Man fährt auf der linken Überholspur im stockenden Verkehr. Auf der rechten Spur dagegen ist die Fahrbahn frei.
Ist es erlaubt, an der langsam fahrenden Kolonne vorbeizufahren? Antworten zu alltäglichen Situationen auf unseren Strassen.
Von Rechtsüberholen spricht man, wenn ein Fahrzeug hinter einem anderen fährt, dann auf die rechte Fahrspur wechselt, am anderen Fahrzeug vorbeizieht, um wieder auf die linke Fahrbahn einzupuren.
Regelmässig geschieht es, dass sich der Verkehr auf dem Überholstreifen verlangsamt (Handorgel-Effekt), während man auf dem rechten Fahrstreifen normal fährt. In einer solchen Situation ist es - mit der geboten Vorsicht - erlaubt rechts vorzufahren.
Die Kolonne der blauen Autos kann beispielsweise an der gelben und grauen Kolonne vorbeifahren. Die gelbe Kolonne kann an der grauen Kolonne vorbeifahren.
Auf Einspurstrecken darf, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind, rechts vorbeigefahren werden (Art. 36 Abs 5 lit. VRV).
Auch dies wieder mit der gebotenen Vorsicht.
Das gelbe Auto darf zum Beispiel am blauen Auto vorbeifahren.
Auf dem Beschleunigungsstreifen von Autobahneinfahrten darf bis zum Ende der Doppellinien-Markierung rechts vorbeigefahren werden.
Das blaue Auto darf bis zum Ende der grün schraffierten Fläche am gelben Auto vorbeifahren. Fehlt die Doppellinie (Fläche nach der grünen Schraffierung), darf nicht mehr vorbeigefahren werden
Auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten darf rechts vorbeigefahren werden (Art. 36 Abs. 5 lit. d VRV)
Das blaue Auto darf auf dem Verzögerungsstreifen (grün schraffiert) am gelben Auto vorbeifahren.
Rechts überholen ist und bleibt verboten.
Das blaue Auto überholt eindeutig rechts, was verboten ist.