Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Die TCS Autoversicherung für Personen- und Lieferwagen schützt Sie und Ihr Auto optimal. Sie wählen genau den Schutz, den Sie brauchen. Und bei einem Schaden unterstützen wir Sie schnell und unbürokratisch.
Durch die Zusatzdeckung „Innenraum“ können Schäden im Fahrzeuginnen-, Lade- oder Kofferraum versichert werden.
In den ersten sieben Betriebsjahren wird bei Mitversicherung der Neuwertentschädigung der bezahlte Kaufpreis zurückerstattet.
Absolventen von Fahrtrainings und Lenker von umweltfreundlichen Autos fahren besser.
Unsere Autoversicherung bietet für jedes Bedürfnis die passende Lösung. Wählen Sie Ihr Basis-Paket: Von der obligatorischen Minimaldeckung (Haftpflicht), über das Teilkasko-Paket (Diebstahl, Feuer etc) bis zum Vollkasko-Paket (Kollisionen etc.).
Mit dem Bonusschutz bezahlen Sie auch im Schadenfall nicht mehr Prämien. Unser Sicherheitsbaustein Sorglos unterstützt und berät Sie nach einem schweren Verkehrsunfall, auch bei grobfahrlässiger Verursachung. Wählen Sie die für Sie passende Zusatzdeckung aus.
Eine Reparatur in einem unserer Partnerbetriebe bringt Ihnen viele weitere Ersparnisse und Vorteile rund um die Mobilität. Mit ihrem Knowhow stehen unsere Experten Ihnen jederzeit zur Seite.
Bei Vertragsabschluss
erhalten Sie einen Gutschein von CHF 100.- für ein Fahrsicherheitstraining.
Lenker unter 25 Jahren erhalten einen Gutschein von CHF 200.- für ein Fahrsicherheitstraining beispielsweise für die 2-Phasenausbildung.
Lenker von
umweltfreundlichen Autos profitieren von günstigen
Prämien dank unserem attraktiven Klima-Tarif.
Sie haben den Maximalrabatt von 70% noch nicht erreicht? Wenn Sie ein freiwilliges TCS Fahrsicherheitstraining absolviert haben, erhalten Sie eine Prämienreduktion von bis zu 20% (siehe weiter unten Details & Bedingungen).
Versichern Sie Ihr Fahrzeug bei der TCS Autoversicherung nach einem Fahrzeugtest in einem unser Technischen Zentren, erstatten wir Ihnen die Kosten des Fahrzeugtests zurück (siehe weiter unten Details & Bedingungen).
Eine Fahrzeuglenkerin wird vom Stauende auf der Autobahn
überrascht und verursacht eine Auffahrkollision mit einem Audi Q3.
Nach heftigen Niederschlägen überschwemmt der Dorfbach die
Einstellhalle. Der abgestellte Opel Corsa erleidet Totalschaden.
Ein Hausbesitzer fährt mit seinem Skoda Octavia unabsichtlich in die eigene Hauswand. Skoda und Hauswand sind beschädigt. Der Schaden am Skoda ist kein Problem. Den übernimmt die Kollisionskaskoversicherung. Doch wer bezahlt die Reparatur am Haus? Neu gibt es für Schäden, die Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder Motorfahrzeugen verursachen, den Sicherheitsbaustein "Eigenschäden".
Das
passende Basis-Paket für jedes Bedürfnis:
Gut zu wissen:
Die
Zusatzdeckungen als sinnvolle Ergänzung:
Sicherheitsbaustein
«Sorglos» inkl. Schutz bei Grobfahrlässigkeit:
Sicherheitsbaustein
«Eigenschäden»:
Gedeckt sind Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder
Motorfahrzeugen, die durch Sie als Fahrzeughalter oder eine mit Ihnen im
selben Haushalt lebende Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges
verursacht worden sind.
Nehmen Sie bei einem Schadenfall mit folgender Nummer Kontakt auf: 0848 848 800 (in der Schweiz) bzw. +41 61 285 96 00 (aus dem Ausland anrufend). Alle Kunden der TCS Fahrzeug-Versicherungen profitieren bei einem Unfall von ausgezeichneten Serviceleistungen, diese gehen vom Abschleppen (Mitgliedschaftsleistung) bis zur Reparatur, dank dem qualitativ hervorragenden Schadenmanagement.
Sie haben drei Möglichkeiten:
Berechnen Sie hier Ihre individuelle Offerte online, rufen Sie die Nummer 0800 801 000 an
oder besuchen Sie unsere Kontaktstellen der Sektionen.
- Bei einem Fahrzeugwechsel - Beim Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die ehemalige Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die Versicherungsprämie anteilsmässig zurückerstatten!
- Bei einer Prämienerhöhung - Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.
- Bei Vertragsablauf - Beim Ablauf der Versicherung (siehe Versicherungspolice) haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
- Im Schadenfall - Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Haftpflicht - Die Haftpflicht ist die obligatorische Versicherung für alle Motorfahrzeuge. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Sie Dritten zufügen.
- Teilkasko - Die Teilkasko deckt die folgenden Schäden am eigenen Fahrzeug: Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse, Zusammenstoss mit Tieren, Marderbiss inkl. Folgeschäden, Glasbruch, böswillige Beschädigung durch Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen, Zerstechen der Reifen und Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Hilfeleistungen für Verunfallte, Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs als Folge von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen.
- Kollisionskasko - In Ergänzung zur Teilkasko (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko) deckt die Kollisionskasko die Schäden am eigenen Fahrzeug infolge Kollision, Zerkratzen und Bemalen.
Der Versicherungsnachweis ist eine Versicherungs-Bescheinigung, welche der Versicherer zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für den Halter eines Fahrzeuges sowie die Zulassungsbehörde stellt der Nachweis eine Beweisurkunde dar, wonach die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht und somit das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr gebracht werden darf.
Der Versicherungsnachweis enthält alle erforderlichen Angaben über das
Fahrzeug, den Halter, den Versicherer sowie den Beginn des
Versicherungsschutzes. Sie können Ihren Versicherungsnachweis telefonisch unter 0800 801 000 bestellen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungswechsel.
Dank unserem Online-Prämienberechner können Sie Ihre individuelle Prämie direkt berechnen, ausdrucken und abschliessen.
Benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, möchten Sie Ihr Fahrzeug wieder einlösen, die Grüne Karte oder das Unfallprotokoll nachbestellen?