Ein kleiner Unfall mit dem Velo ist schnell passiert, sei es bei einem Ausflug auf einem holprigen Feldweg oder während des Pendelns in der Stadt. Die Folge kann ein beschädigtes Velo oder E-Bike sein.
Gut, dass mit der TCS Velo Versicherung die Reparatur Ihres beschädigten Velos oder E-Bikes bis zur maximalen Versicherungssumme gedeckt ist – und beim TCS-Velopartner entfällt sogar der Selbstbehalt von CHF 100.–. Zudem sind sogar Schäden am Fahrradzubehör und der Ausrüstung bis zu 10% der Versicherungssumme gedeckt.
Die Übernahme der Reparaturkosten infolge eines Unfalls sowie der Ersatz des fest montierten Zubehörs und der Ausrüstungsgegenstände sind in der Regel nicht durch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung gedeckt.
Da die Anschaffungskosten von Velos und E-Bikes sehr stark variieren, können Sie zwischen verschiedenen Versicherungssummen in der Schadendeckung wählen:
Wenn Sie nach einem Unfall oder Diebstahl ein Ersatzvelo benötigen, übernehmen wir die Mietkosten für ein Ersatzvelo oder ein Ersatz-E-Bike.
Entdecken Sie alle Leistungen der TCS Velo Versicherung
Die TCS Velo Versicherung in 2 Minuten erklärt.
Der Diebstahl ist gedeckt, wenn er bei der Polizei zur Anzeige gebracht und die Diebstahlanzeige an die TAS übermittelt wurde. Zusätzlich muss er der Hausratversicherung gemeldet werden. Ist der Schaden auch durch die Hausratversicherung gedeckt, übernimmt die TAS nur die Leistungen, die nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind, bis zur maximalen Versicherungssumme.
Bei einem Velodiebstahl übernimmt der TCS die Kosten für den persönlichen Transport und den Ersatz des gestohlenen Velos bis zur gewählten Versicherungssumme, abhängig vom Alter des Velos (siehe Tabelle in den AVB). Der TCS übernimmt auch die Kosten des fest montierten Zubehörs bis zu 10% der gewählten Versicherungssumme.
Bei einem Kasko- oder Diebstahlschaden werden CHF 100.– Selbstbehalt in Abzug gebracht. Dieser entfällt bei einer Reparatur bei einem TCS-Partner. Bei einer Panne gibt es nie einen Selbstbehalt.
Nutzungsjahr*
1. Jahr: Neuwert
2. Jahr: Neuwert
3. Jahr: Neuwert
4. Jahr: 60% des Neuwerts
5. Jahr: 50% des Neuwerts
6. Jahr: 40% des Neuwerts
Ab dem 7. Jahr 30% des Neuwerts
*ab dem Kaufdatum des neuen Velos. Bei gebrauchten Velos ist die Entschädigung maximal auf den bezahlten Preis begrenzt.
Nutzungsjahr
1. Jahr: Neuwert
2. Jahr: 75% des Neuwerts
3. Jahr: 50% des Neuwerts
4. Jahr: 25% des Neuwerts
Ab dem 5. Jahr 0% des Neuwerts
Die Partnerschaft mit den Fahrradhändlern basiert auf Vertrauen. Die Werkstatt muss eine Reparaturlösung anbieten, die den Versicherten zufriedenstellt und gleichzeitig in einem akzeptablen Preisrahmen liegt. Die TAS zieht wo notwendig einen Spezialisten zur Beurteilung bei, ob die Reparatur eines Teils oder des Velos möglich ist oder ob Ersatz notwendig ist.
Ausnahme: Defekte Carbonrahmen werden immer einer Fachwerkstatt vorgelegt, die dann entscheidet, ob der Rahmen repariert oder ersetzt werden soll.
Die Assistance-Leistungen (Pannenhilfe, Fahrrad- und Personentransport) werden ausschliesslich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein erbracht.
Das nicht mehr fahrtüchtige Fahrrad muss sich für die Erreichbarkeit durch die Pannenhilfe auf einer dem Autoverkehr geöffneten Strasse oder einem Parkplatz befinden.
Der Einsatz unserer Patrouilleure dauert bis zu 30 Minuten. Während dieser Zeit muss der Versicherte vor Ort bleiben. Kann das Velo nicht innerhalb von 30 Minuten fahrbereit gemacht werden, wird es in eine Werkstatt oder an den Wohnort transportiert.
Ist ein Defekt nicht vor Ort reparierbar und somit eine Weiterfahrt mit dem eigenen Velo oder E‑Bike unmöglich, kümmert sich der TCS darum, dass Sie Ihr Reiseziel in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf einem anderen Weg erreichen. Je nach Situation reisen Sie mit uns, mit dem öffentlichen Verkehr oder mit einem von uns bezahlten Taxi.
Zudem organisiert der TCS den Transport des Velos zur Reparatur in eine Werkstatt beim Unfall- oder Pannenort und übernimmt die mit dem Transport verbundenen Kosten (die Reparaturkosten trägt die versicherte Person, ausser im Falle von einem Kaskoereignis infolge eines Unfalls).