Die Technischen Zentren ermitteln den Marktwert Ihres Autos. Diese Angabe ist unerlässlich beim Autokauf oder -verkauf. Die Bewertung nach Eurotax (Eintausch- und Verkaufswert) ist für alle gängigen Personenwagen und Kleinbusse (bis 12-jährig) möglich.
Für eine rasche Erledigung der Bewertung sind die technischen Daten aus dem Fahrzeugausweis bereitzuhalten, z.B.: Typengenehmigungs-Nummer: 1VD629 (Pos. 24) / VW / EOS / 1.4 TSI Cabrio / 1. Inverkehrsetzung 2011 (Pos. 36) usw.
Ohne Garantie: Beim Kauf soll eine Autokontrolle innerhalb einer abzumachenden Frist (ca. ein Monat) vereinbart werden. Die Kosten für den Test übernimmt der Käufer; der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Behebung allfälliger Mängel. Dieser Passus ist auf der Rechnung oder im Kaufvertrag festzuhalten.
Mindest-Garantieleistung
Die Eurotax-Richtpreise für den Verkauf beziehen sich auf Fahrzeuge mit einer vertraglichen Garantie von drei Monaten auf Teile und Arbeit, welche an Stelle der gesetzlichen Sachgewährleistung (insbesondere Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung) tritt und diese ersetzt. Wird ein Fahrzeug ohne vertragliche Garantie verkauft, und zudem die gesetzliche Sachgewährleistung wegbedungen, kann ein Abzug angezeigt sein. Umgekehrt kann sich bei Gewährung einer Garantie mit weiterem Umfang ein höherer Verkaufspreis anbieten.
Zusatz-Garantieleistungen
Einjahres-Garantie-Versicherungen sind gut für die Kundenbindung und bieten als Ergänzung Vorteile. Die Versicherungsbedingungen beinhalten aber in der Regel massive Einschränkungen. Es sollte möglichst kurz aufgezählt sein, welche Schäden nicht gedeckt sind. Eine solche Zusatz-Versicherung kann nur als Ergänzung zur Mindest-Garantieleistung «Teile und Arbeit» sinnvoll sein.
Kontrolle
Vor Ablauf der Garantie das Fahrzeug bei einer neutralen Kontrollstelle prüfen lassen.
Wir empfehlen, das Fahrzeug während der Garantiezeit in einem Technischen Zentrum des TCS oder bei einer anderen neutralen Kontrollstelle prüfen zu lassen. Allfällige Mängel sollten innerhalb der vereinbarten Garantiedauer behoben werden (notfalls mit eingeschriebener Mängelrüge dem Verkäufer melden).
Alle Autohalter können den Zustand ihres Fahrzeuges gegen geringes Entgelt prüfen lassen: