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Uneingeschränkt mobil

Trotz körperlichen und altersabhängigen Einschränkungen sicher und einfach Autofahren.

Selbständige und uneingeschränkte Mobilität ist heute ein Grundbedürfnis. Für Menschen mit einer Einschränkung ist sie nicht immer selbstverständlich.

Nicht nur schwere Fälle führen zu Problemen in der Mobilität

Wie eine Studie zeigt, tragen heute 71% der Bevölkerung eine Brille oder Kontaktlinsen. Auch die Sehkraft der Menschen ist ein Problem, das oft unterschätzt wird. Es wird deshalb immer wichtiger, abzuklären, wie man beim Auftreten von Einschränkungen handeln muss, damit eine angemessene Mobilität gewährleistet werden kann.

Einschränkungen in der Mobilität

Temporäre Einschränkungen

Eine temporäre Einschränkung kann eine Vielzahl von körperlichen Beschwerden beinhalten. Bein- und Armbrüche, eine Grippe und sogar einfache Kopfschmerzen können kurzzeitig zu Problemen in der täglichen Mobilität führen. Jährlich verunfallen viele Menschen bei der Arbeit oder in der Freizeit und sind deshalb über eine bestimmte Dauer eingeschränkt. Strassenverkehrsämter sehen für vorübergehende körperliche Einschränkungen jedoch keine spezielle Fahreignungsabklärung mit entsprechender amtlicher Bewilligung vor. Um trotzdem mobil zu bleiben, muss die betroffene Person in Absprache mit einem Arzt und der Motorfahrzeugversicherung in Eigenverantwortung entscheiden, ob sie fahrtauglich ist oder nicht. Der TCS empfiehlt, im Zweifelsfall auf das Führen eines Motorfahrzeugs zu verzichten.

Altersabhängige Einschränkungen

Bei älteren Menschen lässt die Seh- und Hörfähigkeit im Laufe der Jahre häufig nach. Diese Tatsache wirkt sich auch auf die Mobilität aus. Das heisst jedoch nicht, dass ältere Personen mehr Unfälle verursachen.nSpitzenreiter bei den Unfällen sind junge Lenker zwischen 18 und 24 Jahren. Trotzdem ist erwiesen, dass sich die Sinnesleistung bei den meisten Menschen bereits ab dem 30. Lebensjahr vermindert. Auch der Körper wird mit steigendem Alter schwächer. Beweglichkeit, Kraft und Feinmotorik lassen nach und nicht immer ist genügend Energie und Ausdauer vorhanden, um die alltäglichen Hürden zu meistern. Aus diesem Grund ist eine regelmässige Kontrolle der Fahrtauglichkeit ab dem 70. Lebensjahr vorgeschrieben.

Langzeit-Einschränkungen

Als Langzeit-Einschränkungen werden körperliche oder psychische Einschränkungen angesehen, die länger als sechs Monate dauern (z.B. Querschnittlähmung). Langzeit-Einschränkungen können von Geburt an, durch eine Krankheit oder durch einen Unfall entstehen und bereiten den Menschen in der Regel grössere Probleme in der Mobilität. Meist ist bei den betroffenen Personen, die vor der Einschränkung bereits einen Führerausweis besassen, der Wunsch gross, auch in Zukunft mobil zu bleiben. In vielen Fällen kann dieser Wunsch erfüllt werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, damit auch Menschen mit einer Langzeit-Einschränkung am Strassenverkehr teilnehmen können.

Das Fahrzeug und der Führerschein

Um ein Auto fahren zu dürfen wird ein Führerschein benötigt, egal ob mit oder ohne Einschränkungen. In unserem Ratgeber wird Schritt für Schritt aufgezeigt wie Personen mit einer Einschränkung vorgehen müssen, um den Führerschein zu erlangen.

Neuste Technik bringt mehr Sicherheit. Moderne Fahrzeuge verfügen heute über eine Vielzahl von Komfort- und Sicherheitshilfen, sogenannte Assistenten. Diese können, besonders für Menschen mit Einschränkungen, den Komfort und die Sicherheit erhöhen. Für Menschen mit einer Behinderung muss das Fahrzeug aber häufig angepasst werden. Der Technik und den Möglichkeiten sind heute fast keine Grenzen mehr gesetzt.

Reisen und Freizeit

Es gibt Organisationen, welche Reisen, Ausflüge und verschiedenste Freizeitaktivitäten für Menschen mit Einschränkungen anbieten. Dadurch können sich die betroffenen Personen erholen und gleichzeitig wird die aktive Integration in die Bevölkerung gefördert.

  • Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung bietet ihren querschnittsgelähmten Mitgliedern und deren Angehörigen ein reichhaltiges Angebot an Gemeinschaftserlebnissen, Abwechslung vom Alltag und Spass unter Gleichgesinnten bei der Ausübung von Hobbys und Erholung an.
  • Procap bietet auf der Plattform Tourismus Inklusiv Reiseinformationen für Menschen mit und ohne Behinderungen über die Schweiz sowie weltweit.

Vergünstigungen und Erleichterungen

Die sonst relativ komplizierte und kostspielige Mobilität für Menschen mit Einschränkungen wird durch Vergünstigungen und Erleichterungen in vieler Hinsicht verbessert. Personen mit einer Gehbehinderung erhalten z.B. eine Parkkarte, welche das Parkieren erleichtert. Zudem erhalten Autofahrer bei vielen Autoversicherungen Prämienvergünstigungen und gewisse Kantone erlassen in bestimmten Fällen die Motorfahrzeugsteuern ganz oder teilweise.

Personen, die bei der IV angemeldet sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf Amortisationsbeiträge für ein Fahrzeug. Auch die Kosten für den Umbau des Fahrzeuges kann von der IV übernommen werden. Bei der SBB erhalten Menschen mit einer Einschränkung und einem gültigen IV-Ausweis eine Ermässigung beim Kauf eines Generalabonnements (GA).

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