motor darf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erreichen, mit Tretunterstützung können so Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreicht werden. Ab dieser Geschwindigkeit muss auch hier der Motor abschalten.
Durch das Tuning werden die Motoren von Pedelec oder S-Pedelec sehr viel schneller, als es für die jeweiligen Fahrzeugklassen zugelassen ist. Getunte E-Bikes entsprechen aus diesen Gründen nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und sind deshalb auf öffentlichen Strassen illegal.
Welche Risiken gibt es beim E-Bike Tuning?
Kein Versicherungsschutz

Das grösste Risiko ist der fehlende Versicherungsschutz bei einem Unfall. Passiert mit dem getunten E-Bike ein Unfall, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder geleistete Zahlungen zurückfordern (Regress). Schlimmstenfalls kann es auch zu Haftstrafen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen, wenn es beispielsweise zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Bei Unfällen mit Personenschaden drohen Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Grosses Unfallrisiko

Das Material des E-Bikes ist nicht für überhöhte Geschwindigkeiten ausgelegt. Der Motor kann überhitzen und blockieren, was bei hohen Geschwindigkeiten zu einem schweren Sturz führen kann. Rahmen, Gabel oder Lenker können brechen - auch hier droht ein schwerer Sturz mit entsprechender Verletzungsgefahr.

Garantie verfällt

Durch das Tuning erlischt die Garantie, d.h. selbst wenn ein allfälliger Schaden nicht mit dem Tuning zusammenhängt, können Garantieleistungen verweigert werden. Auch beim Wiederverkauf des E-Bikes besteht keine Garantie mehr und man verkauft ein E-Bike, das für öffentliche Strassen nicht zugelassen ist.

Tuning kann nicht rückgängig gemacht werden

Da sämtliche Werte (Durchschnittsgeschwindigkeit, Energieverbrauch etc.) von der Elektronik des E-Bikes gespeichert werden, kann das Tuning auch dann nachgewiesen werden, wenn es vermeintlich rückgängig gemacht wurde.

 
 

Riskanter Temporausch

Das Tuning bzw. “Frisieren” eines E-Bikes verstösst gegen das Schweizer Strassenverkehrsgesetz sowie die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VST).

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