Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Versicherungswechsel.
Angebot: Verlangen Sie eine unverbindliche Gratis-Offerte:
Bestätigung: Bestätigen Sie das Angebot einfach per Anruf auf 0800 801 000 oder per E-Mail ttcsch.
Vertrag: Der Vertrag wird Ihnen innert 1-2 Wochen automatisch zugestellt. Die Rechnung folgt später.
Fahrzeugausweis: Den Fahrzeugausweis müssen Sie bis spätestens per Vertragsbeginn beim Strassenverkehrsamt ändern lassen. Der Versicherungsnachweis wird dem Strassenverkehrsamt direkt elektronisch zugestellt.
Kündigung: Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens bis vor Inkrafttreten der Änderung oder 3 Monate vor Vertragsablauf bei Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend.
Versand: Verschicken Sie die Kündigung rechtzeitig, also 10 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung (in der Regel 20.12. oder 20.06.) oder vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Versicherung (in der Regel 20.09. oder 20.03.).
Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, Ihr neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die ehemalige Versicherungsgesellschaft muss Ihnen die Versicherungsprämie anteilsmässig zurückerstatten.
Prämienerhöhung: Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.
Vertragsablauf und Kündigungsfrist: Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.
Im Schadenfall: Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.