In welchen Situationen ist der Blinker zu betätigen? Folgende Regeln sollte man befolgen.
Ich zeige immer meinen Richtungswechsel rechtzeitig an.
Ich zeige meinen Richtungswechsel an, auch wenn ich auf der vortrittsberechtigten Strasse bleibe.
Ich betätige den Richtungsblinker, um die nachfolgenden Fahrzeuglenker zu warnen.
Ich betätige den Richtungsblinker auch beim Wiedereinbiegen.
Auf der Autobahn betätige ich den Richtungsblinker bei jedem Spurwechsel.
Ich betätige den Richtungsblinker beim parkieren.
Ich betätige den Richtungsblinker, auch wenn ich den Parkplatz verlasse.
Selbst auf Parkplätzen zeige ich meine Absicht abzubiegen an.
Ich betätige meinen Richtungsblinker für jedes seitliche Ausscheren.
Um den Verkehrsfluss in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) zu gewährleisten, zeige ich meine Richtung schon bei der Einfahrt, im Kreisel und vor allem wenn ich den Kreisel verlasse, an.
Ich betätige die Pannenblinker als Warnung bei stockendem Verkehr.
Ich betätige ebenfalls die Pannenblinker (zusätzlich zum Pannendreieck, der gut sichtbar sein muss), wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wird.
Abbiegen nach links ohne Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Strassenmitte ein. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.
Abbiegen nach links mit Einspurstrecke
Ich blicke zurück, gebe ein deutliches Armzeichen nach links und spure gegen die Mitte der Einspurstrecke. Ich beachte das Vortrittsrecht und biege ab, ohne die Kurve zu schneiden.
Kreisverkehr
Ich beachte das linke Vortrittsrecht. Ich kann in Minikreiseln (ein-spuriger Kreisel) in der Mitte der Fahrstreifen fahren. Ich halte Abstand zu den vor mir fahrenden Fahrzeugen und überhole im Kreisel nie. Bevor ich den Kreisel verlasse, gebe ich ein deutliches Armzeichen nach rechts.
A) Nein, denn er folgt ja der Hauptstrasse.
B) Ja, wegen der Kurve auf dem Zusatzsignal und weil er auch geradeaus fahren oder rechts abbiegen könnte.
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