Seit einigen Jahren wird auch in der Automobilbranche die Glühlampe von Gasentladungslampen (Xenon), LED-Technik (Halbleitertechnik) oder auch durch die Lasertechnik abgelöst. Dies kommt vor allem der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit zugute, hat aber seinen Preis.
Leider ist nicht alles, was man kaufen kann, auch legal. So auch bei den Xenon- oder LED-Leuchtmitteln, welche mit den Sockeln von H4- oder H7-Lampen ausgerüstet sind. Diese führen oft zu einer Blendung des Gegenverkehrs, da der Brennpunkt des Leuchtmittels nicht zum Scheinwerfer passt. Zudem kann auch der Scheinwerfer beschädigt werden. Diese Leuchtmittel ohne Zulassung sind meist in Onlineshops zu finden. Davon sollte man die Hände lassen!
Mittlerweile sind ab der Kleinwagenklasse Xenon- oder LED-Scheinwerfer optional oder serienmässig zu haben. Sie haben betreffend Leuchtstärke und besonders die LED-Scheinwerfer betreffend der Lebensdauer grosse Vorteile gegenüber den Halogenlampen und sind somit eine Investition in Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wer ab und zu mit einem Wechsel der Glühlampen leben kann, wird auch mit einem Halogenscheinwerfer glücklich. Zudem ist bei einem Unfallschaden der Ersatz deutlich günstiger.
Der Fernlichtassistent übernimmt das automatische Auf- und Abblenden für den Fahrer. Das System überwacht dabei mit einer Kamera in der Frontscheibe den Gegenverkehr und das Geschehen neben der Strasse und blendet bei Bedarf auf oder ab. Diese Systeme funktionieren aber nicht immer zur Zufriedenheit des Fahrers und des Gegenverkehrs. Es gibt Situationen, bei denen der Fahrer manuell eingreifen muss, um etwa Velofahrer oder Fussgänger nicht zu blenden. Auch bei Lastwagen auf der Autobahn auf der gegenüberliegenden Strassenseite kann es vorkommen, dass das System die durch die Mittelleitplanke verdeckten Scheinwerfer nicht erkennt und den höher sitzenden Fahrer blendet.