Seit dem 15. Januar 2017 sind nur noch Reifen mit dem Schneeflocken - 3PMSF - Symbol als "Winterreifen" anerkannt.
Die Übergangsfrist für gefahrene «M+S»-Reifen ist seit 1. Oktober 2024 abgelaufen.
Die Montage von Reifen, deren Geschwindigkeitsindex tiefer als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist, ist ausschliesslich mit Winterreifen erlaubt.
Wer jetzt Winterreifen kauft oder montieren lässt, sollte nicht nur den TCS-Reifentest und seine individuellen Einsatzbedingungen berücksichtigen, sondern auch auf das Schneeflockensymbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake) achten.
Seit dem 15. Januar 2017 müssen laut der Verordnung über die Technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) alle seit diesem Datum produzierten Winterreifen mit einem Schneeflockensymbol gemäss UNECE-Reglement Nr. 117 gekennzeichnet sein. Entsprechend ist die Produktion von Winter- und Ganzjahresreifen ohne Schneeflockensymbol seit 2017 ausgelaufen und wurde mit einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2024 versehen. Dies heisst im Detail, dass ein gefahrener Reifen bis 1. Oktober 2024 mit dem «M+S»-Symbol noch als Winterreifen galt.
Ab jetzt gilt ausschliesslich ein Reifen mit Schneeflockensymbol offiziell als Winterreifen. Anders als die Bezeichnung «M+S» steht das Schneeflockensymbol für die Einhaltung genormter Mindestqualitäten eines Pneus auf Schnee. Folglich gelten für nur mit «M+S» bezeichnete Reifen dieselben Vorschriften wie für Sommerreifen, welche grundsätzlich für die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen sein müssen.
In der Schweiz gilt keine Winterreifenpflicht, aber man muss stets verkehrssicher unterwegs sein. Geschieht bei winterlichen Verhältnissen eine Kollision, kann ein falscher Reifen zu einer Busse sowie zu Regressforderungen der Versicherung führen. Damit dies nicht passiert, ist ab heute ein Reifen mit Schneeflockensymbol empfohlen.
Wer ins Ausland fährt, sollte in jedem Fall auf das Schneeflockensymbol achten. Ansonsten ist die Tauglichkeit bei einer Winterreifenpflicht nicht gegeben.
Zudem muss am Armaturenbrett in Sichtbereich des Fahrers ein Aufkleber mit der Warnung der Höchstgeschwindigkeit angebracht werden.
Als Ersatz darf auch im Limiter-Assist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt werden.