Selbständige und uneingeschränkte Mobilität ist heute ein Grundbedürfnis. Für Menschen mit einer Einschränkung ist sie nicht immer selbstverständlich.
Wie eine Studie zeigt, tragen heute 71% der Bevölkerung eine Brille oder Kontaktlinsen. Auch die Sehkraft der Menschen ist ein Problem, das oft unterschätzt wird. Es wird deshalb immer wichtiger, abzuklären, wie man beim Auftreten von Einschränkungen handeln muss, damit eine angemessene Mobilität gewährleistet werden kann.
Eine temporäre Einschränkung kann eine Vielzahl von körperlichen Beschwerden beinhalten. Bein- und Armbrüche, eine Grippe und sogar einfache Kopfschmerzen können kurzzeitig zu Problemen in der täglichen Mobilität führen. Jährlich verunfallen viele Menschen bei der Arbeit oder in der Freizeit und sind deshalb über eine bestimmte Dauer eingeschränkt. Strassenverkehrsämter sehen für vorübergehende körperliche Einschränkungen jedoch keine spezielle Fahreignungsabklärung mit entsprechender amtlicher Bewilligung vor. Um trotzdem mobil zu bleiben, muss die betroffene Person in Absprache mit einem Arzt und der Motorfahrzeugversicherung in Eigenverantwortung entscheiden, ob sie fahrtauglich ist oder nicht. Der TCS empfiehlt, im Zweifelsfall auf das Führen eines Motorfahrzeugs zu verzichten.
Bei älteren Menschen lässt die Seh- und Hörfähigkeit im Laufe der Jahre häufig nach. Diese Tatsache wirkt sich auch auf die Mobilität aus. Das heisst jedoch nicht, dass ältere Personen mehr Unfälle verursachen.nSpitzenreiter bei den Unfällen sind junge Lenker zwischen 18 und 24 Jahren. Trotzdem ist erwiesen, dass sich die Sinnesleistung bei den meisten Menschen bereits ab dem 30. Lebensjahr vermindert. Auch der Körper wird mit steigendem Alter schwächer. Beweglichkeit, Kraft und Feinmotorik lassen nach und nicht immer ist genügend Energie und Ausdauer vorhanden, um die alltäglichen Hürden zu meistern. Aus diesem Grund ist eine regelmässige Kontrolle der Fahrtauglichkeit ab dem 70. Lebensjahr vorgeschrieben.
Als
Langzeit-Einschränkungen werden körperliche oder psychische
Einschränkungen angesehen, die länger als sechs Monate dauern (z.B.
Querschnittlähmung). Langzeit-Einschränkungen können von Geburt an, durch eine Krankheit
oder durch einen Unfall entstehen und bereiten den Menschen in der Regel
grössere Probleme in der Mobilität. Meist ist bei den betroffenen
Personen, die vor der Einschränkung bereits einen Führerausweis
besassen, der Wunsch gross, auch in Zukunft mobil zu bleiben. In vielen
Fällen kann dieser Wunsch erfüllt werden. Es gibt zahlreiche
Möglichkeiten, damit auch Menschen mit einer Langzeit-Einschränkung am
Strassenverkehr teilnehmen können.
Um ein Auto fahren zu dürfen wird ein Führerschein benötigt, egal ob mit oder ohne Einschränkungen. In unserem Ratgeber wird Schritt für Schritt aufgezeigt wie Personen mit einer Einschränkung vorgehen müssen, um den Führerschein zu erlangen.
Neuste Technik bringt mehr Sicherheit. Moderne Fahrzeuge verfügen
heute über eine Vielzahl von Komfort- und Sicherheitshilfen, sogenannte
Assistenten. Diese können, besonders für Menschen mit Einschränkungen,
den Komfort und die Sicherheit erhöhen. Für Menschen mit einer
Behinderung muss das Fahrzeug aber häufig angepasst werden. Der Technik
und den Möglichkeiten sind heute fast keine Grenzen mehr gesetzt.
Es gibt Organisationen, welche Reisen, Ausflüge und verschiedenste Freizeitaktivitäten für Menschen mit Einschränkungen anbieten. Dadurch können sich die betroffenen Personen erholen und gleichzeitig wird die aktive Integration in die Bevölkerung gefördert.
Die sonst relativ komplizierte und kostspielige Mobilität für Menschen mit Einschränkungen wird durch Vergünstigungen und Erleichterungen in vieler Hinsicht verbessert. Personen mit einer Gehbehinderung erhalten z.B. eine Parkkarte, welche das Parkieren erleichtert. Zudem erhalten Autofahrer bei vielen Autoversicherungen Prämienvergünstigungen und gewisse Kantone erlassen in bestimmten Fällen die Motorfahrzeugsteuern ganz oder teilweise.
Personen, die bei der IV angemeldet sind, haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anrecht auf Amortisationsbeiträge für ein Fahrzeug. Auch
die Kosten für den Umbau des Fahrzeuges kann von der IV übernommen
werden. Bei der SBB erhalten Menschen mit einer Einschränkung und einem
gültigen IV-Ausweis eine Ermässigung beim Kauf eines Generalabonnements
(GA).