Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Automobilisten kauft ein neues Auto, das über den offiziellen Importeur in die Schweiz eingeführt wird. Wie jedes andere Produkt, können auch Fahrzeuge im Ausland gekauft werden. Bei jedem «Direktimport» muss den geltenden Gesetzen und Gegebenheiten in der Schweiz und im Land des Erwerbs Rechnung getragen werden.
Seit Oktober 1995 entsprechen die technischen Vorschriften für Strassenfahrzeuge in der Schweiz weitgehend den europäischen Vorschriften. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der EU-Direktimport eines Autos zum Eigengebrauch einfacher ist.
Im herunterladbaren Dokument "Direktimport von Fahrzeugen" finden Sie weitere Informationen über Zollabfertigung, Garantien, technische Spezifikationen und das Verfahren für den direkten Autoimport.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen über die Abgasvorschriften und die CO₂-Sanktionen.
In den Jahren 2018 bis 2021 wird die Abgasvorschrift Euro 6 stufenweise verschärft. Neuwagen müssen immer die aktuell geltende Stufe erfüllen. Je nach Datum, in dem das Fahrzeug in der Schweiz erstmals in Verkehr gesetzt wird, muss es mindestens die folgende Euro-6-Stufe erfüllen:
Eine strengere Stufe vorzeitig zu erfüllen, z. B. Euro 6d bereits 2020, ist unproblematisch. Der TCS empfiehlt die Stufe der Abgasvorschrift im Kaufvertrag festzuhalten.
Ein Occasionsfahrzeug muss die Euro-6-Stufe erfüllen, die in der Schweiz in Kraft war, als das ausländische Fahrzeug das erste Mal in Verkehr gesetzt wurde.
Das revidierte CO2-Gesetz sieht eine Abgabe für importierte Neuwagen mit mehr als 130 g/km CO2-Emissionen vor. Der TCS empfiehlt die ungefähre Höhe der Sanktion beim Vergleich von Neuwagenpreisen in der Schweiz und dem Ausland zu berücksichtigen.