Carsharing ist zweifelsohne eine gute Sache und eine angemessene Alternative zum eigenen Fahrzeug, mit der sich Geld sparen lässt. Einige Fallstricke gilt es aber auch hier zu beachten, um vor unliebsamen Überraschungen verschont zu bleiben. Vorab gilt es, die Vertragsbedingungen detailliert zu studieren. Lesen allein genügt oft nicht, man muss das kleingedruckte auch verstehen. Im Zweifelsfall sollte man sich umfassend vom Anbieter informieren lassen.
Der wichtigste Punkt ist: Wie bin ich versichert? Beim grössten Carsharing-Anbieter der Schweiz, bei Mobility, ist der Kunde im Schadenfall durch Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung abgesichert.
Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt aber immerhin CHF 2'500 – plus Zulagen für Jung- und Neulenker. Auch ein kleiner Schaden, den ein privater Autobesitzer womöglich nicht einmal ausbessern liesse, kann schnell ein paar Hundert Franken kosten und geht zulasten des Lenkers.
Hier besteht die Möglichkeit, gegen Bezahlung von CHF 150.- pro Jahr, den Selbstbehalt auf maximal CHF 300.- zu reduzieren. Wenigfahrer können diese Haftungsreduktion auch für CHF 20.- pro Fahrt lösen. Doch gilt es zu beachten, dass die Jahres-Haftungsreduktion nicht pro Haushalt, sondern pro Kunde gelöst werden muss. Fahren vier Personen eines Haushaltes mit Mobility-Fahrzeugen, sind dies satte CHF 600.- . Achtung: Bei Ablauf wird die Haftungsreduktion «automatisch belastet und um ein weiteres Jahr verlängert».
Wer bei Mobility aussteigen will, muss die Verlängerung bis Ablauf der bestehenden Haftungsreduktion schriftlich «kündigen». Trotzdem empfiehlt es sich, die Haftungsreduktion abzuschliessen – denn ein Unfall ist schnell passiert. Oft fallen Schäden am Fahrzeug nicht sofort auf. Um nicht den Schaden eines anderen Lenkers übernehmen zu müssen, lohnt es sich, vor und nach der Fahrt das Fahrzeug zu fotografieren. Auf diesem Weg lassen sich Schäden dokumentieren und der Kunde kann nachweisen, dass er diese nicht selber verursacht hat.
Carsharing wird oft als regionales oder lokales Angebot wahrgenommen. Doch sind Auslandsfahrten im europäischen Raum in der Regel auch erlaubt. Der TCS empfiehlt bei Auslandsfahrten, den ETI-Schutzbrief – die Reiseversicherung für alle Fälle – zu lösen.
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